7 wichtige Punkte für die Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertreterin berät Kollegin am PC

Die Digitalisierung der Arbeitswelt macht auch vor den Dienststellen der Ämter und Behörden nicht halt. Für die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) im öffentlichen Sektor erwächst daraus ein neues, recht komplexes Aufgabengebiet: Die schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Dienststelle brauchen tatkräftige und kompetente Unterstützung, wenn es jetzt auch um die digitale Barrierefreiheit geht. 

Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?
Menschen mit Behinderung gehen überdurchschnittlich häufig ins Internet oder verwenden Apps und digitale Anwendungen. Ein Problem für viele ist nur, dass diese digitalen Medien meistens nur eingeschränkt genutzt werden können, solange sie nicht barrierefrei sind. Wer zum Beispiel eine Sehbehinderung hat, kann die Informationen auf einer herkömmlichen Webseite nur mit viel Mühe entziffern. Darum muss man die betreffende Webseite auf große Schrift und kontrastreiches Design umstellen können.

Wie sorgt digitale Barrierefreiheit für mehr Teilhabe im Berufsleben?
Immer mehr Arbeitsprozesse werden digitalisiert. Auch die Informationsrecherche findet immer häufiger im Internet oder mit Hilfe von Apps oder digitalen Anwendungen statt. Für Menschen mit Behinderung ist es daher von zentraler Bedeutung, dass diese digitalen Medien barrierefrei gestaltet sind. Nur so können sie problemlos im Internet oder mit digitalen Anwendungen arbeiten. Digitale Barrierefreiheit ermöglicht somit mehr Inklusion und mehr Chancengleichheit.
Das gibt im besonderen Maße im öffentlichen Sektor. Auch interne Verwaltungsabläufe in der Verwaltung werden zunehmend von der Digitalisierung geprägt – Stichwort E-Government. Gerade der öffentliche Dienst hat eine besondere Verantwortung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, für Chancengleichheit zu sorgen.
Darüber hinaus fordern Bundesgleichstellungsgesetz und BITV 2.0, dass Webseiten, Apps und interne digitale Anwendungen von öffentlichen Stellen barrierefrei sein müssen. Für elektronische Verwaltungsabläufe gilt diese Bestimmung ab dem 23. Juni 2021. Als Schwerbehindertenvertretung können Sie hier ansetzen.

Die folgenden 7 Punkte sind dabei wichtig:

 

Punkt 1: Für die Betroffenen aktiv werden

Dank der aktuellen gesetzlichen Regelungen hat die SBV jetzt noch überzeugendere Argumente für die Einführung barrierefreier digitaler Anwendungen in den Behörden. Auch die technischen Lösungen werden immer besser.
Ob im Personalwesen, im Vergaberecht oder in anderen Rechtsgebieten, für zahlreiche Arbeitsbereiche der öffentlichen Verwaltungen stehen mittlerweile barrierefreie oder barrierearme digitale Anwendungen zur Verfügung. Die Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter können die Betroffenen auf diese Möglichkeiten aufmerksam machen.

 

Punkt 2: Entscheider:innen für Barrierefreiheit begeistern

Eine wichtige Aufgabe für die Schwerbehindertenvertretung ist natürlich, den Betroffenen zur Seite zu stehen, wenn es um die mögliche Einführung barrierefreier digitaler Arbeitsmittel geht. Die Arbeitgeber in den Dienststellen, die Personalleitung oder andere Entscheiderinnen und Entscheider in der Abteilung müssen dafür sensibilisiert werden.
Gemeinsam lassen sich immer Wege zur Umsetzung finden, vor allem wenn der Aufwand relativ gering ist und die internen Abläufe nicht betroffen sind.
Sinnvoll ist es auch, die IT-Verantwortlichen in den Fachabteilungen auf das Thema digitale Barrierefreiheit anzusprechen. Sie können den Aufwand für die Implementierung digitaler Produkte und von assistiven Systemen (zum Beispiel Screenreadern) einschätzen.
Die letzten Schritte sind dann die Einbindung dieser digitalen Produkte in den Arbeitsprozess und gegebenenfalls eine kurze Schulung.

 

Punkt 3: Für digitale Barrierefreiheit argumentieren

Schwerbehindertenvertreterinnen und -vertreter haben noch weitere gute Argumente auf ihrer Seite. Barrierefreie Webseiten und digitale Produkte sind generell benutzerfreundlicher. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne jede Beeinträchtigung freuen sich über digitale Arbeitsmittel mit gut lesbaren Inhalten, leichter Bedienbarkeit und klarer Navigation! So kann digitale Barrierefreiheit für ein effizienteres Arbeiten sorgen.
Im Übrigen betrifft das Thema wesentlich mehr Menschen als viele glauben: Nach einer Schätzung sind 30 % der Menschen in Deutschland von einer Einschränkung der einen oder anderen Art betroffen, 10 % haben eine anerkannte Schwerbehinderung.

