Die ganze Bandbreite an Sachinformationen zum Gewerbesteuerrecht punktgenau recherchieren.
Für einen schnellen Zugriff sind Richtlinien und Durchführungsverordnung der Gewerbesteuer den Paragraphen des Gesetzes direkt zugeordnet.
Umstellung auf § 2b UStG
Was ist jetzt zu tun?
Den meisten Verantwortlichen in den Kommunen wäre es wahrscheinlich lieber, wenn Sie sich die folgenden Fragen gar nicht stellen müssten. Bringt doch die Neuregelung des § 2b UStG aus Sicht vieler Betroffener vor allem viel zusätzliche Arbeit und erhebliche Unsicherheiten. (Auszug aus dem Vorwort von „Umsatzsteuerrecht für Kommunen“ von Georg Große Verspohl und Prof. Dr. Thomas Küffner)
Die Übergangsfrist endet zum 31.12.2024*: Dann tritt das neue Umsatzsteuergesetz in Kraft. Damit Sie bestens auf die neuen Regelungen vorbereitet sind, helfen wir Ihnen hier, die ersten Fragen zu klären.
Damit Sie auch im Anschluss umfassend und verständlich zu allen Steuerrechtsthemen informiert sind, unterstützen wir Sie fortlaufend mit unserem Steuerrechtspaket für Kommunen, das neben allen Informationen zum Umsatzsteuerrecht auch noch die Online-Kommentare zur Grund- und Gewerbesteuer enthält.
Was ändert sich?
Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Änderung der Rechtslage.
Was muss nun getan werden?
In 7 Punkten liefern wir Ihnen Anhaltspunkte, mit welchen Aufgaben Sie sich bis zum Stichtag* beschäftigen müssen und wo dabei die Herausforderungen liegen.
Auf welche Tätigkeiten wirkt sich die Umstellung aus?
Überprüfen Sie mit unserer Checkliste, für welche Tätigkeiten die Neuregelungen relevant sind.
Wie geht es weiter? Wie können Sie sich am besten auf die Umstellung vorbereiten?
In unserem Online-Praxisleitfaden zum Umsatzsteuerrecht finden sie die Antworten zu den aktuellen Umsatzsteuer-Fragestellungen sowie laufende Aktualisierungen zu steuerrechtlichen Entwicklungen, Verfügungen der Finanzverwaltung und Urteilen.
Dreimal Steuerrecht in einem: Gewerbesteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuerrecht für Kommunen!
Eine Schlucht überwindet man nicht in zwei Sprüngen. Das eLine Steuerrechtspaket kann Ihr Sprungbrett sein.
Wir beginnen schon jetzt mit der Umsetzung der Grundsteuerreform in unserem Kommentar und begleiten Sie auch in dieser Phase bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts zum 1.1.2025.
Der Online-Praxisleitfaden von Große Verspohl/Küffner erleichtert Ihnen den Umgang mit der Neuregelung der Umsatzsteuer – ob Sie als Gemeinde die Umstellung auf § 2b UStG bewältigen müssen oder sich über aktuelle Entwicklungen informieren möchten.
Cordula Henk
Ab 1.1.2025* sind nach § 2b Abs. 1 UStG juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln.
Im Vergleich zum alten Recht ist dies systematisch ein erheblicher Unterschied, das Verhältnis von Regel und Ausnahme wird nun umgekehrt: Die Tätigkeiten einer juristischen Person des öffentlichen Rechts werden grundsätzlich als unternehmerisch behandelt, es sei denn, die in § 2b UStG geregelte Ausnahme greift.
Bisher wurde auf das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art abgestellt, in Zukunft spielt dieser umsatzsteuerrechtlich keine Rolle mehr.
Damit wird die bisherige Deckungsgleichheit zwischen dem Körperschaftsteuergesetz und dem Umsatzsteuergesetz aufgegeben.
Der Betrieb gewerblicher Art ist jedoch nicht gänzlich obsolet, sondern weiterhin Voraussetzung für die Steuerbarkeit nach dem Körperschaftsteuergesetz und dem Gewerbesteuergesetz.
