5 wichtige Punkte zur digitalen Barrierefreiheit

Personalerin erklärt Punkte zur digitalen Barrierefreiheit

Damit auch Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können, ist ein barrierefreier Zugang wichtig. Immer mehr im Fokus steht dabei die Barrierefreiheit in der digitalen Welt.

Was ist digitale Barrierefreiheit?
Das Internet und digitale Medien ermöglichen es Menschen mit Behinderung, weitgehend selbständig am sozialen und beruflichen Leben teilzuhaben. Voraussetzung ist aber, dass diese digitalen Medien barrierefrei gestaltet sind. Ein Beispiel: Auch Menschen mit Sehbehinderung sollten die Inhalte einer Webseite oder einer digitalen Anwendung gut nutzen können. Hierfür sind unter anderem ein kontrastreiches Design, große Schrift und eine einfache Bedienbarkeit notwendig. 

Warum ist digitale Barrierefreiheit im öffentlichen Sektor so wichtig?
Immer mehr Informationen und Services der öffentlichen Verwaltung finden sich heutzutage online oder in Apps. Auch interne Verwaltungsabläufe werden zunehmend digitalisiert. Wenn einige Menschen diese Möglichkeiten nicht ausreichend nutzen können, verletzt das ihr Anrecht auf Gleichberechtigung. Daher ist die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit in Deutschland gesetzlich geregelt.

Was fordern die rechtlichen Bestimmungen?
Nach den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder sowie der BITV 2.0 müssen Websites, Apps sowie elektronische Verwaltungsabläufe von allen öffentlichen Stellen barrierefrei gestaltet sein. Im Bereich der Bundesbehörden und in den meisten Bundesländern gibt es mit dem 23. Juni 2021 einen Stichtag für die Barrierefreiheit von Apps und elektronischen Verwaltungsabläufen. Websites müssen sogar bereits seit 23. September 2020 die Erklärung zur Barrierefreiheit vorweisen. Für Menschen mit Behinderung soll damit eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben möglich sein.
Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung ist es eine große und gesellschaftlich wichtige Aufgabe, die digitale Barrierefreiheit bestmöglich umzusetzen. Dabei geht es nicht nur um intelligente technische Lösungen. Genauso wichtig ist der Wille, die Einführung barrierefreier Lösungen auch zu unterstützen. Die folgenden 5 Punkte sind dabei wichtig.

 

Punkt 1: Barrierefreiheit betrifft viele Menschen

Webseiten und digitale Anwendungen für den Arbeitsalltag sollen von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichermaßen genutzt werden können, also auch von Menschen mit Behinderung. Das alte Argument „In meinem Team gibt es doch niemanden mit einer Behinderung“ sollte im Sinne der Chancengleichheit nicht gelten. Das BGG sieht eine Ausnahmeregelung nur für den Fall vor, dass die barrierefreie Gestaltung zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde. Außerdem betrifft Barrierefreiheit mehr Menschen als man denkt: Die Aktion Mensch schätzt, dass 30 % der Menschen in Deutschland eine Einschränkung der einen oder anderen Art haben, 10 % haben eine anerkannte Schwerbehinderung. Aber auch viele unbeeinträchtigte Personen profitieren von leichter Bedienbarkeit, hohen Kontrasten, verständlichen Texten und klarer Benutzerführung. Barrierefreiheit bedeutet immer auch Benutzerfreundlichkeit.

