Digitalplan Bayern veröffentlicht

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Die Bayerische Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, MdL, hat am 22.3.2023 den „Digitalplan Bayern“ vorgestellt.

Der Digitalplan ist im Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG) als ein Instrument zur Umsetzung der gesetzlichen Ziele verankert und wird regelmäßig fortgeschrieben. Auf Basis des Digitalplans berichtet die Staatsregierung dem Landtag zudem regelmäßig über den Stand der Digitalisierung in Bayern und die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen (Art. 15 BayDiG). 

Der Digitalplan Bayern definiert in

  • den drei Grundlagenbereichen Leitprinzipien, Daten und Infrastruktur sowie
  • den vier Handlungsfeldern Gesellschaft, Lebensräume, Wertschöpfung und Staat

strategische Leitlinien und rd. 200 Maßnahmen, um den digitalen Wandel im Freistaat Bayern zu gestalten.

Der Digitalplan Bayern und die einzelnen Maßnahmen wurden unter https://digitalplan.bayern aufbereitet.

Die Langfassung des Digitalplans finden Sie unter: https://digitalplan.bayern/bayern/de/home/file/fileId/489/name/Digitalplan%20Bayern.pdf.

Der Digitalplan sieht etwa eine Modernisierung der E-Government-Strategie der Bayerischen Staatsregierung vor (S. 197 f. des Digitalplans). Zu den Eckpunkten gehören u.a.:

  • Die Volldigitalisierung der staatlichen Verwaltung bis 2025 soll konsequent fortgesetzt werden. Ein Screening von Geschäftsprozessen soll in Abstimmung mit den Ressorts zur Identifizierung von Digitalisierungs­bausteinen führen, die als Basis für die Entwicklung einheitlicher IT-Komponenten dienen. Mit dieser modularen Vorgehensweise im Sinne eines Baukastens sollen Verwaltungsprozesse systematisch und schnell digitalisiert werden können.

  • Im Rahmen der Fortschreibung des Onlinezugangsgesetzes zu einem OZG 2.0 sollen sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die organisatorische, technische, personelle und haushalterische Dimension der OZG-Umsetzung einer Bestandsaufnahme unterzogen und zielorientiert für die nächsten Jahre im Sinne eines OZG-Masterplans 2.0 weiterentwickelt werden. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gelegt werden, um in einem arbeitsteiligen Zusammenwirken die Herausforderungen des digitalen Wandels gemeinsam zu bewältigen.

  • Das BayernPortal soll nutzerfreundlicher ausgestaltet und um einen virtuellen Assistenten erweitert werden, um die Nutzerzentrierung weiter zu optimieren und das Suchen und Finden von Informationen mithilfe intelligenter Algorithmen zu erleichtern.

  • Im Rahmen der Mobile First-Strategie werden die Ressorts ihre bestehenden sowie neuen Internetangebote und Online-Dienste für Bürgerinnen und Bürger durchgängig auch für die nutzerfreundliche Bedienung auf Smartphones und Tablets bereitstellen. Die BayernApp als mobiles Service-Portal der digitalen Verwaltung soll stetig weiterentwickelt und anhand der User-Feedbacks optimiert werden.

  • Gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wird eine bundesweite Unternehmensplattform entwickelt. Ziel ist es, das digitale Verwaltungsangebot für die Wirtschaft durch ein zentrales Zugangstor („Single Point of Contact“) zu verbessern. Die wichtigsten Funktionalitäten bilden die auf Unternehmensbelange fokussierte Navigations-, Transaktions- und Kommunikationsfunktion sowie die Realisierung des Zielbildes einer Once-Only-Plattform unter Beachtung der Registermodernisierung.

An Unterstützungsmaßnahmen für die Kommunen sind u.a. vorgesehen (S. 221 f. des Digitalplans):

  • Eine neu geschaffene BayKommun AöR soll die bayerischen Kommunen bei der Nachnutzung von Online-Diensten, die nach dem sogenannten „Einer für Alle“- Prinzip entwickelt wurden, gezielt unterstützen und dadurch den flächendeckenden Roll-Out von digitalen Verwaltungsdienstleistungen beschleunigen.

  • Auf Basis der kommunalen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse sollen die Finanzdaten der kommunalen Gebietskörperschaften in Bayern digitalisiert und den mit den Belangen des kommunalen Finanzwesens befassten Stellen zentral in optimierter Form bereitgestellt werden.

  • Um die über 1.500 kleinen Gemeinden (bis zu 5.000 Einwohner) in Bayern gezielt bei der Digitalisierung der Verwaltung zu unterstützen, sollen digitale Vorreiter und interessierte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zusammengebracht werden. Beim unmittelbaren Erfahrungsaustausch können Best Practice-Beispiele ebenso wie mögliche Hindernisse und Hürden diskutiert werden. Ferner können dadurch Kooperationen oder Kollaborationen zwischen Gemeinden in die Wege geleitet werden, um die Digitalisierung gemeinsam effizienter voranzutreiben.

  • Der Digitale Werkzeugkasten des Innovationsring des Bayerischen Landkreistags wird fortgesetzt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch auf Services für Unternehmen, da diese mit rund 200 Behördenkontakten pro Jahr wesentlich häufiger mit der Verwaltung in Kontakt treten als der einzelne Bürger.

  • Das Angebot an zentralen Online-Verfahren im BayernStore wird sukzessive weiter ausgebaut. Dadurch soll vor allem auch die flächendeckende Verfügbarkeit digitaler kommunaler Verwaltungsleistungen in ganz Bayern vorangetrieben werden.

  • Die Initiative Digitales Amt wird fortgesetzt und weiterentwickelt, um das Engage­ment der Kommunen bei der Digitalisierung auch künftig auszuzeichnen und weiteren Ansporn zu geben.

  • Mit dem Aufbau der Open Data Plattform für den Freistaat Bayern wird es auch für die Kommunen möglich sein, ihre offenen Verwaltungsdaten zentral zur Verfügung zu stellen.

  • Der Freistaat prüft, inwiefern er im Auftrag der Kommunen digitale Leistungen erbringen kann, und schafft bei Bedarf die notwendigen Voraussetzungen hierfür. Die „Dresdner Forderung“, dass „Zentrale IT-Verfahren und Prozesse für zentrale Aufgaben“ geschaffen werden, unterstützt der Freistaat.

Klaus Geiger, Referent beim Bayerischen Landkreistag

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