Ein breites Bündnis kritisiert die Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut.
Weiterlesen...Das Bundeskabinett hat am 24. Mai 2023 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung und zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege beschlossen. Danach sollen Studierende in der Pflege zukünftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Zudem werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht.
Weiterlesen...Unterbliebenes betriebliches Eingliederungsmanagement
Weiterlesen...Bei seiner Vorstellung als Trainer des FC Liverpool bezeichnete sich Jürgen Klopp im Vergleich zu seinem Trainerkollegen Jose Morinho, der sich selbst als „the special one“ bezeichnet, einst als „normal one“. Auch im Lohnsteuerrecht unterscheidet man zuweilen zwischen „normal“ und „speziell“. Ein Beispiel dafür ist der Zuflusszeitpunkt einer Lohnzahlung. In meinem letzten Blog bin ich bereits auf den Lohnzufluss aus der Sicht eines „normalen“ Arbeitnehmers eingegangen. Eine spezielle Zuflussregelung hingegen finden wir bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern1. Das Spezielle daran ist, dass dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (bGGF) eine eindeutige und unbestrittene Lohnforderung gegen „seine“ Kapitalgesellschaft auch ohne Auszahlung zufließen kann und zwar im Zeitpunkt der Fälligkeit2. Gleichwohl gehen in Fällen, in denen sich ein bGGF fällige, vertraglich vereinbarte Gehaltsbestandteile nicht auszahlt, die Sichtweisen der FinVerw auf der einen und den betroffenen bGGF auf der anderen Seite, was die Lohnbesteuerung angeht, zuweilen auseinander. Erst kürzlich hatte sich das FG Baden-Württemberg mit dem Fall einer vertraglich vereinbarten, allerdings nicht ausgezahlten Tantieme an eine bGGF und der Frage nach dem Lohnzufluss beschäftigen müssen3.
Weiterlesen...Die Tarifvertragsparteien (VKA und Marburger Bund) haben am 23.5.2023 eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern erzielt. Die Tabellenentgelte sollen demnach zum 1.7.2023 um 4,8 Prozent und zum 1.4.2024 um weitere 4,0 Prozent erhöht werden. Zudem wurden Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 2.500 Euro vereinbart. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die Einigung.
Weiterlesen...Der Diskriminierungsschutz für Film- und Kulturschaffende muss dringend verbessert werden.
Weiterlesen...Schriftliche Geltendmachung einer Jahressonderzahlung
Weiterlesen...Zur Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes liegen Gesetzentwürfe der Landesregierung, der Landtagsfraktion der SPD und der Landtagsfraktion Die Linke vor. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat zu diesen Vorlagen Stellung genommen.
Weiterlesen...Auf einer frei zugänglichen digitalen Plattform stellt das Bayerische Digitalministerium Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen kostenlos öffentliche Daten von Staat und Kommunen zur Verfügung. Die Daten sollen die Grundlage für neue Services in den Kommunen und innovative Geschäftsmodelle in der Wirtschaft schaffen.
Weiterlesen...Gemeinsam mit einem Bündnis aus über dreißig Organisationen hat der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) vor dem Kindergarten des Bundestags der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau Leitplanken für eine Reform des Abstammungsrechts übergeben.
Weiterlesen...„Blut ist dicker als Wasser“. Das Sprichwort meint, dass die Familie etwas ganz besonderes ist. Das gilt sowohl im "echten" Leben als auch rechtlich. Es gibt im BGB ein eigenes Buch für das Familienrecht. Besonderheiten für die „Familie“ gibt es beispielsweise auch im Erbrecht, im Steuerrecht oder im Arbeitsrecht. Häufig sind es Regelungen zum Schutz oder zu Gunsten der Familie. Gilt das auch für die „Unternehmensfamilie“?
Weiterlesen...Das OVG Lüneburg hat in seiner Entscheidung vom 22.9.2022 (Az.: 5 LB 133/20) zu der Frage der Arbeitszeit von Lehrern detailliert Stellung bezogen. Mit den folgenden Ausführungen soll der Beitrag der vergangenen Woche mit dem Titel Bayern wirbt: „Werden Sie Lehrer mit Beamtenstatus!“ ergänzt, aber auch vertieft werden.
Weiterlesen...Am 22.4.2023 wurde zeitgleich mit der Tarifeinigung für die 2,6 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen der „Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 22.4.2023“ geschlossen.
Weiterlesen...Die Tarifvertragsparteien (Bund/VKA und ver.di/dbb beamtenbund und tarifunion) haben am 22.4.2023 eine Einigung erzielt. Die Tabellenentgelte sollen zum 1.3.2024 erhöht werden. Zudem wurden Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 3.000 Euro vereinbart. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick über die Einigung.
