7 wichtige Punkte für die
IT-Abteilung zur digitalen Barrierefreiheit

Verantwortlicher IT-ler für den Bereich Barrierefreiheit

Von der zunehmenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung profitieren. Denn gleichzeitig rückt auch die digitale Barrierefreiheit immer mehr in den Fokus. Ein barrierefreier Zugang zu digitalen Arbeitsmitteln ermöglicht es, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können.

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Webseiten und digitale Angebote, die barrierefrei sind, können von Menschen mit Behinderung unabhängig von ihren Einschränkungen genutzt werden. Das können zum Beispiel Webseiten sein, die für Sehbehinderte optimiert sind. Sie lassen sich einfach per Klick auf größere Schrift und stärkere Kontraste umstellen, damit der Inhalt gut erkennbar und lesbar ist.
Digitale Barrierefreiheit betrifft den öffentlichen Sektor ganz besonders. Zahlreiche Verwaltungsleistungen werden im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) digitalisiert. Das gleiche gilt für interne Prozessabläufe. Damit die neuen digitalen Workflows keinen Menschen benachteiligen, ist die digitale Barrierefreiheit gesetzlich geregelt.
Die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) verlangen die Barrierefreiheit von Websites, Apps und anderen digitalen Anwendungen der öffentlichen Stellen. Elektronische Verwaltungsabläufe müssen bis 23. Juni 2021 barrierefrei gestaltet sein.

Für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit bzw. die Implementierung entsprechender Software- oder Online-Anwendungen können die folgenden sieben Punkte von Relevanz sein.

 

Punkt 1: Digitale Barrieren identifizieren

Auf konventionellen Webseiten lassen sich eine Vielzahl an Barrieren finden. Zu kleine Schriftgrößen und farbige Hintergründe machen Texte schwer lesbar. Bilder und Formulare ohne Textbeschreibung (die sogenannten Alt-Tags) sind für Blinde nicht zu erfassen. Eine Navigation, die nur mit Maussteuerung funktioniert, ist für Menschen mit motorischen Einschränkungen kaum nutzbar. Ähnliches gilt für digitale Anwendungen, Apps für mobile Geräte etc.
All diese Barrieren sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderung das jeweilige digitale Arbeitsmittel nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Darum muss hier Abhilfe geschaffen werden.

 

Punkt 2: Digitalangebote testen lassen

Bei der Umsetzung der Barrierefreiheit helfen spezialisierte Entwicklungspartner. Sie überprüfen die externen wie internen Digitalangebote der Dienststelle und nutzen dabei auch verschiedene Online-Tools, zum Beispiel, um Kontraststärken zu messen.
Ein wichtiges Testverfahren ist der BIK BITV-Test. Damit werden die Barrierefreiheit von Webseiten und Webanwendungen umfassend gemessen. Grundlage dieses Tests ist die BITV 2.0, die auf die internationalen Richtlinien für Barrierefreiheit verweist. Mit dem Test wird also die Konformität mit den Anforderungen der europäischen Norm geprüft.
Eine Liste von Prüfstellen, die verschiedene Tests auf Barrierefreiheit durchführen, finden Sie unter https://www.bitvtest.de/bitv_test/bitv_test_beauftragen/pruefstellen.html

 

Punkt 3: Webseiten barrierefrei machen

Der Prüfbericht zeigt an, welche Schritte bei der Überarbeitung in Angriff genommen werden müssen. Die Anforderungen an die barrierefreie Web- bzw. Software-Gestaltung sind jedoch deutlich komplexer, als es sich hier darstellen lässt. Es empfiehlt sich daher, auch für den Relaunch von Webauftritten und internen Lösungen Experten für digitale Barrierefreiheit zu beauftragen. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales empfiehlt zusätzlich Schulungsangebote zum Thema barrierefreies Webdesign wahrzunehmen.