*Bundesratssitzung vom 16.12.2022: Verschieben des Inkrafttretens vom 1.1.2023 auf den 1.1.2025
Die Autoren des Umsatzsteuerrechts für Kommunen Georg Große Verspohl und Thomas Küffner erläutern in diesem kompakten Video, was Sie u.a. für die Umstellung gem. §2b UStG benötigen.
Was ist zu tun?
Wo liegen die Herausforderungen?
*Pflichtfeld. Ohne diese Angaben können Sie die Bestellung nicht abschicken.
Ihre vertragliche Gegenleistung für den Download der Checkliste sind die oben angegebenen personenbezogenen Daten (als Pflichtangaben gekennzeichnete Daten sowie etwaig freiwillig angegebene Daten), die durch die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH jeweils für die Durchführung der Leistungsabwicklung sowie für Werbezwecke und für Marktforschung verarbeitet und genutzt werden. Die Nutzung umfasst die postalische und telefonische Ansprache sowie die Ansprache per E-Mail für Werbezwecke.
Sie können die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu den oben genannten Werbezwecken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail gegenüber der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH an kundenservice@hjr-verlag.de oder durch Mitteilung per Post an die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Hultschiner Str. 8, 81677 München widerrufen. In diesem Falle werden Ihre Angaben ausschließlich zur Durchführung der Leistungsabwicklung verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
In dem digitalen Paket sind die drei Produkte Umsatzsteuerrecht für Kommunen, Gewerbesteuer und Grundsteuer enthalten. Mit praxisnahen und verlässlichen Inhalten unterstützt das Paket Mitarbeiter_innen in Rathäusern und Landratsämtern – geeignet sowohl für Laien als auch Experten.
Die ausschließlich elektronische Veröffentlichung ermöglicht es, kurzfristig auf neue steuerrechtliche Entwicklungen zu reagieren und insbesondere Verfügungen der Finanzverwaltung und Urteile zeitnah zu berücksichtigen.
Gewerbesteuer – Grundsteuer – Umsatzsteuer
Die ganze Bandbreite an Sachinformationen zum Gewerbesteuerrecht punktgenau recherchieren.
Für einen schnellen Zugriff sind Richtlinien und Durchführungsverordnung der Gewerbesteuer den Paragraphen des Gesetzes direkt zugeordnet.
Seit März 2022 setzen wir die Grundsteuerreform in unserem Kommentar um.
Da das neue Recht ab 1.1.2025 auch aufgrund der Länderöffnungsklausel nicht mit dem Bisherigen vergleichbar ist, trennen wir die beiden Rechtslagen.
Den bisherigen Kommentar finden Sie vollständig unter der Rubrik „Grundsteuerkommentar (Rechtslage bis 31.12.2024)”.
Unter der Rubrik „Grundsteuerkommentar (Rechtslage ab 1.1.2025)” bilden wir die neue Rechtslage ab, gegliedert in Bundesrecht und Landesrecht:
Wo die Öffnungsklausel Anwendung findet, können Sie je nach Stand auf den verabschiedeten Gesetzestext zugreifen oder auf die entsprechenden Gesetzesentwürfe im Internet. Wir begleiten diese Entwicklung und schreiben den Länderteil fort.
Bis 31.12.2024 gilt der bisherige Kommentar unverändert fort.
Dort finden Praktiker_innen im kommunalen Steueramt zuverlässig Antworten zu Fragen der täglichen Vollzugsarbeit. Übersichtlich gegliedert, verständlich geschrieben und für jeden Paragraphen mit einer eigenen Übersicht versehen, ist es ein Leichtes, trotz der Fülle die gewünschte Information schnell zu finden.
Das Gesamtinhaltsverzeichnis, mehrere Teil-Inhaltsverzeichnisse sowie ein Abkürzungsverzeichnis sorgen ebenfalls für einen schnellen Zugriff auf die gewünschte Information.
Anhand von Beispielen führt der erste Teil ins Umsatzsteuerrecht ein und erläutert mitunter das alte und neue Recht der Besteuerung der öffentlichen Hand. Vorbereitend auf Teil 2, der die Umstellung auf den neuen § 2b UStG beschreibt.
Teil 3 gibt einen Überblick über die derzeit 25 im Werk aufgelisteten, wichtigsten umsatzsteuerrechtlichen Tätigkeiten in einer kreisangehörigen Gemeinde am Beispiel Bayern.
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