Punkt 2: Barrieren erkennen und für Abhilfe sorgen

Welche Barrieren gibt es eigentlich im Internet und bei digitalen Anwendungen? Das hängt von der jeweiligen Beeinträchtigung der Nutzer ab. Zum Beispiel: Menschen mit Sehbehinderung können kleine Texte schlecht lesen, vor allem, wenn sie sich zu wenig vom Hintergrund abheben. Menschen mit Rot-Grün-Schwäche können Farbinformationen nicht erkennen, zum Beispiel bei Buttons. Blinde Menschen können Bilder und Formulare nur nutzen, wenn sie textlich beschrieben sind. Gehörlose Menschen können Videos ohne Untertitel nicht komplett erfassen. Menschen mit motorischen Einschränkungen können nicht gut mit der Maus arbeiten.
Entsprechend vielfältig sind die Folgerungen, die sich daraus ergeben. Unter anderem sollten barrierefreie Websites und Digital-Anwendungen skalierbare Schriftgrößen und starke Kontraste haben. Buttons, Bilder und Formulare benötigen textliche Beschreibungen und einen korrekten strukturellen Aufbau, damit diese per Screenreader gelesen werden können. Videos brauchen Untertitel. Die Steuerung sollte auch nur mit der Tastatur möglich sein. Bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit helfen spezielle Tools, die zum Beispiel den Kontrast messen. Aufgrund der komplexen Anforderungen an das barrierefreie Software- und Webdesign empfiehlt es sich, den Rat spezialisierter Entwicklungspartner einzuholen, z. B. die Münchener Stiftung Pfennigparade.

Punkt 3: Die Rechtslage ab Juni 2021 beachten

Grundlegend für die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit im Bereich der öffentlichen Verwaltung ist die EU-Richtlinie 2016/2021. Auf Bundes- und Länderebene sind das BGG und die BITV 2.0 maßgeblich. Demnach müssen Websites, Apps und elektronische Verwaltungsabläufe barrierefrei gestaltet sein. Das betrifft auch rein intern verwendete Apps, E-Akten, Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und PDF-Dateien. Die Frist für die Umsetzung läuft bald ab: Elektronische Verwaltungsabläufe, grafische Programmoberflächen und mobile Anwendungen müssen laut BGG und auch der Gleichstellungsgesetze der meisten Länder bis zum 23. Juni 2021 barrierefrei werden.
Denn wenn Behörden die Barrierefreiheit nicht vollständig umsetzen, kann die Rechtsdurchsetzung über die Rechtsaufsicht, die Schlichtungsstelle oder über eine Klage möglich sein. Außerdem wird eine Überwachungsstelle des Bundes eingerichtet.
Unabhängig von möglichen Konsequenzen sollten die Regelungen Anlass geben, sämtliche digitalen Hilfsmittel in der Verwaltung auf Barrierefreiheit zu prüfen und gegebenenfalls umzustellen. Dabei sollte man sich für Anbieter entscheiden, die die Belange aus der BITV 2.0 erfüllen.

Punkt 4: Barrierefreie digitale Produkte etablieren

Bei der Neueinführung digitaler Produkte sollte die Barrierefreiheit als Anforderung in der Leistungsbeschreibung festgeschrieben sein.
Die technischen Voraussetzungen müssen mitbedacht werden, zum Beispiel der Einsatz geeigneter Screenreader-Systeme.
Als Entscheidungshilfe für die Einführung können Zertifikate und Siegel von Prüfinstitutionen dienen. Man sollte sich vom Anbieter eine Liste geben lassen, die Auskunft darüber gibt, was genau barrierefrei ist. Wenn möglich, empfiehlt es sich auch, die gewünschten Anwendungen selbst zu testen.

Punkt 5: Barrierefreiheit als Prozess verstehen

In der Regel werden digitale Anwendungen und Webseiten häufiger aktualisiert und mit neuen Inhalten, Funktionen oder Gestaltungselementen ausgestattet. Dies kann leicht zu Lücken bei der Barrierefreiheit führen. Daher muss regelmäßig kontrolliert werden, ob im Laufe der Zeit Schwachstellen entstanden sind.
Die Entwicklung eines barrierefreien Produkts ist ein längerer Prozess. Wer beim Thema Barrierefreiheit auf der Höhe der Zeit bleiben will, sollte die Aktivitäten der Anbieter stets im Auge behalten. Auch eigene Lösungen müssen laufend angepasst werden. In den nächsten Jahren ist mit weiteren Entwicklungen in Sachen Barrierefreiheit zu rechnen.

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