Das „Zukunftspaket“ umfasst Investitionen in verschiedene Digitalisierungsprojekte, darunter auch Vorhaben zur Digitalisierung der Verwaltung. Die wichtigsten Maßnahmen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (Nr. 1) sowie zur Registermodernisierung (Nr. 2) werden in diesem Newsletter vorgestellt:
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Darunter fallen etwa 6.000 Verwaltungsleistungen in 14 Themenfeldern, die auch die Kommunen betreffen. Nach Punkt 41 des Konjunkturpakets soll das Onlinezugangsgesetz jetzt zügig und flächendeckend umgesetzt werden. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bei dieser Umsetzung zusätzlich finanziell, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept „Einer-für-Alle/Viele“ verfolgen. Für die finanzielle Unterstützung sind drei Milliarden Euro vorgesehen.
Beim Architekturkonzept „Einer für Alle/Viele“ wird eine länderübergreifend einsetzbare Lösung von einem Land oder einer Kooperation mehrerer Länder entwickelt und für weitere interessierte Länder durch eine zentrale Stelle fachlich betreut und technisch betrieben. Dieses Modell ist daher geprägt durch eine hohe Einheitlichkeit der Lösung über Kommunen und Bundesländer hinweg (mit eventuellen Anpassungen an lokale Gegebenheiten). Die grundsätzliche Funktionsweise dieses Konzept ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt:
Quelle: Bundesministerium des Innern
Die Bereitstellung von drei Milliarden Euro kann der OZG-Umsetzung einen deutlichen Schub verleihen, wenngleich die nähere Ausgestaltung derzeit noch offen ist (konkret umzusetzende Verwaltungsleistungen nach dem „Einer für Alle/Viele“-Prinzip, Einbeziehung der Kommunen etc.). Wir werden Sie hierüber auf dem Laufenden halten.
Die Registermodernisierung stellt eine weitere wichtige Säule der Digitalisierung der gesamten Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen dar. Sie ist von großer Bedeutung für die Umsetzung des Prinzips, dass personenbezogene Daten von Bürgern und Unternehmen nur einmalig erfasst werden müssen (sog. „Once Only“-Prinzip). Voraussetzung dafür ist eine fehlerfreie registerübergreifende Identifikation von Personen. Ziel ist es, noch im Sommer einen Gesetzentwurf vorzulegen, der in einem ersten Schritt den Bereich der Register mit Relevanz für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit der Steuer-ID als verwaltungsübergreifender ID-Nummer erschließt. Um höchsten Ansprüchen an den Datenschutz zu genügen, soll der registerübergreifende Datenaustausch dabei nicht direkt zwischen den beiden Behörden, sondern als zusätzliche Sicherung immer über eine dritte Stelle erfolgen. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen soll entschieden werden, ob für andere Bereiche weitere, bereichsspezifische Identifier eingeführt werden oder ein einheitlicher Identifier für alle Register umgesetzt wird. Der Koalitionsausschuss hat dafür 300 Mio. Euro bereitgestellt.
Mit der Registermodernisierung können elektronische Antragsverfahren noch nutzerfreundlicher ausgestaltet werden. Beispielsweise können dadurch Nachweise, die für die Bearbeitung eines Antrags benötigt werden (Geburtsurkunde, Meldebescheinigung etc.), von der zuständigen Behörde direkt elektronisch abgerufen werden. Bei Bürgern und Unternehmen entfällt damit die Notwendigkeit, diese Antragsunterlagen ggf. gesondert bei einer anderen Behörde zu beantragen und dem Antrag beizufügen. Das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) sieht für diesen automatisierten Datenabruf bereits eine entsprechende Regelung vor (Art. 6 Abs. 3 Satz 3 BayEGovG).
Klaus Geiger, Referent für Finanzen, Organisation und digitale Verwaltung beim Bayerischen Landkreistag, München
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