Lohnsteuerrecht.
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Bei der Lohnabrechnung gibt es praktisch täglich Fragestellungen, die sich auf die Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht beziehen. Besonders wichtig ist, dass die Antworten auch bei einer Prüfung Bestand haben. Das macht die Arbeit nicht einfacher. Die seit Jahrzehnten bewährte Lösung: Das Lexikon für das Lohnbüro bietet aktuell mit mehr als 1.000 Stichworten eindeutige, korrekte und nachvollziehbare Auskünfte zu den relevanten Praxisfällen.
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Das neue Lohnsteuerjahr bringt zahlreiche Änderungen mit. rehm begleitet Sie mit rechtssicheren Informationen, z. B. zu Entfernungspauschale, Elektrofahrzeugen oder Mobilitätsprämie und bringt Sie bei aktuellen Themen wie Corona-Hilfen und Klimaschutz auf den neuesten Stand. Sie sind perfekt auf jede Anforderung vorbereitet und arbeiten prüfungssicher das ganze Jahr.
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Wer sich im Lohnbüro auf ein ständig aktualisiertes Online-Produkt verlassen kann, ist klar im Vorteil. Doch Vorsicht: Online-Quellen gibt es mittlerweile viele. Allerdings nur ein Online-Produkt, das wirklich eindeutige und fachlich korrekte, rechtssichere Antworten liefert. Damit arbeiten übrigens auch die Lohnsteuer-Außenprüfer der Finanzämter als Grundlage für Entscheidungen und Berichte.
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Bestimmt der Arbeitgeber durch arbeitsrechtliche Festlegung, dass ein Arbeitnehmer, der keine erste Tätigkeitsstätte hat, sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder dort die Arbeit aufzunehmen, werden die Fahrten des Arbeitnehmers von der Wohnung zu diesem Arbeitgeber-Sammelpunkt ebenfalls nur in Höhe der Entfernungspauschale (seit 1.1.2021 = jeweils 0,30 € für die ersten zwanzig Entfernungskilometer und jeweils 0,35 € ab dem 21. Entfernungskilometer) berücksichtigt (vgl. hierzu auch im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2021, das Stichwort „Entfernungspauschale“ unter Nr. 11 Buchstabe b).
Weiterlesen...Für die Anwendung der steuer- sozialversicherungsrechtlich zu beachtenden monatlichen 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge (ab 1.1.2022 = 50 Euro monatlich) ist u.a. entscheidend, ob der geldwerte Vorteil monatlich oder insgesamt für einen längeren Zeitraum (z.B. ein Jahr) zufließt.
Weiterlesen...Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und trägt der Arbeitnehmer die Stromkosten für dieses Fahrzeug ganz oder teilweise selbst, handelt es sich bei der Arbeitgebererstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten um steuer- und sozialversicherungsfreien Auslagenersatz.
Weiterlesen...Werden Leiharbeitnehmer mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags fallen, hat der Leiharbeitnehmer neben einem Anspruch auf Einhaltung der Arbeitsbedingungen auch einen Anspruch auf Zahlung des Branchenmindestlohns. Wird ein Leiharbeitnehmer in Bereiche entsandt, in denen es keinen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag gibt, ist der Branchenmindestlohn in der Leiharbeit zu zahlen. Für Zeiten, in denen es einen solchen Branchenmindestlohn nicht gibt, ist der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. August 2020 gilt daher für Leiharbeitnehmer der gesetzliche Mindeststundenlohn von 9,35 € (vgl. hierzu auch im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2020, das Stichwort „Arbeitnehmerüberlassung“ unter Nr. 4).
Weiterlesen...Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellt sich steuerlich auch die Frage, wie die Gestellung von Schutzmasken durch den Arbeitgeber bzw. die Anschaffung dieser Masken durch den Arbeitnehmer zu behandeln ist.
Weiterlesen...Im Newsletter des Lexikons für das Lohnbüro für den Monat Juli 2020 wurde unter Nr. 1 auf die gesetzliche Neuregelung hingewiesen – die an die Stelle einer bereits zuvor ergangenen Verwaltungsregelung getreten ist –, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise in der Zeit zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Betrag von 1500 € steuer- und beitragsfrei auszahlen oder als Sachleistungen zuwenden können.
