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10 Jahre AGG – Kein Grund zum Ausruhen!

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Vor zehn Jahren trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, dessen Ziel es ist, Benachteiligungen von Menschen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Frauenverbände halten eine Reform des AGG für dringend notwendig.

Dazu sagt der Deutsche Frauenrat: „Das AGG war ein unerlässlicher Schritt zur Bekämpfung vielfältiger Benachteiligungen. Doch es gibt Schutzlücken, die geschlossen werden müssen, damit Menschen wirkungsvoller gegen Diskriminierung vorgehen können. Vorrang hat für uns dabei ein Verbandsklagerecht, damit Betroffene bei Klagen unterstützt werden können. Aber auch die Ausweitung der Fristen, innerhalb derer Betroffene Ansprüche geltend machen können, würden den Wirkungsgrad des AGG erhöhen. Jenseits der Neujustierung des AGG müssen auch die Befugnisse der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erweitert und gesetzlich klargestellt werden. Wichtig sind aus unserer Sicht vor allem eine echte Einzelfallberatung und die Einräumung eines umfassenden Auskunftsrechts. So melden sich bei uns immer wieder ratsuchend Frauen, die sich etwa beim Entgelt oder allgemein am Arbeitsplatz benachteiligt fühlen. Diese verweisen wir an die ADS, wohl wissend, dass deren Kapazitäten in Sachen Einzelberatung sehr beschränkt sind. Hier muss personell und finanziell dringend aufgestockt werden“, sagt Susanne Kahl-Passoth, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats vom 9.8.2016

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