Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen dabei derzeit insbesondere durch
die betriebskostenfreie Bereitstellung der Basisdienste des BayernPortals (BayernID, Postkorb, ePayment); https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernportal/.
die Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“, die am 1.10.2019 in Kraft getreten ist. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten bis zu 20.000 Euro Förderung erhalten. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie zum Förderantrag finden Sie unter: www.digitales-rathaus.bayern.
das Basisseminar „Grundkurs Digitallotse“, das die Bayerische Verwaltungsschule (BVS) in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Vermessungsverwaltung und den kommunalen Spitzenverbänden anbietet, um die Mitarbeiter/-innen in den Verwaltungen auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten. Weiterführende Informationen zum „Grundkurs Digitallotse“ finden Sie unter: www.bvs.de/digitallotse.
Mit der Initiative „Digitales Amt“ des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales werden seit Ende Juli 2021 Behörden ausgezeichnet, die bei der Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen bereits besonders weit vorangeschritten sind. Sie erhalten das Label „Digitales Amt“ samt einer entsprechenden Plakette, welche beispielsweise vor Ort am entsprechenden Verwaltungsgebäude angebracht werden kann. Zudem steht die Plakette auch in digitaler Form bereit und kann auf den Homepages der Kommunen als Online-Banner verwendet werden.
Für die Auszeichnung „Digitales Amt“ muss eine Behörde folgende Kriterien erfüllen:
Im BayernPortal müssen auf der jeweiligen Behördenseite der Kommune mindestens 50 (kommunale und zentrale) Online-Verfahren verlinkt sein (Sonderfall Bezirke: Mindestens 30 Online-Verfahren).
Die angezeigte Zahl ist maßgeblich: Denn um das OZG zu erfüllen, müssen die Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt sein. Das heißt Online-Verfahren, die nicht aus dem BayernPortal heraus aufrufbar sind, werden nicht miteinbezogen.
Online-Verfahren ermöglichen die elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen. Über Online-Verfahren können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen mit der Behörde kommunizieren, also Anträge, Anzeigen, Meldungen, Anfragen usw. online an die Behörde übermitteln. Es gibt einen „Senden“-Button oder eine ähnliche Schaltfläche und es werden Daten an die Behörde gesendet.
Websites, die nur Informationen bereitstellen oder eine Suche nach Informationen ermöglichen (zum Beispiel Internetseite einer Behörde, Seiten mit Informationen zu einem bestimmten Thema, Ratsinformationssysteme, Parkgebietssuche, Suche nach Fundsachen, Abfallratgeber),
Websites, auf denen nach der Beantwortung von Fragen den Nutzern ein Prüfergebnis präsentiert wird, das nicht für eine Antragsstellung benötigt wird (sogenannte Prüf- oder Checkseiten wie zum Beispiel Heizkosten-Check, Haushaltsgeräte-Check),
Websites, auf denen nur Informationen oder Standorte in einer Karte dargestellt werden (zum Beispiel kartenbasierte Geoinformationssysteme),
reine Informations-Apps.
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen durch das OZG, sollten die Online-Verfahren nach Möglichkeit konkreten OZG-Leistungen zugeordnet werden können (siehe hierzu: OZG-Monitoring Bayern).
Für die Teilnahme an der Initiative „Digitales Amt“ senden interessierte Behörden eine formlose E-Mail an: digitales-amt@stmd.bayern.de. Mit ihrer E-Mail bestätigen die Behörden, dass die von ihnen im BayernPortal verlinkten Online-Verfahren der oben genannten Definition eines „Online-Verfahrens“ entsprechen.
Nach Prüfung der Anfrage erhält die Behörde auf Wunsch die Plakette mit der Aufschrift „Digitales Amt“.
Falls die Behörde auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales nicht als „Digitales Amt“ gelistet werden möchte (https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt/), kann dies ebenfalls in der E-Mail mitgeteilt werden.
Klaus Geiger, Referent für Finanzen, Organisation und digitale Verwaltung beim Bayerischen Landkreistag, München
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