Das BayernPortal als digitaler Lotse durch Bayerns Verwaltung und zentraler Zugang zu Informationen und Onlinediensten von Staat und Kommunen hat seit seinem Start im November 2015 eine hohe Akzeptanz bei Kommunen und Nutzern erreicht. Rund 1.700 Kommunen nutzen das Bayern-Portal und die E-Government-Basisdienste – damit hat sich die Zahl der Teilnehmer verfünffacht seit Start des Portals! In nur zwei Jahren konnte erreicht werden, dass über 80% der Kommunen mit mindestens einem Online-Dienst im Portal erreichbar sind. Das soll weiter ausgebaut werden.
Die Digitalisierung der Verwaltung wurde durch zahlreiche Maßnahmen flankiert:
Im Folgenden werden die wichtigsten Komponenten und Entscheidungen dargestellt, die die Entwicklung des E-Government in Bayern maßgeblich bestimmt haben.
BayernPortal Servicekonto Bayern und E-Government-Basisdienste
Das BayernPortal stellt Informationen zu Verwaltungsleistungen und Behörden sowie viele staatliche und kommunale Online-Dienste für Bürger, Unternehmen und Verwaltung zur Verfügung.
Durch die Integration des Servicekontos in das BayernPortal können Bürger und Unternehmen schnell und einfach staatliche und kommunale Services finden und auch sofort nutzen. Das Servicekonto besteht aus den zentralen Komponenten sichere Kommunikation und sichere Authentifizierung über die sogenannte BayernID.
Im Servicekonto werden einige grundlegende Informationen zum Bürger wie Vor- und Nachname sowie Anschrift gespeichert. Der Vorteil einer solchen Lösung liegt auf der Hand: anstatt sich jedes Mal für einen Dienst zu registrieren, weist sich der Bürger nur einmal gegenüber der Portalplattform aus, seine Daten können nun für alle von ihm angeforderten Dienste genutzt werden, die Adresse und das Geburtsdatum z.B. müssen nicht immer wieder erneut händisch eingegeben werden, sondern werden mit Zustimmung des Bürgers in die entsprechenden Formulare übernommen. Die geschieht bei jedem Verwaltungsvorgang von Neuem, so dass der Nutzer sicher weiß, was mit seinen Daten geschieht.
Einmal angemeldet, kann der Bürger alle Verwaltungsdienste von Freistaat und Kommunen nutzen, die angebunden sind. Der Freistaat Bayern hat gemeinsam mit dem Dienstleister AKDB zentrale Lösungen entwickelt, die sowohl den staatlichen als auch den kommunalen Behörden kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, um zentrale Komponenten des E- Government wie elektronische Bezahlen, handhabbare Authentifizierungslösungen und sichere Kommunikation über einen zentralen Postkorb schnell und einfach in bestehende Lösungen und an existierende Online-Services anbinden zu können. Die Anbindung an diese Dienste erfolgt über einfach zu bedienende Schnittstellen.
Lose Kopplung im Portalverbund Bayern – leichte Integration bestehender und neuer Onlinedienste
Hinsichtlich der Integrationstiefe der einzelnen Fachprozesse wurde auf eine möglichst einfache und leichte Möglichkeit der Verknüpfung geachtet. So sind die Basisdienste – die der Freistaat Behörden und Kommunen kostenfrei zur Nutzung anbietet – mit einfachen Schnittstellen ausgestattet. Die Authentifizierung kann beispielsweise über einen einzigen Webservice-Call erfolgen; gleiches gilt für das Übermitteln einer Nachricht in einen Postkorb.
Über die Anbindung der Basisdienste stellt die Plattform keine weiteren Anforderungen an Fachdienste. In Konsequenz basieren die angebundenen Onlinedienste auf den unterschiedlichen Technologien. Bereits bestehende Angebote lassen sich mit sehr überschaubarem Aufwand an die Basisdienste anschließen.
Im Spannungsfeld zwischen den wünschenswerten, aber sich widerstrebenden Zielen der Einheitlichkeit der Dienste auf der einen und dem Investitionsschutz bzw. der Integration bestehender Angebote auf der anderen Seite wurde bewusst folgende Entscheidung getroffen: Vorreiter sollten nicht durch hohe Aufwände für Umbauten oder tiefe Integration gestraft werden, vielmehr wurde Vielfalt zugelassen. Wesentlicher Motivator war, dass die Einheitlichkeit der Dienste bei 1,x Behördenkontakten pro Bürger im Jahr nur eine untergeordnete Rolle spielt. Wichtiger ist einfache Bedienbarkeit und ein hohes Maß an Selbsterklärung. Dank dieser Entscheidung wurden Vorreiter – die die Digitalisierung in aller Regel mit hohem Engagement vorantreiben – zu Mitstreitern.
