Wiederaufnahme des Wettbewerbs „Kommunal? Digital!“

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Newsletter November 2020:

Das Staatsministerium für Digitales hat im November 2020 den Ideenwettbewerb „Kommunal? Digital!“ wiederaufgenommen. Der Wettbewerb war ursprünglich bereits im Januar 2020 gestartet worden, musste aufgrund der Corona-Krise jedoch im März 2020 verschoben werden. Der Newsletter informiert über den Zweck des wiederaufgenommenen Wettbewerbs (Nr. 1), den Leistungsumfang (Nr. 2), den Gegenstand des Wettbewerbs (Nr. 3), den berechtigten Teilnehmerkreis (Nr. 4) sowie über den Ablauf des Wettbewerbs (Nr. 5) und weist auf ergänzende Informationen im Internet hin (Nr. 6):

1. Zweck des Wettbewerbs

Der Ideenwettbewerb „Kommunal? Digital!“ soll als Anstoß für die Kommunen dienen, die digitale Transformation durch innovative, digitale Leuchtturmprojekte mit Modellcharakter im Bereich Smart Cities/Smart Regions zu gestalten. Der Fokus sollte auf dem Nutzen der Anwendungen für die Bürgerinnen und Bürger und den Herausforderungen des Klimaschutzes für die Kommunen liegen.

2. Leistungsumfang

Bis zu zehn Preisträger-Kommunen erhalten für die Umsetzung der Projekte eine Förderung in Höhe von bis zu 500.000 Euro sowie eine Plakette für das Eigenmarketing. Pro Regierungsbezirk können bis zu drei Projekte prämiert werden.

Die Kommunen werden bei der Erstellung des Detailkonzeptes in Phase 2 des Wettbewerbs (vgl. Nr. 5) durch eine wissenschaftliche Begleitforschung unterstützt. Die Preisträger-Kommunen werden bei der Umsetzung ihrer Projekte ebenfalls wissenschaftlich begleitet.

3. Gegenstand des Wettbewerbs

Als Modellprojekt im Sinne des Wettbewerbs gelten Vorhaben, die die Digitalisierung z.B. in den Bereichen

  • Verkehr/Mobilität
  • Energie/Smart Grid
  • Bildung und Arbeitsmarkt
  • Gesundheit
  • Kultur
  • Tourismus
  • Umwelt
  • Landwirtschaft
  • Handel
  • Wohnen/Smart Living
  • Digitale Plattformen
  • Smarte öffentliche Gebäude/BIM
  • Kommunale Aufgaben (z.B. Stadtreinigung)
  • Daseinsvorsorge

umsetzen und dabei ressourcenschonende, klima- oder umweltschützende sowie nachhaltige Lösungen implementieren.

Bevorzugt werden Projekte, die zwei oder mehrere Bereiche kombinieren.

Die Vorhaben sollen Vorbildwirkung für andere Kommunen aufweisen. Um dies zu erleichtern, sollen sie auf offenen Standards aufsetzen und dadurch ein herstellerunabhängiges Fortentwicklungs- und Wiederverwertungspotential bieten.

Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind:

  • Vorhaben, die ausschließlich den Ausbau von IT-Kommunikationsinfrastruktur (z.B. Breitband, Mobilfunk) zum Ziel haben.

  • Vorhaben, die sich auf die Erarbeitung von Konzepten beschränken.

  • E-Government Projekte (Verwaltungsleistungen im Sinne des § 2 Abs. 3 des Onlinezugangsgesetzes (OZG), elektronische Behördendienste im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen E-Government-Gesetzes (BayEGovG) sowie Verwaltungsverfahren im Sinne des Art. 6 Abs. 1 BayEGovG).

  • Bau, Sanierung oder Renovierung von Gebäuden.

  • Vorhaben in Bereichen, in denen Kommunen eine im Widerspruch zum EU-Beihilferecht stehende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine entsprechende Prüfung bei Antragstellung und vor Auszahlung bleibt vorbehalten.

  • Vorhaben, die bereits mit Mitteln der Europäischen Union bzw. mit anderen öffentlichen Förderprogrammen gefördert werden.

4. Teilnehmerkreis

Teilnahmeberechtigt sind alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften (Kommunen, Landkreise, Bezirke). Kooperative Bewerbungen sind möglich und werden ausdrücklich begrüßt, sofern Projektideen vorgeschlagen werden, die ein größeres Einzugsgebiet erfordern. Als vorteilhaft werden jene Kooperationen angesehen, die sich auf bewährte Strukturen (z. B. die Integrierte Ländliche Entwicklung ILE oder Verwaltungsgemeinschaften) stützen.

5. Ablauf des Wettbewerbs

Der Bewerbungsprozess für den Ideenwettbewerb „Kommunal? Digital!“ erfolgt in zwei Phasen:

  • Erste Phase: Projektexposé
    Gestartet wird im November 2020 mit einem zwölfwöchigen Aufruf zur Vorlage von Projektskizzen mit einer Projektdauer von bis zu drei Jahren. Die Projektskizzen können im Zeitraum von 20.11.2020 bis 12.02.2021 eingereicht werden.

  • Zweite Phase: Detailkonzept
    In der zweiten Phase sollen die ausgewählten Kommunen ihre Projektskizzen und Kostenpläne konkretisieren und detaillieren. Sie werden hierbei wissenschaftlich begleitet und unterstützt.

Eine Jury unter dem Vorsitz von Staatsministerin Judith Gerlach, MdL, wird im Sommer 2021 die innovativsten Projekte küren. Für die Umsetzung der Projekte erhalten die Preisträger-Kommunen eine Förderung in Höhe von bis zu 500.000 Euro. Pro Regierungsbezirk können bis zu drei Projekte prämiert werden.

6. Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Wettbewerb, zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens sowie die detaillierten Teilnahmebedingungen finden Sie unter:
www.kommunal-digital.bayern 


Klaus Geiger, Referent für Finanzen, Organisation und digitale Verwaltung beim Bayerischen Landkreistag, München

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