Der Ideenwettbewerb „Kommunal? Digital!“ soll als Anstoß für die Kommunen dienen, die digitale Transformation durch innovative, digitale Leuchtturmprojekte mit Modellcharakter im Bereich Smart Cities/Smart Regions zu gestalten. Der Fokus sollte auf dem Nutzen der Anwendungen für die Bürgerinnen und Bürger und den Herausforderungen des Klimaschutzes für die Kommunen liegen.
Bis zu zehn Preisträger-Kommunen erhalten für die Umsetzung der Projekte eine Förderung in Höhe von bis zu 500.000 Euro sowie eine Plakette für das Eigenmarketing. Pro Regierungsbezirk können bis zu drei Projekte prämiert werden.
Die Kommunen werden bei der Erstellung des Detailkonzeptes in Phase 2 des Wettbewerbs (vgl. Nr. 5) durch eine wissenschaftliche Begleitforschung unterstützt. Die Preisträger-Kommunen werden bei der Umsetzung ihrer Projekte ebenfalls wissenschaftlich begleitet.
Als Modellprojekt im Sinne des Wettbewerbs gelten Vorhaben, die die Digitalisierung z.B. in den Bereichen
umsetzen und dabei ressourcenschonende, klima- oder umweltschützende sowie nachhaltige Lösungen implementieren.
Bevorzugt werden Projekte, die zwei oder mehrere Bereiche kombinieren.
Die Vorhaben sollen Vorbildwirkung für andere Kommunen aufweisen. Um dies zu erleichtern, sollen sie auf offenen Standards aufsetzen und dadurch ein herstellerunabhängiges Fortentwicklungs- und Wiederverwertungspotential bieten.
Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind:
Vorhaben, die ausschließlich den Ausbau von IT-Kommunikationsinfrastruktur (z.B. Breitband, Mobilfunk) zum Ziel haben.
Vorhaben, die sich auf die Erarbeitung von Konzepten beschränken.
E-Government Projekte (Verwaltungsleistungen im Sinne des § 2 Abs. 3 des Onlinezugangsgesetzes (OZG), elektronische Behördendienste im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) sowie Verwaltungsverfahren im Sinne des Art. 6 Abs. 1 BayEGovG).
Bau, Sanierung oder Renovierung von Gebäuden.
Vorhaben in Bereichen, in denen Kommunen eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine entsprechende Prüfung bei Antragstellung und vor Auszahlung bleibt vorbehalten.
Vorhaben, die bereits mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen öffentlichen Förderprogrammen gefördert werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften (Kommunen, Landkreise, Bezirke). Kooperative Bewerbungen sind möglich und werden ausdrücklich begrüßt, sofern Projektideen vorgeschlagen werden, die ein größeres Einzugsgebiet erfordern. Als vorteilhaft werden jene Kooperationen angesehen, die sich auf bewährte Strukturen (z. B. die Integrierte Ländliche Entwicklung ILE oder Verwaltungsgemeinschaften) stützen.
Der Bewerbungsprozess für den Ideenwettbewerb „Kommunal? Digital!“ erfolgt in zwei Phasen:
Erste Phase: Projektexposé
Gestartet wird im November 2020 mit einem zwölfwöchigen Aufruf zur Vorlage von Projektskizzen mit einer Projektdauer von bis zu drei Jahren. Die Projektskizzen können im Zeitraum von 20.11.2020 bis 12.02.2021 eingereicht werden.
Zweite Phase: Detailkonzept
In der zweiten Phase sollen die ausgewählten Kommunen ihre Projektskizzen und Kostenpläne konkretisieren und detaillieren. Sie werden hierbei wissenschaftlich begleitet und unterstützt.
Eine Jury unter dem Vorsitz von Staatsministerin Judith Gerlach, MdL, wird im Sommer 2021 die innovativsten Projekte küren. Für die Umsetzung der Projekte erhalten die Preisträger-Kommunen eine Förderung in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Pro Regierungsbezirk können bis zu drei Projekte prämiert werden.
Weitere Informationen zum Wettbewerb, zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie die detaillierten Teilnahmebedingungen finden Sie unter:
www.kommunal-digital.bayern
Klaus Geiger, Referent für Finanzen, Organisation und digitale Verwaltung beim Bayerischen Landkreistag, München
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