In unseren spannenden Webinaren erläutern Expertinnen und Experten, was sich im Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht ändert und was das für Ihre Arbeit bedeutet. Sie können Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechung sowie Sozialversicherung stellen und erhalten ausführliche Unterlagen, eine Aufzeichnung ist später verfügbar. Die Online-Seminare sind einzeln buchbar. Im Lexikon Lohnbüro PLUS sind alle Webinare 2023 im Preis inklusive, eine Extra-Anmeldung ist nicht nötig.
Auch 2023 sind wir stets an Ihrer Seite – mit informativen Webinaren, Aktualisierungen, Journalen und Newslettern rund um Lohnsteuerrecht und Sozialversicherung.
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Die Online-Version zum Lexikon Lohnbüro ist automatisch immer auf dem neuesten Stand – topaktuell mit allen Änderungen zur Entgeltabrechnung in 2023. Die digitale Version des Lohnlexikons bietet viele zusätzliche Funktionen und Inhalte wie Gehaltsrechner und Checklisten, sie überzeugt mit klarem „Ja“ oder „Nein“ zu Fragen der Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht.
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Unser Blogautor Matthias Janitzky ist Lohnsteuerreferent der Oberfinanzdirektion NRW und beleuchtet regelmäßig Rechtsänderungen und Hintergründe auf informative Weise – und immer mit einem Augenzwinkern.
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Bei unserem Lohnsteuer-Quiz stellen wir Ihnen jeden Monat spannende Fragen zum Lohnsteuerrecht. Sie testen Ihr Fachwissen und lesen gleich die richtigen Lösungen. So können Sie spielend Ihr Lohnsteuer-Wissen erweitern und sind bei aktuellen Rechtsänderungen stets auf dem neuesten Stand.
Wir informieren Sie regelmäßig zu aktuellen Themen rund ums Arbeits- und Lohnsteuerrecht, stellen Gesetzesvorhaben vor und geben wertvolle Tipps für Ihre tägliche Praxis in der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Mit unseren Newsbeiträgen halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und Gesetzesänderungen im Lohnsteuerrecht auf dem Laufenden. Schauen Sie einfach online vorbei!
Ärztinnen und Ärzte stellen mittlerweile keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform mehr aus, die dem Arbeitgeber oder den Krankenkassen vorgelegt werden müssen. Der sog. „gelbe Schein“ wurde durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst.
Weiterlesen...Rentnerinnen und Rentner haben in der Regel im Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 € erhalten, die – unabhängig vom Besteuerungsanteil für die Rente – in voller Höhe zu sonstigen Einkünften führt (vgl. auch im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2023, das Stichwort „Energiepreispauschale“ unter Nr. 3 am Ende).
Weiterlesen...Unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen führt weder die Vereinbarung eines Zeitwertkontos noch die Wertgutschrift auf einem solchen Konto zum Zufluss von Arbeitslohn. Erst die Auszahlung des Guthabens während der Freistellung löst einen Zufluss von Arbeitslohn und damit eine Lohnversteuerung aus. Vgl. wegen der Einzelheiten die ausführlichen Erläuterungen und Beispiele im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2023, beim Stichwort „Arbeitszeitkonten“.
Weiterlesen...Leiharbeitnehmer haben für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher grundsätzlich Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das der Entleiher einem vergleichbaren bei ihm angestellten Arbeitnehmer zahlen muss (Grundsatz des sog. „Equal Pay“).
Weiterlesen...In der Online-Aktualisierung des Lexikons für das Lohnbüro für den Monat Oktober 2022 wurden Sie unter Nr. 1 über die neue Inflationsprämie informiert.
Weiterlesen...Bis zum 30.6.2023 kann die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld wegen einer drohenden Rezession in Deutschland weiter per Verordnung ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes.
Weiterlesen...Zitat: Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer unmittelbar danach wieder zur privaten Nutzung überlässt. So der Leitsatz im Urteil des BFH insbesondere zu den Fragen, ob es sich in solchen Fällen zum einen nicht eher um einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt und zum anderen, ob die den Arbeitnehmern wieder zurücküberlassenen Handys überhaupt betriebliche Geräte gewesen seien.
Weiterlesen...Nichts ist so beständig, wie der Wandel. Diese allgemein gültige Erkenntnis gilt selbstverständlich auch im Steuerrecht. Steuerliche Regelungen kommen, werden angepasst oder auch wieder gestrichen. So geschehen jetzt auch mit der eTIN (elektronische Transfer-Identifikations-Nummer). Es gilt Abschied nehmen von der eTIN als übergangsweise zugelassenes Ordnungsmerkmal zur Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Ab 2023 kann zur elektronischen Übermittlung ausschließlich die Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers verwendet werden. Die eTIN ist dann Geschichte.
Weiterlesen...Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wird oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine behördliche Entschädigung, die vom Arbeitgeber in aller Regel vorfinanziert wird und über den Lohn steuerfrei abgerechnet wird. Im Anschluss werden die ausgezahlten Beträge dem Arbeitgeber auf Antrag durch die zuständige Behörde erstattet. Das Problem dabei ist, dass die Antragsbearbeitung regelmäßig mehrere Monate dauert und die zuständige Behörde vielfach bei der Berechnung des Erstattungsbetrags zu einem anderen Ergebnis kommt, als der Arbeitgeber kommt. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Arbeitgeber die Entschädigungszahlung steuerlich unzutreffend behandelt hat, besteht Handlungsbedarf. Als Kompromiss in solchen Abweichungsfällen stimmt die FinVerw Ende Januar 2023 und damit rund ein Jahr nach Anfrage der Interessenvertreter der Arbeitgeber an die FinVerw zum praxisgerechte Umgang, nun einer Nichtbeanstandungsregelung zu.
Weiterlesen...Das Deutschlandticket für den öffentlichen Personennahverkehr kommt. Soviel stand bisher schon fest. Jetzt spricht vieles dafür, dass der Start am 01. Mai 2023 erfolgt! Diskutiert wird auch über ein rabattiertes Deutschlandticket als Jobticket. Übernimmt der Arbeitgeber allgemein für seine Beschäftigten die Kosten für ein (Monats-)Ticket oder das Jobticket bei einem regionalen oder überregionalen Verkehrsunternehmen im Personennahverkehr zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, bleiben diese Leistungen steuerfrei. Bleibt das so, wenn das (Monats-)Ticket oder das Jobticket nunmehr auch deutschlandweit nutzbar ist?
Weiterlesen...Das neue Jahr 2023 ist bereits zwei Wochen „alt“, der Jahreswechsel schon wieder Geschichte, der Alltag hat Einzug gehalten. Es geht wieder weiter! Hohe Inflation, steigende Zinsen und Rezessionssorgen – viele Probleme sind mit ins neue Jahr gewandert, titelte der Stern1, aber was erwartet uns mit Blick auf mögliche Gesetzesänderungen in der Lohnsteuer im Jahr 2023?
Weiterlesen...In seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 billigte der Bundesrat in einer „Hauruckaktion“ insgesamt 31 Gesetze. Mit der Zustimmung durch den Bundesrat haben insbesondere die Preisdeckel für Gas, Fernwärme und Strom, die Energiepreispauschale für Studierende aber auch das Jahressteuergesetz 2022 die letzte Hürde genommen. Das JStG 2022 wurde diese Woche bereits im BGBl verkündet1.
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