Rund 4,9 Mio. Menschen sind insgesamt im öffentlichen Dienst beschäftigt, entweder beim Bund, bei den Ländern, Kommunen oder Sozialversicherungsträgern¹. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Herzstück einer Verwaltung. Ohne gut ausgebildete, bedarfsgerecht fortgebildete und motivierte Bedienstete kann selbst eine technisch auf dem neuesten Stand befindliche Behörde nicht funktionieren. Daher trägt der öffentliche Sektor eine besondere Verantwortung, den Vielfalts- und Inklusionsgedanken für seine Beschäftigten mit und ohne Behinderung zu verwirklichen. Im besten Fall bedeutet dies, dass alle Personalentscheidungen unabhängig von Ethnie, Hautfarbe, Herkunft, Abstammung, Geschlecht, Geschlechtsidentität oder ausgelebtem Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, genetischer Information, Religion, Behinderung, Krankheit, Schwangerschaft, Familienstand oder anderen durch Gesetze geschützten Eigenschaften getroffen werden und das Arbeitsumfeld dementsprechend gestaltet wird.
Bedeutung von Chancengleichheit, Gleichstellung und Inklusion im öffentlichen Sektor

Als größte Arbeitgeber in Deutschland haben Verwaltungen Vorbildfunktion
Den Verwaltungen kommt bei der Gestaltung der wachsenden gesellschaftlichen
Vielfalt daher eine entscheidende Rolle zu. Dabei müssen Herausforderungen gemeistert, Richtlinien umgesetzt und bedarfsgerechte Lösungen gefunden und implementiert werden. Von diesen Umständen profitieren die Verwaltungen aber auch: eine vielfältig zusammengesetzte Belegschaft kann effektiver miteinander arbeiten und auf unterschiedliche Bedürfnisse und Anliegen eingehen. Sie ist die beste Voraussetzung, um die Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels erfolgreich zu meistern. Zusätzlich haben Verwaltungen und Behörden durch die gelebte Vielfältigkeit die Möglichkeit, sich als attraktive Arbeitgeber zu präsentieren.
Inklusion in der öffentlichen Verwaltung
Eine große Bedeutung für die Vielfalt und Chancengleicht im öffentlichen Dienst hat die Inklusion. Denn alleine in Deutschland lebten zum Jahresende 2019 rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Davon waren 57 % zwischen 15 und 64 Jahren in den Arbeitsmarkt integriert.² Spätestens mit der Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat sich die Bundesregierung zur Umsetzung einer umfassenden Teilhabepolitik verpflichtet. Eine generell wichtige Aufgabe für Verwaltungen und Behörden besteht somit darin, die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auszubauen.
Inklusion ist mehr als Integration
Eine Behinderung ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) wie folgt definiert: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“ Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 gilt man als schwerbehindert. Unter bestimmten Umständen können aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung unter 50 schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Wurde in der Vergangenheit oft von Integrationspflicht in der Arbeitswelt gesprochen, steht jetzt der Inklusionsgedanke im Vordergrund. Denn Integration erfordert, dass sich der Mensch mit Behinderung weitgehend den vorhandenen Gegebenheiten anpasst. Inklusion geht viel weiter, denn sie bedeutet, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen. Vielmehr ist die Gesellschaft aufgerufen, Strukturen zu schaffen, die es jedem Menschen – auch den Menschen mit Behinderung – ermöglichen, von Anfang an ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu sein und ein (Arbeits-)Leben ohne Barrieren führen zu können.
Uneingeschränkt am (Arbeits-)Leben teilnehmen: Barrierefreiheit
Barrierefreiheit wird in der öffentlichen Wahrnehmung noch häufig mit körperbehinderten Menschen in Zusammenhang gebracht. Dabei beinhaltet die Barrierefreiheit mehr als nur Rampen bauen oder Türen größer machen. Es geht um ein generelles, gleichberechtigtes Zugangsrecht zu allen wichtigen Bereichen im Leben. Dazu zählt unter anderem der barrierefreie Zugang zu Transportmitteln und Gebäuden – aber vor allem auch zu Informations- und Kommunikationstechnologien. Gerade im Internet sind barrierefreie Angebote wichtig. Denn hier kann der behinderte Mensch selbst z. B. von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus Informationen abrufen, von der Online-Bewerbung, über Online-Behördengänge bis zur täglichen Arbeit mit geeigneten Softwareprogrammen bei Arbeitsprozessen und weiteren digitalen Arbeitsmitteln.
Quelle:
1 Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, Tabelle 2.1, Stand: 30.06.2019.
2 Statistisches Bundesamt, Zahl der Woche Nr. 20, Stand: 18. Mai 2021
Überzeugen Sie sich anhand unseres Beispielprodukts, welche barrierefreien Funktionen rehm eLine nach BITV 2.0 erfüllt.
Wie barrierefrei sind Ihre Angebote im Internet?
Durch das Inkrafttreten der BITV 2.0. am 23. Juni 2021 gibt es viel Bewegung in den Verwaltungen und Behörden im Bereich der Barrierefreiheit. Verantwortliche müssen allerdings erst wissen, welche Barrierefreiheitsprobleme vorliegen, bevor sie sie beheben können. Die Umsetzung des barrierefreien digitalen Angebots ist meist Expertensache, jedoch lässt sich Barrierefreiheit in Grundzügen ganz einfach selbst testen. Hier drei Beispiele:
Das könnte Sie auch interessieren

7 wichtige Punkte für die Schwerbehindertenvertretung
Für die Schwerbehindertenvertreter und -vertreterinnen bieten barrierefreie digitale Produkte eine neue Möglichkeit, optimale Arbeitsbedingungen für Kolleginnen und Kollegen mit Behinderung zu schaffen. Weiterlesen

Durchstarten und Zukunft sichern
Jetzt können noch mehr Anwenderinnen und Anwender einfach digital arbeiten. Entdecken auch Sie rehm eLine: Mehr als 120 Online-Lösungen für die öffentliche Verwaltung, die Ihnen die Arbeit erleichtern und zukunftssicher machen. Sie sind rechtssicher, intuitiv zu bedienen und mit automatischer Aktualisierung. Für eine Zukunft ohne Barrieren! Weiterlesen