Das „Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Registermodernisierungsgesetz – RegMoG) vom 28.03.2021 wurde am 06.04.2021 verkündet (BGBl. I S. 591); online abrufbar unter: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s0591.pdf).
Mit dem Gesetz wurde eine Identifikationsnummer in den für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregistern von Bund und Ländern eingeführt, mit der gewährleistet werden soll, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden.
Zur eindeutigen Zuordnung wird für natürliche Personen die Steuer-Identifikationsnummer (Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung) als (wie in anderen EU-Mitgliedstaaten) registerübergreifendes einheitliches nichtsprechendes Identifikationsmerkmal verwendet und in den für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Fachregistern der geführten Verwaltungsverfahren gespeichert. Dies betrifft u.a. folgende Register:
Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern sollen öffentlichen Stellen, die diese zur Erbringung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt werden. Zusätzlich sollen Qualitätssicherungsprozesse eingerichtet werden, die die Aktualität, Konsistenz und Validität der personenidentifizierenden Basisdaten sicherstellen.
Für die Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern wird ein Datencockpit aufgebaut, das eine einfache, transparente und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglichen soll.
Wesentliches Ziel der Registermodernisierung ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen keine Nachweise mehr beifügen und keine Angaben mehr machen müssen, die an anderen Stellen der Verwaltung bereits vorliegen (z.B. Meldebescheinigung, Geburtsurkunde). Stattdessen soll es möglich sein, diese Nachweise mit dem Einverständnis der betroffenen Person bei der Behörde anzufordern, die sie bereits hat. Dadurch sollen auch die Bearbeitungszeiten verkürzt werden.
Antworten zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Registermodernisierung finden Sie unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/registermodernisierung/registermodernisierung-faq-liste.html.
Was ist der Status Quo der Registermodernisierung? Was sind die Erwartungen, Fragen und Anregungen der Kommunen an die Registermodernisierung? Zu diesen Fragen lädt die „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ – bestehend aus dem Bund, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt (Registermodernisierungsbehörde) – zur
Online-Veranstaltung „Registermodernisierungs-Austausch für Kommunen“
am 27.04.2022, 14.00 bis 16.00 Uhr,
ein. Ziel der Veranstaltung ist es, über den aktuellen Stand der Registermodernisierung zu informieren und einen praktischen Einblick in die aktuellen Umsetzungsvorhaben zu geben. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Austausch mit den Kommunen.
Das Programm mit Anmeldemöglichkeit finden Sie im Internet unter: https://www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/termine/Webs/OZG/DE/2022/03_registermodernisierung_austausch.html. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
Klaus Geiger, Referent für Finanzen, Organisation und digitale Verwaltung beim Bayerischen Landkreistag, München
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