Vergaberecht.
Beste Antworten.
Sicher durch jeden Beschaffungsvorgang.
Jährlich vergibt die öffentliche Hand allein in Deutschland Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Die öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Vergabevorschriften haben im Kern das Ziel, in einem fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb die optimale Mittelverwendung zu organisieren.
Vor diesem Hintergrund ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Deutschland und der Europäischen Union stark formalisiert. Nicht zuletzt deshalb hat sich das Vergaberecht als komplexe Rechtsmaterie herausgebildet, die durch eine hohe Regelungsdichte sowie eine stetig wachsende Rechtsprechung geprägt ist. Bei der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen bilden für Aufträge ab den EU-Schwellenwerten der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) den Rechtsrahmen. Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) die zentrale Rechtsgrundlage. Hinzu kommen noch diverse Landesvergabegesetze und weitere Regelwerke, beispielsweise zur Berücksichtigung von Umweltbelangen oder für die Beschaffung von IT-Leistungen.
In jeder Phase des Beschaffungsprozesses, von der Konzipierung des Bedarfs bis zu einer eventuellen Nachprüfung des Vergabeverfahrens, muss dieses anspruchsvolle Regelwerk beachtet werden, ohne das prioritäre Ziel des Vergaberechts, durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken, aus den Augen zu verlieren. In diesem Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb und Rechtsförmlichkeit müssen die Einkäuferinnen und Einkäufer in der Praxis an jeder Station des Vergabeverfahrens oftmals unter hohem Zeitdruck die richtigen Entscheidungen treffen.
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Nach Erhebungen der Europäischen Kommission geben jedes Jahr über 250 000 Behörden in der EU rund 2 Billionen EUR (rund 13,6 % des BIP) für den Erwerb von Dienstleistungen, Bauleistungen und Lieferungen aus. Die EU-Richtlinien regeln Aufträge, die über bestimmte Schwellenwerte hinausgehen, um die Transparenz der Verfahren zu gewährleisten. Die Bekanntmachungen von Vergaben, welche die EU-Schwellenwerte erreichen oder überschreiten, erfolgt über das Portal European Tenders Electronic Daily (TED). Bekanntmachungen von Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte sind auf nationaler oder regionaler Ebene in unterschiedlichen Formaten verteilt. Für die EU-Kommission erschwert dieses Verfahren eine Weiterverwendung der Daten.
Weiterlesen...Streichung des Satzes 2 in § 3 Abs. 7 VgV (Auftragswertschätzung bei Planungsleistungen)
Weiterlesen...– Antrag des Freistaates Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen – Auf Initiative des Freistaates Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich der Bundesrat auf seiner Sitzung am 10.02.2023 mit einer Anpassung der Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen (Drucksache: 602/22; Erläuterung, 1030. BR, 10.02.2023) befasst.
Weiterlesen...Der Bekanntmachungsservice ist der zentrale Ort zum Finden und Auswählen von Bekanntmachungen öffentlicher Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen. Unternehmen und an Vergabethemen Interessierte können so erstmalig an einer zentralen Stelle frei zugänglich alle für sie relevanten Bekanntmachungen finden.
Weiterlesen...Am 13.12.2022 wurde das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) verkündet (GVBl. LSA 2022 S. 367). Das TVerG LSA löst das Landesvergabegesetz vom 19.11.2012 (GVBl. LSA S. 536, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.10.2015, GVBl. LSA S. 562) ab. Mit dem Gesetz setzt die Regierungskoalition eine entsprechende Vereinbarung des Koalitionsvertrages 2021 um.
Weiterlesen...Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist zum 1.1.2023 in Kraft! Auftraggeber müssen nun den Ausschlusstatbestand gem. § 22 LkSG beachten.
Weiterlesen...Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 30.12.2022 die Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge in der Bundesverwaltung (AVV Saubere Fahrzeuge) veröffentlicht (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 30. Dezember 2022 BAnz AT 30.12.2022 B9).
Weiterlesen...Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 29. Dezember 2022 die Konsultation der Öffentlichkeit zur Vorbereitung eines umfassenden „Vergabetransformationspaketes“ eingeleitet.
Weiterlesen...Kern des Artikelgesetzes ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), das auch Verstöße gegen das Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte explizit in seinen Schutzbereich einbezieht. Darüber hinaus werden mit dem Artikelgesetz Folgeänderungen beispielsweise im Beamtenrecht vorgenommen. Das zustimmungspflichtige Gesetz muss jetzt noch final den Bundesrat passieren und soll drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft treten.
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