Weiterlesen...Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse (450-Euro-Jobs) sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Allerdings können sich die Mini-Jobber durch einen über den Arbeitgeber zu stellenden Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2020, das Stichwort „Geringfügige Beschäftigung“ unter Nr. 8). Abhängig davon, ob der Minijobber rentenversicherungspflichtig ist oder nicht, entstehen unterschiedliche Leistungsansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Weiterlesen...Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerzahler durch die Pflege einer Person entstehen, kann er einen Pflege-Pauschbetrag erhalten, wenn er für die Pflege keine Einnahmen erhält und diese in seiner Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchführt (bisher 924 € jährlich bei Hilflosigkeit der gepflegten Person).
Weiterlesen...Es sind weitere Gesetzgebungsvorhaben – ungeachtet der parlamentarischen Sommerpause – auf den Weg gebracht worden.
Weiterlesen...Nun ist also durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD das dritte Corona-Steuerhilfegesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht1. Mit dem Gesetz sollen Bürger und Wirtschaft durch bekannte Maßnahmen erneut wirtschaftlich unterstützt werden.
Weiterlesen...Gute Vorsätze zum neuen Jahr, alle Jahre wieder! Das neue Jahr ist bereits einen Monat „alt“. Wie sieht es mit der Umsetzung Ihrer guten Vorsätze für dieses Jahr aus? Mehr Sport und gesündere Ernährung lagen bei den Neujahrsvorsätzen für 2021, aber auch traditionell, ganz weit vorne. Nun ist es ja bekanntlich in der aktuellen Lage noch ausgeschlossen für sportliche Aktivitäten in ein Fitnessstudio zu gehen. Aber ich bin mir sicher, dass die Auszeit von Sport im Fitnessstudio nur vorrübergehend ist. Wie gut und praktisch wäre es dann, wenn der Arbeitgeber nicht abgeneigt wäre etwas für die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu tun und dazu das Konzept der Firmenfitness anbietet. Firmenfitness bezeichnet die gezielte Förderung und Unterstützung von Mitarbeitern durch das Angebot von Fitnessprogrammen über den Arbeitgeber. Diese werden meist von externen Unternehmen in Kooperation mit einem Verbund aus Fitnessstudios oder -einrichtungen angeboten. Zum Lohnzufluss bei Teilnahme an einem solchen Firmenfitness-Programm hat der BFH Mitte Dezember ein Urteil gefällt1.
Weiterlesen...Wer seine Lohnabrechnung für den Januar schon erhalten hat, wird es sicher mit Freude zur Kenntnis genommen haben, es gibt mehr Geld! Das aber nicht nur aufgrund der Erhöhung des Grundfreibetrags, der Erhöhung der Grenzwerte des progressiven Steuertarifs zum Abbau der sog. „kalten Progression“ oder der Erhöhung des Kindergeldes/Kinderfreibetrags, nein, der Soli ist weg! Wie, bei Ihnen nicht? Na, dann gehören Sie zu den 10 Prozent der Besserverdienenden, auf deren Solidarität der Staat zur Deckung seiner Ausgaben nicht verzichten kann. Ist das gerecht? Aber vor allem, ist die Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen verfassungsrechtlich zulässig?
Weiterlesen...In seiner letzten Sitzung hat der Bundesrat in diesem Jahr sein „Okay“ zum Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) gegeben1. Zuvor hat bereits der Bundestag dem JStG 2020 in der durch den Finanzausschuss des Bundestags noch in manchen Passagen veränderten bzw. angepassten Version seine Zustimmung erteilt.
Weiterlesen...Die aktuelle Pandemiesituation führt, da wo es beruflich möglich ist, zu vermehrter Arbeit im Homeoffice. Das wird man entweder selbst so in seinem beruflichen Umfeld miterleben oder in der Presse schon mal gelesen haben1. Und es ist offenbar so, dass Corona sich als Türöffner gestaltet die Abspaltung der Arbeitsleistung im Betrieb des Arbeitgebers hin zu einem flexiblen Wechsel zwischen Betrieb und Homeoffice voranzutreiben. Der Trend zum vermehrten Arbeiten von zu Hause aus scheint unumkehrbar.
