Barrierefreiheit spielt eine wachsende Rolle in der Gesellschaft. Aber was ist das eigentlich? Nach der Definition des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bedeutet Barrierefreiheit einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Mehr Barrierefreiheit ermöglicht damit auch mehr Chancengleichheit, sowohl im privaten wie auch im beruflichen Leben. In den letzten Jahren haben Themen wie Barrierefreiheit, Inklusion, Gleichstellung und mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung deutlich mehr Gewicht in der öffentlichen Diskussion bekommen. In Zeiten der Digitalisierung liegt der Fokus dabei vermehrt auf dem digitalen Alltags- und Berufsleben.
Barrierefreiheit im
digitalen Alltag

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Barrierefreiheit auf allen Gebieten
Die Barrierefreiheit im Internet
Eine grundlegende Forderung für ein barrierefreies Internet lautet: Alle sollen das Internet unabhängig von ihren Behinderungen uneingeschränkt nutzen können. Laut „Aktion Mensch“ kann eine Website als barrierefrei bezeichnet werden, wenn Einschränkungen beim Sehen, Hören, sich Bewegen oder bei der Informationsverarbeitung keine negative Auswirkung auf die Nutzung dieser Website hat. Es müssen also die spezifischen Anforderungen von Menschen mit Sehbehinderung, Schwerhörigkeit oder motorischen Einschränkungen berücksichtigt werden. So benötigen blinde Menschen zum Beispiel Webangebote, die so strukturiert und gestaltet sind, dass sie komplett mit Vorlese-Anwendungen funktionieren. Entsprechendes gilt für weitere digitale Anwendungen, Software und mobile Anwendungen (Apps).
Überzeugen Sie sich anhand unseres Beispielprodukts, welche barrierefreien Funktionen rehm eLine nach BITV 2.0 erfüllt.
Hürden im digitalen Alltag – und ihre Lösungen
- Kleine Schrift, die sich vom Untergrund zu wenig abhebt, ist für Sehbehinderte kaum lesbar. Hier helfen skalierbare Schriftgrößen und eine Kontrasteinstellung.
- Verschiedenfarbige Buttons und Warnhinweise können von Menschen mit Rot-Grün-Schwäche nicht unterschieden werden. Sie müssen daher auch beschriftet sein.
- Bilder, Formularfelder und Buttons lassen sich für blinde Menschen mit Screenreader-Systemen nicht identifizieren. Solche Elemente müssen daher textlich beschrieben sein.
- Videos helfen Gehörlosen nicht weiter, solange sie nicht untertitelt sind.
- Eine Navigation, die nur mit der Maus funktioniert, ist für Menschen mit motorischen Einschränkungen nicht nutzbar. Die Website muss auch nur alleine mit der Tastatur steuerbar sein.
- Schwierige und lange Sätze benachteiligen Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Darum sollte eine Übersetzung in die sogenannte „Leichte Sprache“ angeboten werden.
Die Umsetzung barrierefreier Angebote
Bei der technischen Umsetzung und Überprüfung der Barrierefreiheit helfen Spezialisten, wie z. B. die Experten der Stiftung Pfennigparade. Sie empfehlen spezielle Sensibilisierung-Workshops, um die verschiedenen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Anfang an zu verstehen. Zu Beginn eines Entwicklungsprojekts, bei größeren Änderungen und zum Abschluss muss die Webseite oder die Anwendung geprüft werden. Für die Evaluierung und Zertifizierung gibt es spezielle Standards. Zertifiziert barrierefreie Angebote erhalten ein Prüfsiegel.
Die Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit
Ich möchte mehr über die Barrierefreiheit von rehm eLine wissen
Bei Fragen zu barrierefreien digitalen Anwendungen für den öffentlichen Sektor und zur Umsetzung der Barrierefreiheit von rehm eLine helfen wir Ihnen gerne weiter.
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