In einer Sondersitzung hat der IT-Planungsrat am 2.5.2022 föderale Verwaltungsleistungen priorisiert, die bis Ende des Jahres vorrangig flächendeckend digital verfügbar gemacht werden sollen.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen digital zugänglich zu machen. Nach Einschätzung des IT-Planungsrats ist jedoch absehbar, dass dies nicht vollständig gelingen wird. Der IT-Planungsrat hält es daher für wichtig, dass Verwaltungsleistungen mit stärker ausgeprägter Relevanz für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Jahr 2022 priorisiert entwickelt und bereitgestellt werden. Damit soll nicht nur ein sichtbarer Fortschritt in der OZG-Umsetzung, sondern auch eine für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erfahrbare Verbesserung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen erzielt werden.
In der Sondersitzung am 02.05.2022 haben die Mitglieder des IT-Planungsrats beschlossen, insgesamt 35 „Einer-für-Alle“-Leistungen (EfA-Leistungen) zu priorisieren, also Leistungen, die von einem Bundesland entwickelt und betrieben und von anderen Ländern nachgenutzt werden können. Darunter fallen Verwaltungsleistungen, die zwar schon online zur Verfügung stehen, jedoch noch nicht flächendeckend zum Einsatz kommen; dies soll bis Ende des Jahres der Fall sein. Andere Leistungen, sind bisher noch nicht digital verfügbar, sollen aber durch die zuständigen Länder nun priorisiert entwickelt und anderen Ländern bis Mitte des Jahres zur Nachnutzung bereitgestellt werden.
Der Beschluss ist im Wortlaut abrufbar unter:
https://www.it-planungsrat.de/beschluss/beschluss-2022-20
Die Liste mit den priorisierten EfA-Leistungen finden Sie unter:
https://www.it-planungsrat.de/fileadmin/beschluesse/2022/Beschluss2022-20_priorisierte_EfA-Leistungen.pdf
Die Bayerische Staatsregierung möchte gemeinsam mit allen Interessierten den Digitalplan Bayern 2030 entwickeln, eine umfassende, ressortübergreifende Digitalstrategie für das kommende Jahrzehnt. Der Digitalplan Bayern 2030 soll hierzu strategische Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen für die digitale Transformation definieren.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales führt dazu mit Unterstützung der Bayern Innovativ GmbH einen breit angelegten Beteiligungsprozess durch: In der ersten Phase konnten alle Interessierten bis Mitte März 2022 an Umfragen teilnehmen und ihre Vorschläge und Ideen zu verschiedensten Themenbereichen einbringen. In der zweiten Beteiligungsphase können noch bis 15.05.2022 Auszüge aus dem Entwurf des künftigen „Digitalplan Bayern 2030“ kommentiert und diskutiert werden. Anmerkungen und Vorschläge sind zu folgenden Themenbereichen möglich:
Über den folgenden Link können Sie sich in die zweite Beteiligungsphase einbringen:
https://mitmachen.digitalplan.bayern/bayern/de/draftbill/57294
Der finale Digitalplan Bayern 2030 soll bis Sommer 2022 vorliegen.
Klaus Geiger,
Referent für Finanzen, Organisation und digitale Verwaltung beim Bayerischen Landkreistag, München
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