Vergaberecht.
Beste Antworten.
Sicher durch jeden Beschaffungsvorgang.
Jährlich vergibt die öffentliche Hand allein in Deutschland Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Die öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Vergabevorschriften haben im Kern das Ziel, in einem fairen und diskriminierungsfreien Wettbewerb die optimale Mittelverwendung zu organisieren.
Vor diesem Hintergrund ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Deutschland und der Europäischen Union stark formalisiert. Nicht zuletzt deshalb hat sich das Vergaberecht als komplexe Rechtsmaterie herausgebildet, die durch eine hohe Regelungsdichte sowie eine stetig wachsende Rechtsprechung geprägt ist. Bei der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen bilden für Aufträge ab den EU-Schwellenwerten der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) und die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) den Rechtsrahmen. Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) die zentrale Rechtsgrundlage. Hinzu kommen noch diverse Landesvergabegesetze und weitere Regelwerke, beispielsweise zur Berücksichtigung von Umweltbelangen oder für die Beschaffung von IT-Leistungen.
In jeder Phase des Beschaffungsprozesses, von der Konzipierung des Bedarfs bis zu einer eventuellen Nachprüfung des Vergabeverfahrens, muss dieses anspruchsvolle Regelwerk beachtet werden, ohne das prioritäre Ziel des Vergaberechts, durch die wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand zu decken, aus den Augen zu verlieren. In diesem Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit, Wettbewerb und Rechtsförmlichkeit müssen die Einkäuferinnen und Einkäufer in der Praxis an jeder Station des Vergabeverfahrens oftmals unter hohem Zeitdruck die richtigen Entscheidungen treffen.
Bei rehm finden erfahrene Fachkräfte sowie Einsteigerinnen und Einsteiger gleichermaßen kompetente praxisbezogene und jederzeit aktuelle Unterstützung:
Lernen Sie unser Angebot kennen und entscheiden Sie selbst. Wir garantieren Ihnen bestes Experten-Know-how, permanenten Zugriff auf die aktuellen Rechtsgrundlagen sowie anschaulich und praxisnah aufbereitetes Vergaberecht.
Schützen Sie sich vor Verfahrensfehlern im Beschaffungsprozess mit „juris Vergaberecht Praxis“
Die Vergabepraxis wird von immer mehr Verordnungen begleitet, denen Sie bei einer Ausschreibung entsprechen müssen. Als Partner der jurisAllianz empfehlen wir Ihnen das Produkt juris Vergaberecht Praxis. Damit kennen Sie stets die geltende, aktuelle Rechtslage und führen Vergabeverfahren fehlerfrei und zeiteffizient durch.
Überzeugen Sie sich von den Vorteilen und aktivieren Sie Ihren Gratistest für juris Vergaberecht Praxis.
Ein Sachstand für die Praxis In gut einem Monat am 25.10.2023 wird der Schalter von den bisherigen EU-Bekanntmachungsformularen zu den eForms umgelegt. Ab diesem Zeitpunkt können Bekanntmachungen bei Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte nur noch mittels eForms erfolgen. Die EU-Bekanntmachungsplattform TED (Tenders Electronic Daily) nimmt die bisherigen Formulare ab dem 25.10.2023 nicht mehr an. Als weitere zentrale Neuerung können die Auftraggeber bzw. die von ihnen eingesetzten elektronischen Vergabesysteme ab dem 25.10.2023 nicht mehr direkt mit TED-EU kommunizieren, sondern die Übersendung von Bekanntmachungen an TED erfolgt ausschließlich über den beim Beschaffungsamt des BMI angesiedelten Datenservice Öffentlicher Einkauf. Die Auftraggeber müssen künftig die Bekanntmachungen an diesen Datenservice übermitteln, wo sie dann zunächst validiert, auf das EU-Format konvertiert und schließlich an TED weitergeleitet werden.
Weiterlesen...Die Vergabekammer Südbayern hat mit Beschluss vom 5.6.2023, 3194.Z3-3_01-22-54 einen Vertrag über ein 3D-Laserlithografiesystem für die Durchführung von wissenschaftlichen Versuchen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB für unwirksam erklärt. Der Auftrag sei unzulässigerweise ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben worden. Der Auftraggeber habe die Direktvergabe zu Unrecht auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV gestützt, wonach ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausnahmsweise zulässig ist, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Weiterlesen...Anlässlich einer Vergabe von Leistungen der Schülerbeförderung machte das OLG Schleswig mit Beschluss vom 19.7.2023 (54 Verg 3/23) einige grundlegende und für die Vergabepraxis wichtige Aussagen zum Umgang mit ungewöhnlich niedrigen Angeboten nach § 60 VgV.
Weiterlesen...Wie ein Fall aus dem vergaberechtlichen Lehrbuch liest sich die Entscheidung des Vergabesenats beim Bayerischen Obersten Landesgericht vom 26.4.2023 (Verg 16/22).
Weiterlesen...Mit seinem Beschluss vom 13.12.2017 (27 U 25/17) und den darin gemachten Aussagen zur Informations- und Wartepflicht bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte hatte das OLG Düsseldorf für Furore gesorgt (siehe dazu Newsletter Februar 2018).
Weiterlesen...§ 1 Abs. 3 i.V.m. § 3 VergStatVO verpflichtet alle Auftraggeber nach § 98 GWB, bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich an die Vergabestatistik zu übermitteln. Art und Umfang der Datenübermittlung ergibt sich aus § 2 VergStatVO.
Weiterlesen...Am 23.8.2023 wurde die Verordnung vom 17.8.2023 zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 222).
Weiterlesen...Streichung des Satzes 2 in § 3 Abs. 7 VgV (Auftragswertschätzung bei Planungsleistungen)
Weiterlesen...Wie viele Abfragen wurden bereits durchgeführt, wie viele Unternehmen sind auf Grundlage von Sanktionsentscheidungen der Strafverfolgungs- und Ordnungswidrigkeitenbehörden im Register eingetragen? Bilanz seit 01. Juni 2022.
Weiterlesen...Dieser kostenlose Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Entwicklungen im Vergaberecht. Sie erhalten aktuelle und praxisbezogene Informationen und Produkttipps zu Vorschriften, EU-Vorgaben, Länderregelungen und aktueller Rechtsprechung.
Gerne können Sie auch unser Kontaktformular benutzen und wir melden uns bei Ihnen.
Kontaktformular