Punkt 4: Barrierefreie Digitalprodukte implementieren

Bei der Einführung von barrierefreien Software-Produkten gelten ebenfalls die gesetzlichen Richtlinien: Anwendungen mit grafischer Oberfläche für die öffentliche Verwaltung müssen barrierefrei gestaltet sein.
Zusätzlich zu den üblichen Kriterien bei der Implementierung wie Leistungsfähigkeit, Kompatibilität, Integration, Datenschutz, Stabilität und Zukunftssicherheit kommt damit eine weitere hohe Anforderung hinzu, die in der Leistungsbeschreibung festgeschrieben und geprüft werden muss.
Bei der Evaluation hilft die „Erklärung der Barrierefreiheit“ des Anbieters. Sie gibt Auskunft darüber, welche Elemente bereits barrierefrei sind und welche (noch) nicht. Eine weitere wertvolle Entscheidungshilfe sind Zertifikate und Siegel von Prüfinstitutionen.

 

Punkt 5: Browser-basierte Anwendungen evaluieren

Ein besonderer Fall stellt die browser-basierte Anwendung dar. Diese Produkte sind zu fast allen Browsern und der vorhandenen IT-Infrastruktur kompatibel und technisch problemlos. Hier gibt es eine Reihe inhaltlich bewährter Produkte für die Informationsrecherche in vielen Bereichen des öffentlichen Sektors auf dem Markt. Die Implementierung geht schnell und erfordert nicht viel mehr Aufwand als eine übliche Online-Anmeldung.
Auch bei Browser-basierten Anwendungen sollten die Erklärung der Barrierefreiheit und Zertifikate von Prüfinstituten in die Evaluierung einfließen.
In jedem Fall empfiehlt es sich, die gewünschten Anwendungen selbst zu testen, nicht nur hinsichtlich der Barrierefreiheit, sondern auch hinsichtlich der Usability und der Inhalte.

Überzeugen Sie sich anhand unseres Beispielprodukts, welche barrierefreien Funktionen rehm eLine nach BITV 2.0 erfüllt.

Punkt 6: Assistive Systeme einsetzen

Wenn es darum geht, PC-Arbeitsplätze barrierefrei zu gestalten, sollten notwendige technische Voraussetzungen mitbedacht werden, zum Beispiel Vorlesehilfen und Screenreader. Diese sogenannten assistiven Systeme können den Text einer Webseite auslesen und per Sprachausgabe oder mittels einer Braille-Zeile wiedergeben. Dies ist eine spezielle Tastatur, die Text in Blindenschrift übersetzt. So können blinde und sehbehinderte Menschen den Text einer Webseite lesen.
Screenreader helfen auch bei der Navigation in digitalen Produkten, vorausgesetzt natürlich, dass diese dafür kompatibel und barrierefrei aufgebaut sind. Dazu muss die Lesereihenfolge korrekt sein. Bilder und wichtige Grafiken müssen Alternativtexte (Alt-Tags) erhalten. Programmoberflächen brauchen Texte, die den Zweck der Komponente erklären. Zu den wichtigsten Screenreader-Systemen gehören das kostenfreie Angebot NVDA und Jaws.

 

Punkt 7: Barrierefreiheit laufend kontrollieren

Webseiten und andere digitale Anwendungen werden im täglichen Betrieb immer wieder aktualisiert. Allerdings können geänderte Text-, Bild oder Navigationselemente dafür sorgen, dass die Anwendung an Barrierefreiheit verliert.
Es muss daher immer wieder kontrolliert werden, ob Lücken entstanden sind. Dafür eignen sich Schnelltests wie etwa der Easy Check der Informationsseite „BIK für alle“ oder der oben genannte, aufwendigere BIK BITV-Test. Auch hier ist es sinnvoll, zur laufenden Prüfung und Aktualisierung Experten für digitale Barrierefreiheit zu beauftragen.
Das Thema wird mit Sicherheit in den nächsten Jahren noch an Bedeutung gewinnen und zu zahlreichen Innovationen führen. Menschen mit Behinderung werden profitieren – und die Gesellschaft als Ganzes hat mehr Anlass, optimistisch in die Zukunft zu sehen.

Ich möchte mehr über die Barrierefreiheit von rehm eLine wissen

Bei Fragen zu barrierefreien digitalen Anwendungen für den öffentlichen Sektor und zur Umsetzung der Barrierefreiheit von rehm eLine helfen wir Ihnen gerne weiter.

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