 

Punkt 4: Technische Möglichkeiten kennen

Entsprechend der unterschiedlichen Beeinträchtigungen der Nutzerinnen und Nutzer gibt es eine Vielzahl an innovativen technischen Lösungen, die einen Arbeitsalltag mit weniger Barrieren möglich machen. Zum Beispiel:

  • skalierbare Schriftgrößen
  • einstellbare Kontraste
  • hinterlegte Textbeschreibungen von Buttons, Bildern und Formulare
  • Erreichbarkeit aller Bereiche durch Tab-Steuerung
  • Untertitel bei Videos
  • ein korrekter struktureller Aufbau für den Einsatz von Screenreadern

Zum aktuellen Stand der Möglichkeiten können Sie sich als SBV bei Spezialistinnen und Spezialisten für barrierefreies Webdesign sowie Prüf- und Zertifizierungs-Instituten beraten lassen.

Überzeugen Sie sich anhand unseres Beispielprodukts, welche barrierefreien Funktionen rehm eLine nach BITV 2.0 erfüllt.

Punkt 5: Die aktuelle Rechtslage nutzen

Für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit im Bereich der öffentlichen Verwaltung sind in Deutschland das BGG und die BITV 2.0 maßgeblich. Die Regelungen fordern, dass Webseiten, Apps, intern verwendete Apps, E-Akten, Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und PDF-Dateien barrierefrei gestaltet sein sollen. Für elektronische Verwaltungsabläufe, grafische Programmoberflächen und mobile Anwendungen gilt diese Bestimmung ab dem 23. Juni 2021.
Die Rechtsdurchsetzung der Barrierefreiheit kann über die Rechtsaufsicht, die Schlichtungsstelle oder über eine Klage möglich sein. Die Überwachungsstelle des Bundes (BFIT-Bund) prüft die Barrierefreiheit der digitalen Angebote der öffentlichen Stellen des Bundes.

 

Punkt 6: Barrierefreiheit laufend kontrollieren

Wenn in der Dienststelle der Betroffenen neue digitale Produkte eingeführt werden, sollte die Barrierefreiheit als Anforderung in der Leistungsbeschreibung festgeschrieben seien. Dabei sind ggf. die technischen Voraussetzungen zu berücksichtigen, etwa, wenn es um Screenreader-Systeme geht.
Zertifikate und Siegel von Prüfinstitutionen können als Entscheidungshilfe bei der Evaluierung der möglichen Anbieter dienen. Eine weitere Entscheidungshilfe ist die „Erklärung der Barrierefreiheit“, die von der BITV 2.0 verlangt wird. Hier ist vermerkt, welche Inhalte (noch) nicht barrierefrei sind. Wenn möglich, empfiehlt es sich auch, die in Frage kommenden Anwendungen selbst zu testen.

 

Punkt 7Barrierefreiheit weiter begleiten

Digitale Anwendungen und Webseiten werden häufig aktualisiert oder mit neuen Funktionen oder auch nur Designelementen ausgestattet. Schon eine kleine Änderung kann zu Lücken bei der Barrierefreiheit führen. Für die Betroffenen und die Schwerbehindertenvertretung ist es also mit der Einführung eines barrierefreien Produkts nicht getan. Vielmehr muss regelmäßig kontrolliert werden, ob stets alle Funktionen uneingeschränkt nutzbar sind.
Ein positiver Ausblick für Menschen mit Behinderung und die SBV: In den nächsten Jahren ist mit weiteren Entwicklungen in Sachen Barrierefreiheit zu rechnen.

Ich möchte mehr über die Barrierefreiheit von rehm eLine wissen

Bei Fragen zu barrierefreien digitalen Anwendungen für den öffentlichen Sektor und zur Umsetzung der Barrierefreiheit von rehm eLine helfen wir Ihnen gerne weiter.

Das Feld "Vorname*" ist ein Pflichtfeld.
Das Feld "Name*" ist ein Pflichtfeld.
Das Feld "E-Mail-Adresse*" ist ein Pflichtfeld.

* Pflichtfelder

Das könnte Sie auch interessieren

Bildausschnitt von barrierefreier Tastatur

Chancengleichheit und Inklusion heute

Die gleichberechtigte Teilhabe aller Gruppen der Gesellschaft sollte heute eine Selbstverständlichkeit darstellen. Die Verwaltungen haben hier Vorbildfunktion. Aber es bleibt noch einiges zu tun. Weiterlesen

Christine Fuß Leiterin der Abteilung E-Business von rehm

Auf dem Weg zur Barrierefreiheit – ein Werkstattbericht

Im Interview erläutert Christine Fuß, Leiterin der Abteilung E-Business von rehm, was die rechtlichen Vorgaben für eLine bedeuten und wie digitale juristische Fachinformationen zugänglich gemacht werden können. Weiterlesen


Webinar