Die Bundesregierung hat bei ihrer Kabinettsklausur in Meseberg am 31.08.2022 eine neue Digitalstrategie beschlossen.Die Digitalisierung wird dabei als Querschnittsaufgabe verstanden, an der alle Bundesministerien gemeinsam arbeiten. Die Digitalstrategie der Bundesregierung soll ein gemeinsames Dach für die digitalpolitischen Schwerpunkte und Ziele der Ministerien bilden. Sie gliedert sich in die drei Handlungsfelder
Aus Sicht der Bundesregierung besonders wichtige Ergebnisse, die bis 2025 erreicht werden sollen, sind:
Die Bundesregierung verfolgt in ihrer Digitalstrategie gleichzeitig die konkrete Umsetzung von 18 Leuchtturmprojekten, die Deutschland digital voranbringen sollen. Neun dieser Leuchtturmprojekte werden auf der folgenden Internetseite der Bundesregierung näher vorgestellt: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digitaler-aufbruch/digitalisierung-leben-2073000.
Zur digitalen Verwaltungwill sich die Bundesregierung 2025 u.a. daran messen lassen, ob:
Bund, Länder und Kommunen die Voraussetzungen zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips für die TOP-Register des IT-Planungsrates geschaffen haben und dadurch bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen durch Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen bereits vorhandene Nachweise nicht mehr erbracht werden müssen.
in Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes die Digitalisierung der innerhalb der Bundesregierung priorisierten Leistungen flächendeckend realisiert ist und eine fortwährende Harmonisierung der Plattformangebote umgesetzt wird und die Erfahrungen aus der Umsetzung bei Bund und Ländern Eingang in ein „OZG 2.0“ gefunden haben.
der Personalausweis und der Führerschein auch als digitale Nachweise zur Nutzung mit mobilen Endgeräten verfügbar sind.
in mindestens fünf Wirtschaftssektoren eine staatlich bereitgestellte digitale ID als unternehmensunabhängige Identität zur Identifizierung genutzt werden kann.
das IT-Förderportal Z-EU-S (Zugang zu Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds auf Bundesebene)von mindestens 15.000 Projektvertreterinnen und -vertretern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern genutzt wird.
ein nationaler Bekanntmachungsservice im Betrieb ist, über den die Bekanntmachungsdaten zu öffentlichen Auftragsvergaben in Deutschland an einer Stelle zentral und frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden können.
ein Portal für Förderleistungen live geschaltet wurde, das die Förderdatenbank des Bundes ablöst und die zentrale Anlaufstelle für Förderinteressierte und fördergebende Stellen darstellt. Ziel ist die Vereinfachung und Beschleunigung des gesamten Förderprozesses.
Deutschland im DESI Verwaltungsranking der EU unter die Top 10 gelangt sind.
Weitergehende Informationen zur Digitalstrategie der Bundesregierung finden Sie auf der entsprechenden Webseite unter https://digitalstrategie-deutschland.de. Die Digitalstrategie selbst kann als PDF-Datei über den folgenden Link heruntergeladen werden:
https://digitalstrategie-deutschland.de/static/1a7bee26afd1570d3f0e5950b215abac/220830_Digitalstrategie_fin-barrierefrei.pdf
Klaus Geiger, Referent für Finanzen, Organisation und digitale Verwaltung beim Bayerischen Landkreistag, München
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