Der Gesetzentwurf zum neuen Bayerischen Digitalgesetz nimmt die nächste Hürde.
Am 25.01.2022 wurde der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung in erster Lesung im Bayerischen Landtag beraten. Die wesentlichen Ziele des Gesetzes sind:
die Förderung der Digitalisierung im Freistaat Bayern, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft und Technologie, Planen und Bauen, Bildung, Forschung und Wissenschaft, Mobilität, Medizin, Gesundheit und Pflege sowie öffentliche Verwaltung,
die Verankerung digitaler Rechte der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen im Freistaat Bayern,
der Schutz der eigenständigen digitalen Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des Freistaates Bayern und der Gemeindeverbände und Gemeinden,
die Stärkung der strategischen Autonomie des Freistaates Bayern in Bezug auf staatlich verfügbare Netze und Verbesserung ihrer Bereitstellung und Verfügbarkeit,
die Förderung der Entwicklung und des Einsatzes innovativer digitaler Geschäftsmodelle am Digitalstandort Bayern und die Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu Digitalberufen,
der Ausbau der digitalen Daseinsvorsorge im Freistaat Bayern, einschließlich der Bereitstellung und Sicherung digitaler Netze und Infrastrukturen,
die Förderung von Informationssicherheit und Datenschutz in der digitalen Gesellschaft,
die Digitalisierung der Verwaltung und der Ausbau digitaler Verwaltungsangebote,
die vollständige Digitalisierung aller geeigneten Prozesse und der Einsatz innovativer digitaler Lösungen in Staat und Verwaltung im Freistaat Bayern,
die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und die Implementierung eines Bayerischen Portalverbunds mit einem zentralen Nutzerkonto zur Inanspruchnahme aller digitalen Verwaltungsleistungen,
der Ausbau und die Weiterentwicklung nutzerfreundlicher, insbesondere auch mobiler und personalisierter Verwaltungsangebote und die Einführung des digitalen Verfahrens als Regelverfahren im Freistaat Bayern,
der Ausbau der digitalen Verwaltung für die Wirtschaft und der Aufbau und Betrieb eines Organisationskontos zur Bündelung wirtschafts- und organisationsbezogener Verwaltungsleistungen,
die Förderung und der weitere Ausbau nachhaltiger, barrierefreier und umwelt-freundlicher digitaler Verwaltungsprozesse sowie der Ausbau von Experimentier-räumen für innovative, digitale öffentliche Dienste,
die Mitwirkung des Freistaates Bayern an Aufbau und Entwicklung des Portalverbunds von Bund und Ländern und beim Aufbau und Betrieb des „Single Digital Gateway“ der Europäischen Union,
die Mitwirkung des Freistaates Bayern bei weiteren Maßnahmen zur Digitalisierung der Verwaltung auf den Ebenen von Ländern, Bund und Europäischer Union.
Der Gesetzentwurf mit der Landtags-Drucksache 18/19572 ist auf der Internetseite des Bayerischen Landtags hier abrufbar.
Nach seinem Start im Sommer 2020 findet der diesjährige, dritte Digitaltag am 24.6.2022 statt. Der Aktionstag bietet eine Plattform, um die verschiedenen Aspekte der Digitalisierung zu beleuchten, Chancen und Herausforderungen zu diskutieren und einen breiten gesellschaftlichen Dialog zu befördern. Trägerin des Digitaltags ist die Initiative „Digital für alle“. Dahinter steht ein breites Bündnis von 27 Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Wohlfahrt und öffentliche Hand. Gemeinsam setzt sich die Initiative dafür ein, die digitale Teilhabe bundesweit zu stärken.
Kommunen und weitere Interessierte können sich am 24.06.2022 mit eigenen Aktionen beteiligen. Mögliche Formate sind Dialoge, Online-Beratungen, virtuelle Führungen, Tutorials, Seminare oder Hackathons.
Die einzelnen Aktivitäten werden auf www.digitaltag.eu gelistet. Anregungen und Tipps zu möglichen Formaten finden Sie unter https://digitaltag.eu/aktionsleitfaden. Eine Aktionsanmeldung ist möglich unter www.digitaltag.eu/aktion-anmelden.
Klaus Geiger, Referent für Finanzen, Organisation und digitale Verwaltung beim Bayerischen Landkreistag, München
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