Niedrige Hürden für Kunden – Pin statt Pass
Wir bauen das BayernPortal weiter aus – noch einfacher, noch benutzerfreundlicher, noch sicherer. Dazu werden wir an mehreren Punkten weitere Verbesserungen und Erweiterungen vornehmen:
Gemeinsam mit dem Bund und den Kommunen wollen wir ein einheitliches, für die Nutzer leicht handhabbares und sicheres Zugangsverfahren etablieren. Deshalb wird das von der Steuerverwaltung erprobte Verfahren (sog. Authega-Verfahren) mit PIN und einem auf dem Computer einfach zu installierenden Software-Zertifikat einheitlich für alle Anwendungen der digitalen Verwaltung geöffnet.
Mit der Integration der aus ELSTER bekannten authega-Zertifikatslösung wird den Nutzern der BayernID eine einfache und auf allen Endgeräten funktionierende Option angeboten, die in Bayern schriftformersetzend genutzt werden kann.
Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand:
Bedarfsorientierte Weiterentwicklung
Ein entscheidender Faktor für die Entwicklungsgeschwindigkeit war die Entscheidung, die wichtigsten Anforderungen der Fachdienste (Authentifizierung, Postkorb, E-Payment) als erstes umgesetzt und so schnell wie möglich produktiv gesetzt wurden. Parallel zur Integration bestehender Dienste konnten und können so fortlaufend Ausbaustufen konzipiert und umgesetzt werden.
Neben der o.g. Erweiterung der Authentifizierungsmöglichkeiten wurde zusätzlich die Entwicklung des Antragsmanagers gestartet. Dieser Basisdienst erlaubt mit geringem Aufwand eine aus Kundensicht vollständig medienbruchfreie digitale Umsetzung einfacher Verfahren – ohne dabei ein vollständig digitales Backend-Verfahren zu erzwingen.
Behörden, die (noch) nicht über entsprechende digitale Prozesse verfügen, können die von den Kunden in Web- Assistenten erfassten Anträge auch in E-Aktensystemen verarbeiten oder über Funktionspostfächer der klas- sischen, analogen Sachbearbeitung zuführen. Sie profitieren dabei unmittelbar durch eine erhöhte Datenqualität (durch Plausibilitätsprüfungen und lesbare, da nicht handschriftlich erfasste Daten). Technische Mechanismen erlauben auch in diesen Fällen eine digitale Rückantwort.
In allen Fällen können digitale Bescheide an Kunden übermittelt werden. Aufgrund der im bayerischen E-Government-Gesetz verankerten digitalen Bekanntgabefiktion gibt es in Bezug auf Fristen usw. keinerlei Unsicherheit für die Verwaltung.
Fazit
Digitalisierung der Verwaltung ist wichtig: Die Nachfrage der Bürger nach Online- Angeboten ist hoch: Nach einer PWC-Studie, die im September 2017 veröffentlicht wurde, geben 91% an, Verwaltungsleistungen online nutzen zu wollen.
2017 haben dies laut E-Government-Monitor aber nur 41% der Deutschen getan. Die größten Hemmnisse waren mangelnde Durchgängigkeit der Online-Angebote (47%) und fehlende Bekanntheit (48%).
Einen ersten Schritt haben wir mit dem BayernPortal erreicht. Mit dem BayernPortal und der BayernID wird E-Government sowohl für Kunden wie auch Behörden möglichst einfach ausgestaltet. Praxisorientierte, niedrige Zugangsschwellen bei der Nutzung sowie leichte Integrationsmöglichkeiten und einfache Erstellung neuer Angebote (für einfache Dienste) fördern Akzeptanz und stetigen Ausbau des Angebots.
Wir wollen dabei nicht stehen bleiben, wir bauen digitale Verwaltung weiter aus, mit neuen Angeboten für Bürger, Wirtschaft und Kommunen. Der Ausbau erfolgt auf Basis eines offen gestalteten E-Government-Gesetzes und wird durch die enge Kooperation zwischen Freistaat und Kommunen befördert.
Ministerialrätin Carolin Stimmelmayr
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Ausgewiesene Experten informieren Sie regelmäßig über aktuelle Themen, Entwicklungen, Neuerungen und praxisnahe Produkte im Bereich E-Government.
Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen und wir melden uns bei Ihnen.
Kontaktformular