Weiterlesen...Der Oberbürgermeister geht in Elternteilzeit: Ein Vorbild für neue Väter? Erfahre mehr über seine Entscheidung und den steigenden Väteranteil. Zudem: Eine Studie zur Rolle von Vätern in der Elternzeit und Brigitte Zypries als unabhängige Ombudsfrau der SCHUFA.
Weiterlesen...Das Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet bislang nur wenig Wirkung.
Weiterlesen...Ausgabe Mai 2023 Regelmäßig erhalten wir Anfragen, ob eine Anmeldung in bestimmten Fällen zulässig ist, obwohl Verstöße gegen Rechtsvorschriften außerhalb des Melderechts vorliegen. Einige Fallkonstellationen dazu wurden im Rehm-Webinar „Meldewesen/Pass/Ausweis-Update 2023 am 21.03.2023 angesprochen. Daran anknüpfend behandeln wir in diesem Newsletter die damit verbundenen Fragen nochmals ausführlicher. Ergänzend sprechen wir einige weitere Fragen an, die in diesem Zusammenhang oft gestellt werden.
Weiterlesen...Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine Inflationsausgleichsprämie bis zu einem Betrag von insgesamt 3000 € im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 steuer- und beitragsfrei auszahlen (vgl. hierzu im Einzelnen im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2023, das Stichwort „Inflationsausgleichsprämie“).
Weiterlesen...Das Bundesverfassungsgericht hatte im letzten Jahr entschieden, dass die Anzahl der Kinder bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung berücksichtigt werden muss und den Gesetzgeber bis zum 31.7.2023 zu einer Neuregelung aufgefordert.
Weiterlesen...Auf Plakaten und mit persönlichen Anschreiben wirbt das Bayer. Kultusministerium seit März 2023 mit dem Beamtenstatus und seinen Vorzügen für eine Tätigkeit als Lehrer.1 Hat man das Problem endlich richtig erkannt oder ist das ein Schuss ins eigene Bein?
Weiterlesen...Die Frage klingt eigentlich einfach. Allerdings ist die Welt der Lohnsteuer „bunt“. Das heißt, die Vergütung der Arbeitskraft kann auf vielfältige Art und Weise erfolgen und erschöpft sich eben nicht in der Überweisung von Barlohn auf das Konto des Arbeitnehmers. Gutscheine, Versicherungsschutz, PKW-Gestellung, Tantiemen, Aktienoptionen, Wertguthabenkonten, man könnte Seiten füllen mit Zuwendungen des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu erfassen sind und bei denen es immer auch um die Frage geht, wann dieser Arbeitslohn beim Arbeitnehmer zugeflossen ist. Denn erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Lohnzuflusses entsteht die Lohnsteuer1, die der Arbeitgeber einzubehalten und bei seinem Finanzamt anzumelden und abzuführen hat2. Die sich dann daran anschließende Frage ist die nach der Höhe des zugeflossenen Arbeitslohns. Können noch Freibeträge berücksichtigt werden, sind Freigrenzen zu beachten, gibt es eventuell sogar eine Steuerbefreiungsvorschrift die beachtet werden muss und welche individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale gelten. Insofern verwundert es nicht, dass die Frage nach dem tatsächlichen Zeitpunkt des Lohnzuflusses immer mal wieder durch die Gerichte geklärt werden muss. Über die Frage des Lohnzuflusses von Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Gruppenkrankenversicherung hatte jüngst jetzt das FG Baden-Württemberg zu entscheiden3.
Weiterlesen...Die EU-Richtlinie ((EU) 2019/1937) hätte bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Das hat der deutsche Gesetzgeber verschlafen. Die EU-Kommission hat Deutschland deshalb im Januar 2022 zur Umsetzung der EU-Richtlinie aufgefordert und war über die zeitliche Verzögerung verärgert. Deutschland hat die Umsetzung in deutsches Recht weiterhin verpennt. Im Februar 2023 hat die Kommission deshalb Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland eingereicht. Deutschland hat es also vermasselt. Der verspätete Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde vom Bundestag am 16.12.2022 beschlossen und am 10.02.2023 vom Bundesrat verneint. Der Ausschuss hat auf Antrag der Bundesregierung vermittelt. Am 12.05.2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz tritt im Juni 2023 in Kraft.
Weiterlesen...Im Folgenden geht es um aktuelle Entwicklungen in der Beihilfe. Unter anderem geht es um die Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung vom 6. März 2023
Weiterlesen...Empirisch ist nun belegt, wie wichtig es ist, bei der Personalauswahl auf die Persönlichkeit der Bewerbenden zu achten.
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