Kindergeldrecht.
Beste Antworten. Weil nicht alle Fälle gleich und Ausnahmen die Regel sind.
Wer in einer Familienkasse beschäftigt ist, hat es mit einer Reihe von komplizierten und heiklen Aufgaben zu tun. Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind die Dienststellen für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes ihrer Beschäftigten selbst verantwortlich.
Die Familienkassen müssen mit den entsprechenden Fallfragen und Entscheidungen zurechtkommen und zudem die laufenden Kindergeldfälle noch regelmäßig prüfen. Dazu müssen die relevanten Regelungen insbesondere aus Einkommensteuergesetz, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung zur Verfügung stehen, und zwar immer auf dem aktuellen Stand.
Leitung und Sachbearbeitung von Familienkassen jeder Größe brauchen dafür die bestmögliche Unterstützung:
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In der 28. Kalenderwoche 2023 hat das BZSt seine Einzelweisung vom 26.5.2023(St II 2 - S 2280-DA/22/00001, BStBl 2023 I, S. 818)zusammen mit der neuen Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (kurz: DA-KG 2023) auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Weiterlesen...Mit dem am 17.11.2022 veröffentlichten Beschluss vom 22. September 2022, III R 21/21 hat der BFH festgestellt, dass die für nach dem 18.7.2019 eingehenden Kindergeldanträge geltende Norm des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG verfassungsrechtlich unbedenklich ist.
Weiterlesen...Der Deutsche Bundestag hat am 10.11.2022 den Gesetzentwurf „zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ (Inflationsausgleichsgesetz, InflAusG), BT-Drs. 20/3496 verabschiedet, der unter anderem eine Anhebung des Kindergeldes auf einheitlich 250 Euro monatlich ab Januar 2023 beinhaltet.
Weiterlesen...Am 22.7.2022 hat das BZSt seine Einzelweisung vom 30.6.2022 zusammen mit der neuen Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem EStG (kurz: DA-KG 2022) auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt findet sich inzwischen in Heft 13 (BStBl. 2022 I S. 1010 ff.). Die neue DA-KG ersetzt seine Vorgängerin aus dem letzten Jahr. Sie ist zunächst für Zeiträume ab 1.1.2022 anzuwenden und spiegelt insofern die für das steuerliche Kindergeld maßgeblichen Vorschriften wider. Die DA-KG 2022 ist zudem für den davor liegenden Zeitraum der allgemeinen (vierjährigen) Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 1 AO, also die Jahre 2018 bis 2021, maßgeblich. Mit der Weisung vom 30.6.2022 werden zwei Einzelweisungen aufgehoben: Weisung vom 25. September 2020, BStBl I S. 959 (Unterschriftenersatz bei der Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach § 64 EStG im elektronischen Antragsverfahren – nunmehr unmittelbar in A 25.1 Abs. 3 DA-KG 2022 aufgenommen), Weisung vom 17. September 2021, BStBl I S. 1598, mit der die DA-KG 2021 erlassen wurde. Nachfolgend gehen die Autoren des Kindergeldkommentars auf wesentliche sich aus der Neufassung ergebende inhaltliche Änderungen ein, die in den Kapiteln O – Organisation, A – Anspruchsvoraussetzungen und V – Verfahrensvorschriften erfolgt sind.
Weiterlesen...Der Deutsche Bundestag hat am 12.5.2022 den im Gesetzgebungsverfahren geänderten und hierbei unter anderem um einen erneuten Einmalbetrag zum Kindergeld ergänzten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 angenommen, vgl. Bundestags-Drucksache – BT-Drs. – 20/1765, (https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001765.pdf). Der Bundesrat hat in seiner 1021. Sitzung am 20.5.2022 über das Gesetz beraten und dem Gesetz zugestimmt (vgl. Beschluss des Bundesrates zum Steuerentlastungsgesetz 2022 (Drucksache 205/22 v. 20.05.22). Unter anderem führt dieser Entwurf einen weiteren Kinderbonus in Höhe von 100 Euro ein. Bereits in den Jahren 2020 und 2021 wurden Kinderboni ausgezahlt, über die durch Newsletter informiert wurde.
Weiterlesen...1. Höhe der Nachzahlungszinsen 2. Verlängerung der Festsetzungsfrist für sämtliche Zinsen nach der Abgabenordnung
Weiterlesen...Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31.08.2021, III R 41/19, DStR 2022, 251
Weiterlesen...Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen für ein Zweites Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung.
Weiterlesen...Mit der 12. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 6.12.2021 (BGBl. I 2021 S. 5187 vom 16.12.2021) wurden die für das Jahr 2022 maßgeblichen Werte für Verpflegung und Unterkunft bekannt gegeben.
Weiterlesen...Hier erhalten Kindergeldverantwortliche in den Behörden aktuelle Informationen und Produkttipps rund um alle Fragen zum Kindergeldrecht.
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