Barrierefreiheit im

digitalen Alltag

Bildausschnitt von Brailleschrift-Tastatur

Barrierefreiheit spielt eine wachsende Rolle in der Gesellschaft. Aber was ist das eigentlich? Nach der Definition des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen bedeutet Barrierefreiheit einen umfassenden Zugang und uneingeschränkte Nutzungschancen aller gestalteten Lebensbereiche. Mehr Barrierefreiheit ermöglicht damit auch mehr Chancengleichheit, sowohl im privaten wie auch im beruflichen Leben. In den letzten Jahren haben Themen wie Barrierefreiheit, Inklusion, Gleichstellung und mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung deutlich mehr Gewicht in der öffentlichen Diskussion bekommen. In Zeiten der Digitalisierung liegt der Fokus dabei vermehrt auf dem digitalen Alltags- und Berufsleben.

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Die weltweit grundlegende Vereinbarung zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung ist die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 in Kraft getreten ist. Im Vergleich zu verschiedenen früheren UN-Übereinkünften wird hier deutlich herausgestellt, dass Staaten die Pflicht haben, die Menschenrechte für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Insbesondere betrachtet die Konvention die betroffenen Personen nicht mehr als „Kranke“, sondern stellt fest, „dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht“. 
Zu den Grundsätzen der Konvention gehören die Chancengleichheit, die Zugänglichkeit, die Integration und die Teilhabe am Arbeitsleben.
In Deutschland soll das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewährleisten – auch im digitalen Bereich. Es gilt vorrangig für öffentliche Stellen auf Bundesebene. 

Barrierefreiheit auf allen Gebieten

Der Begriff der Barrierefreiheit ist vor allem aus dem Bauwesen bekannt, wenn es um Rampen, Aufzüge für Rollstuhlfahrer oder automatische Türsysteme geht. Aber auch in anderen Bereichen sind viele Menschen auf Barrierefreiheit angewiesen, etwa im Verkehr, in der Kommunikation, beim Umgang mit Medien, am Arbeitsplatz und nicht zuletzt an Computer oder Smartphone. 
Da die Digitalisierung immer mehr an Bedeutung gewinnt, wird auch die digitale Barrierefreiheit immer wichtiger. Das gilt ganz besonders, weil Menschen mit Behinderung das Internet überdurchschnittlich intensiv nutzen.

Die Barrierefreiheit im Internet

Eine grundlegende Forderung für ein barrierefreies Internet lautet: Alle sollen das Internet unabhängig von ihren Behinderungen uneingeschränkt nutzen können. Laut „Aktion Mensch“ kann eine Website als barrierefrei bezeichnet werden, wenn Einschränkungen beim Sehen, Hören, sich Bewegen oder bei der Informationsverarbeitung keine negative Auswirkung auf die Nutzung dieser Website hat. Es müssen also die spezifischen Anforderungen von Menschen mit Sehbehinderung, Schwerhörigkeit oder motorischen Einschränkungen berücksichtigt werden. So benötigen blinde Menschen zum Beispiel Webangebote, die so strukturiert und gestaltet sind, dass sie komplett mit Vorlese-Anwendungen funktionieren. Entsprechendes gilt für weitere digitale Anwendungen, Software und mobile Anwendungen (Apps).

Überzeugen Sie sich anhand unseres Beispielprodukts, welche barrierefreien Funktionen rehm eLine nach BITV 2.0 erfüllt.

Hürden im digitalen Alltag – und ihre Lösungen

Viele der Barrieren, die Menschen mit Behinderungen im digitalen Alltag erleben, lassen sich durch geeignete Gestaltung oder Programmierung des Online-Angebotes überwinden. Einige Beispiele, die bei Websites häufig auftauchen:
 
  • Kleine Schrift, die sich vom Untergrund zu wenig abhebt, ist für Sehbehinderte kaum lesbar. Hier helfen skalierbare Schriftgrößen und eine Kontrasteinstellung.
  • Verschiedenfarbige Buttons und Warnhinweise können von Menschen mit Rot-Grün-Schwäche nicht unterschieden werden. Sie müssen daher auch beschriftet sein.
  • Bilder, Formularfelder und Buttons lassen sich für blinde Menschen mit Screenreader-Systemen nicht identifizieren. Solche Elemente müssen daher textlich beschrieben sein.
  • Videos helfen Gehörlosen nicht weiter, solange sie nicht untertitelt sind.
  • Eine Navigation, die nur mit der Maus funktioniert, ist für Menschen mit motorischen Einschränkungen nicht nutzbar. Die Website muss auch nur alleine mit der Tastatur steuerbar sein.
  • Schwierige und lange Sätze benachteiligen Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Darum sollte eine Übersetzung in die sogenannte „Leichte Sprache“ angeboten werden.

Die Umsetzung barrierefreier Angebote

Bei der technischen Umsetzung und Überprüfung der Barrierefreiheit helfen Spezialisten, wie z. B. die Experten der Stiftung Pfennigparade. Sie empfehlen spezielle Sensibilisierung-Workshops, um die verschiedenen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Anfang an zu verstehen. Zu Beginn eines Entwicklungsprojekts, bei größeren Änderungen und zum Abschluss muss die Webseite oder die Anwendung geprüft werden. Für die Evaluierung und Zertifizierung gibt es spezielle Standards. Zertifiziert barrierefreie Angebote erhalten ein Prüfsiegel.

Die Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit

Mit der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen wurden rechtliche Vorgaben für Deutschland geschaffen. Die EU-Richtlinie wurde im Juli 2018 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und im Mai 2019 in der aktualisierten Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. 
Die BITV 2.0 legt Standards der barrierefreien Gestaltung von Informationstechnik fest und verweist dabei auf Europäische Normen bzw. den neuesten Stand der Technik. Hier finden sich auch Vorgaben, welche Inhalte barrierefrei zu gestalten sind und welche nicht. 
Ein besonders hohes Maß an Barrierefreiheit sollen zentrale Funktionen, Navigations- und Einstiegsangebote sowie Formulare erfüllen. Weiterhin befasst sich die BITV 2.0 mit der Erklärung der Barrierefreiheit, die auf den betreffenden Websites veröffentlicht werden muss. Hier finden Anwenderinnen und Anwender, welche Teile der Website bzw. App noch nicht barrierefrei gestaltet sind und wie sie Feedback zur Barrierefreiheit geben können.
Auf Bundes- und Länderebene sind das BGG und die BITV 2.0 maßgeblich. Die Bundesländer haben eigene Bestimmungen, die in den Landesgleichstellungsgesetzen geregelt sind. Behindertenverbände kritisieren, dass der Privatwirtschaft keine Verpflichtungen auferlegt werden. 
Aber auch für Unternehmen spielen barrierefreie Digitalangebote eine wachsende Rolle. So wird der digitale Alltag für immer mehr Menschen in immer mehr Bereichen barrierefrei. Mit jedem Schritt rückt eine Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung näher.

Ich möchte mehr über die Barrierefreiheit von rehm eLine wissen

Bei Fragen zu barrierefreien digitalen Anwendungen für den öffentlichen Sektor und zur Umsetzung der Barrierefreiheit von rehm eLine helfen wir Ihnen gerne weiter.

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