Weiterlesen...Letzte Woche traf sich die Bundesregierung mit Vertretern der Automobilindustrie zum sog. Autogipfel. Ergebnis des Gesprächs, es gibt noch mehr Geld um die Autobranche auf Zukunftskurs zu bringen und Klimaschutz und Wirtschaftskraft in Einklang zu bringen. So verlängerte die Bundesregierung unter anderem die bereits im Vorhinein aufgestockte Kaufprämie für Elektroautos bis zum Ende des Jahres 2025. Im maximalen Fall zahlt der Staat nunmehr Autofahrern, die ein emissionsfreies Modell (reines Elektroauto) erwerben, maximal 6.000 Euro. Für Plug-in-Hybride, also Fahrzeuge mit Elektro- und Benzinmotor, gibt es bis 2025 zwar eine gestaffelte und zudem voraussetzungsabhängige Förderung. Gleichwohl stößt gerade diese Förderung auf Kritik von Umweltverbänden und Aktivisten. Durch die "Kaufprämie für dreckige Hybride" würde die nachhaltige Transformation der Autobranche eher geschädigt1. Betrachtet man die Sichtweise beider Seiten, dann zielt die rückwirkende Anpassung der steuerlichen Förderung emissionsfreier Elektroautos im Dienstwagensegment auf den Beginn der Jahres 2020, sicher in die richtige Richtung.
Weiterlesen...Auch wenn die spezielle Corona-Lage im Land sicherlich keine Vorfreude auf Weihnachten aufkommen lässt: Weihnachten kommt so sicher wie das „Last Christmas“ von Wham im Radio übertragen wird. Ein Dank an dieser Stelle an den Erfinder der Senderspeicherfunktion am Radiogerät, sodass ein sofortiges Drücken auf eine andere Sendertaste die Entstehung eines Ohrwurms verhindern kann. Vorweihnachtszeit heißt aber auch, dass in vielen Unternehmen Weihnachtsgeldzahlungen anstehen und aktuell Überlegungen angestellt werden wie man Arbeitnehmern einen steuerbegünstigten Ersatz für eine ausgefallene Weihnachtsfeier bieten kann.
Weiterlesen...Wer’s mag! Die Seiten heißen www.eventflotte.de oder auch www.weihnachtsplaner.de, auf den man bei der Suche nach einer Online-Firmenfeier fündig wird. Online-Firmenpartys mit jeder Menge Spaß und guter Laune. Corona verändert die Arbeitswelt, man verbringt mehr Zeit im Homeoffice und jetzt steht auch noch die online Variante der Weihnachtsfeier vor der Tür. In dem Zusammenhang kam jetzt erneut die Frage auf, wie es denn überhaupt steuerlich mit einer Online-(Weihnachts)Feier aussieht, man also hierbei von einer steuerlich begünstigten Betriebsveranstaltung ausgehen kann?
Weiterlesen...……..denn nur su hahle mir se op. Was Ihnen vielleicht wie Esperanto vorkommt, ist Kölner Dialekt und ist eine Textzeile aus dem „Stollwerk-Lied“ von Wolfgang Niedeckens BAP. Übersetzt heißt das, wir werden immer mehr, hoffentlich immer mehr, denn nur so halten wir sie auf! Auch wenn Wolfgang Niedecken in dem Lied gegen die damalige Wohnungsbaupolitik der Stadt Köln ansingt, die Aussage „Es werden immer mehr“ und die halten die Verbreitung der herkömmlichen Fahrzeuge auf, könnte man aber auch bei oberflächiger Betrachtung in Bezug auf die neuesten Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen (reine E-Autos und Plug-In-Hybride) gelten lassen. Denn schaut man auf bloß auf die absoluten Zulassungszahlen des Jahres 2020 erkennt man schnell, dass einzig die Elektrosparte boomt, während die Zulassungszahlen von Fahrzeugen mit Verbrennungstechnik stark sinken1. Eine Trendwende?
Weiterlesen...Arbeitslohn, Lohnsteuer und Sozialversicherung von A-Z
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