Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung gibt es auch im öffentlichen Dienst. Informationen zum Tarifvertrag Entgeltumwandlung und zu den Auswirkungen der Entgeltumwandlung finden Sie kompakt und übersichtlich in unserem Werk in den Ergänzenden Vorschriften unter der Gliederungsziffer 7640 ff..
Anbei ein kleiner Auszug:
Im Jahr 2018 können bis zu 6.240 Euro als Höchstbetrag für die steuerfreie Entgeltumwandlung genutzt werden. Die Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrages wurde durch das im Jahr 2017 beschlossene Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht, um weitere Anreize zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung zu schaffen. Im Umfang von bis zu 3.120 Euro ist eine sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung möglich. Lediglich der Anteil, welcher für die betriebliche Altersvorsorge zur ZVK bzw. VBL aufgewendet wird, mindert den Höchstbetrag der Entgeltumwandlung.
Entgeltumwandlung - Auswirkung für Beschäftigte:
Es fallen, abhängig von der persönlichen Verdienstsituation, weniger Lohnsteuern und Sozialabgaben an. Dadurch ist die Entgeltumwandlung im Vergleich zu einer privaten aus versteuerten und verbeitragten Mitteln bezahlte Rentenversicherung effektiver.
Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung – Beispiel – vereinfachte Darstellung:
Entgeltumwandlung monatlich 50,00 Euro – steuerfrei und sozialversicherungsfrei
Bezogen auf ein Gehalt i.H.v. 2.500,00 Euro = Ersparnis i.H.v. 22,85 Euro an Steuern und Sozialabgaben
Nettoentgelt = 1.636,38 Euro
50,00 Euro = Entgeltumwandlung
Verbleiben für den Beschäftigten 1.636,38 Euro.
(spätere Rente ist aber zu verbeitragen und zu versteuern!)
Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung – Beispiel – vereinfachte Darstellung:
Private Rentenversicherung mit monatlichem Beitrag i.H.v. 50,00 Euro
Bezogen auf ein Gehalt i.H.v. 2.500,00 Euro
Nettoentgelt = 1.663,53 Euro
50,00 Euro private Rentenversicherung
Verbleiben für den Beschäftigten 1.613,53 Euro.
(spätere Rente ist nicht zu verbeitragen und nur bzgl. der Zinsgewinne zu versteuern!)
In beiden Varianten fließen in die Altersvorsorge 50,00 Euro. Mit der Entgeltumwandlung verbleiben dem Beschäftigten aber 22,85 Euro mehr zur freien Verfügung.
Entgeltumwandlung - Auswirkung für Arbeitgeber:
Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung – Beispiel – vereinfachte Darstellung:
Entgeltumwandlung monatlich 50,00 Euro – steuerfrei und sozialversicherungsfrei
Arbeitgeberkosten bezogen auf ein Gehalt i.H.v. 2.500,00 Euro = 2.976,20 Euro
Altersvorsorge ohne Entgeltumwandlung – Beispiel – vereinfachte Darstellung:
Arbeitgeberkosten bezogen auf ein Gehalt i.H.v. 2.500,00 Euro = 2.985,87 Euro
Durch die Entgeltumwandlung zahlt der Arbeitgeber 9,67 Euro weniger an Sozialabgaben.
Die Möglichkeit der Entgeltumwandlung gibt es auch im öffentlichen Dienst. Informationen zum Tarifvertrag Entgeltumwandlung und zu den Auswirkungen der Entgeltumwandlung finden Sie kompakt und übersichtlich im Sponer/Steinherr TVöD Kommentar bzw. TV-L Kommentar in den Ergänzenden Vorschriften unter der Gliederungsziffer 7640 ff.
Alle Informationen kompakt und übersichtlich im Sponer/Steinherr TVöD Kommentar bzw. TV-L Kommentar in den Ergänzenden Vorschriften unter der Gliederungsziffer 7640 ff sowie im Breier/Dassau TVöD Kommentar bzw. TV-L Kommentar, Teil F 10.
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