In unseren spannenden Webinaren erläutern Expertinnen und Experten, was sich im Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht ändert und was das für Ihre Arbeit bedeutet. Sie können Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechung sowie Sozialversicherung stellen und erhalten ausführliche Unterlagen. Auch eine Aufzeichnung ist später verfügbar. Die Online-Seminare sind einzeln buchbar.
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2021 sind wir jeden Tag an Ihrer Seite – mit informativen Webinaren, Aktualisierungen, Journalen und Newslettern rund um Lohnsteuerrecht und Sozialversicherung.
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Unser Blogautor Matthias Janitzky ist Lohnsteuerreferent der Oberfinanzdirektion NRW und beleuchtet regelmäßig Rechtsänderungen und Hintergründe auf informative Weise – und immer mit einem Augenzwinkern.
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Bei unserem Lohnsteuer-Quiz stellen wir Ihnen jeden Monat spannende Fragen zum Lohnsteuerrecht. Sie testen Ihr Fachwissen und lesen gleich die richtigen Lösungen. So können Sie spielend Ihr Lohnsteuer-Wissen erweitern und sind bei aktuellen Rechtsänderungen stets auf dem neuesten Stand.
Wir informieren Sie regelmäßig zu aktuellen Themen rund ums Arbeits- und Lohnsteuerrecht, stellen Gesetzesvorhaben vor und geben wertvolle Tipps für Ihre tägliche Praxis in der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Mit unseren Newsbeiträgen halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und Gesetzesänderungen im Lohnsteuerrecht auf dem Laufenden. Schauen Sie einfach online vorbei!
Arbeitslohn für mehrere Jahre liegt vor, soweit sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers über mindestens zwei Kalenderjahre erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst. Er wird nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert, das bedeutet, die Lohnsteuer wird für 1/5 der mehrjährigen Vergütung berechnet und mit fünf multipliziert.
Weiterlesen...Die Bewertung der Privatnutzung von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen bei Anschaffungen ab dem 1.1.2022 ist mit der Hälfte des Bruttolistenpreises anzusetzen, wenn das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 Kilometer (bei Anschaffungen bis 31.12.2021 mindestens 40 Kilometer) beträgt.
Weiterlesen...Verzichten Arbeitnehmer in der Zeit vom 24.2.2022 bis zum 31.12.2022 teilweise auf die Auszahlung von Arbeitslohn oder von Wertguthaben auf einem Arbeitszeitkonto...
Weiterlesen...Der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien hat sich am 23.3.2022 im Grundsatz auf ein weiteres Maßnahmenpaket zur Entlastung der Bürger bei den Energiekosten verständigt. Vorgesehen sind:
Weiterlesen...Arbeitslohn für mehrere Jahre kann nach der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. In diesem Fall wird die Lohnsteuer für 1/5 des Arbeitslohns berechnet und anschließend mit fünf multipliziert.
Weiterlesen...Das Bundeskabinett hat Mitte Februar 2022 den Entwurf zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht folgende lohnsteuerliche Maßnahmen vor:
Weiterlesen...Laut dem Statistischen Bundesamt waren im Jahr 2020 rund 2,09 Millionen Mütter und etwa 435.000 Väter alleinerziehend in Deutschland1. Hier deckt sich die gefühlte Realität auch mit den faktischen Zahlen, die Zahl der alleinerziehenden Mütter ist deutlich höher, als die der Väter. Während das Statistische Bundesamt bei der Auswertung seiner Erhebungen zwischen Müttern und Väter differenziert, schaut das Steuerrecht nur auf den Tatbestand. Über eine Freibetragsregelung trägt das Steuerrecht den besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen Alleinerziehender, die zudem alleinstehend sind, gegenüber verheirateten Paaren mit der gleichen Anzahl an Kindern Rechnung. In den letzten Wochen sind zur Inanspruchnahme des Alleinerziehenden-Freibetrags drei interessante Entscheidungen getroffen worden, über die es sich zu berichten lohnt.
Weiterlesen...Seit Beginn der Corona-Pandemie haben sich auch die lohnsteuerlichen Themen rund um die Arbeitswelt verändert bzw. sind bestimmte Themen verstärkt ins „Licht der Öffentlichkeit“ gerückt. Kurzarbeit, Entschädigungszahlungen für Verdienstausfall aufgrund von Quarantäne und Homeoffice, zählen aktuell zu den Top-Themen. Wobei im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Homeoffice auch wieder vermehrt Fragen aufkommen bei den Beschäftigten, die einen Firmenwagen nicht nur beruflich nutzen dürfen. Und hier insbesondere die Frage nach dem Zuschlag für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer fast ausschließlich im Homeoffice arbeitet.
Weiterlesen...Die steuerfreie Corona-Prämie war eine der ersten steuerlichen Erleichterungen für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Arbeitgeber konnten ihren Arbeitnehmern ab dem 01.03.2020 eine zeitlich zunächst bis Ende 2020 befristete steuerfreie Beihilfe, bis zu einem Betrag von 1.500 € zahlen. Nachdem der Zahlungszeitraum im Laufe der Zeit zweimal verlängert wurde, ist diese Regelung Ende März 2022 endgültig ausgelaufen.
Weiterlesen...Glaubt man einer Statistik aus dem Jahr 2017, wünschen sich rund 65 Prozent der Befragten einen Gutschein als Gehaltsextra von ihrem Arbeitgeber. Damit die Freude an dem Gutschein auch steuerlich ungetrübt bleibt, sind seit 2020 gesetzliche Regelungen zu beachten. Über die Ausgestaltung dieser Regelungen informiert die FinVerw in einem aktualisierten Schreiben vom 15.03.2022.
Weiterlesen...Nachdem Ende Februar der Entwurf des Vierten Corona-Steuerhilfegesetz1 auf den parlamentarischen Weg gebracht wurde, liegt nun der nächste Entwurf eines Steuergesetzes vor. Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 20222 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Weiterlesen...In meinen Blog-Beiträgen vom 08.10.20181 und vom 29.07.20212bin ich bereits ausführlich auf die in den letzten Jahren viel diskutierte Frage eingegangen, ob die Absage eingeplanter Beschäftigter bei einer Betriebsveranstaltung, Einfluss auf die Höhe des geldwerten Vorteils für die tatsächlich feiernde Belegschaft hat. Oder anders gefragt, ob vergebliche Kosten des Arbeitgebers (auf „Neudeutsch“ auch als No-Show-Kosten bezeichnet), die auf die zwar angemeldeten, aber nicht teilnehmenden Arbeitnehmer entfallen, Teil der Gesamtkosten einer Betriebsveranstaltung sind oder nicht. Diese Frage hat der BFH letztendlich in seiner Entscheidung vom 29.04.20213 beantwortet. Die Antwort lautet ja! Alle mit der Betriebsveranstaltung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen sind in die Gesamtkosten des Arbeitgebers zur Ausrichtung einer Betriebsveranstaltung einzubeziehen und zu gleichen Teilen auf die bei der Betriebsveranstaltung anwesenden Teilnehmer aufzuteilen. An dieser Entscheidung gibt es offenbar ernste Zweifel, es liegt eine Verfassungsbeschwerde vor4.
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