In unseren spannenden Webinaren erläutern Expertinnen und Experten, was sich im Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungsrecht ändert und was das für Ihre Arbeit bedeutet. Sie können Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechung sowie Sozialversicherung stellen und erhalten ausführliche Unterlagen, eine Aufzeichnung ist später verfügbar. Die Online-Seminare sind einzeln buchbar. Im Lexikon Lohnbüro PLUS sind alle Webinare 2023 im Preis inklusive, eine Extra-Anmeldung ist nicht nötig.
Auch 2023 sind wir stets an Ihrer Seite – mit informativen Webinaren, Aktualisierungen, Journalen und Newslettern rund um Lohnsteuerrecht und Sozialversicherung.
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Unser Blogautor Matthias Janitzky ist Lohnsteuerreferent der Oberfinanzdirektion NRW und beleuchtet regelmäßig Rechtsänderungen und Hintergründe auf informative Weise – und immer mit einem Augenzwinkern.
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Bei unserem Lohnsteuer-Quiz stellen wir Ihnen jeden Monat spannende Fragen zum Lohnsteuerrecht. Sie testen Ihr Fachwissen und lesen gleich die richtigen Lösungen. So können Sie spielend Ihr Lohnsteuer-Wissen erweitern und sind bei aktuellen Rechtsänderungen stets auf dem neuesten Stand.
Wir informieren Sie regelmäßig zu aktuellen Themen rund ums Arbeits- und Lohnsteuerrecht, stellen Gesetzesvorhaben vor und geben wertvolle Tipps für Ihre tägliche Praxis in der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Mit unseren Newsbeiträgen halten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen und Gesetzesänderungen im Lohnsteuerrecht auf dem Laufenden. Schauen Sie einfach online vorbei!
In der Online-Aktualisierung des Lexikons für das Lohnbüro für den Monat Oktober 2022 wurden Sie unter Nr. 1 über die neue Inflationsprämie informiert.
Weiterlesen...Bis zum 30.6.2023 kann die Bundesregierung den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld wegen einer drohenden Rezession in Deutschland weiter per Verordnung ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Anspruchsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes.
Weiterlesen...Neuerungen in der Lohnsteuer- und Sozialversicherung
Weiterlesen...Die Auszahlung der Energiepreispauschale von einmalig 300 € durch den Arbeitgeber insbesondere an Minijobber hat zu zahlreichen Nachfragen geführt.
Weiterlesen...Durch das sog. Entlastungspaket III der Bundesregierung sind aus Sicht des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts Maßnahmen beabsichtigt.
Weiterlesen...Die Bundesregierung hat das Jahressteuergesetz 2022 auf den Weg gebracht. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind im Wesentlichen folgende Regelungen von Bedeutung, die grundsätzlich ab dem 1.1.2023 gelten sollen:
Weiterlesen...Das neue Jahr 2023 ist bereits zwei Wochen „alt“, der Jahreswechsel schon wieder Geschichte, der Alltag hat Einzug gehalten. Es geht wieder weiter! Hohe Inflation, steigende Zinsen und Rezessionssorgen – viele Probleme sind mit ins neue Jahr gewandert, titelte der Stern1, aber was erwartet uns mit Blick auf mögliche Gesetzesänderungen in der Lohnsteuer im Jahr 2023?
Weiterlesen...In seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 billigte der Bundesrat in einer „Hauruckaktion“ insgesamt 31 Gesetze. Mit der Zustimmung durch den Bundesrat haben insbesondere die Preisdeckel für Gas, Fernwärme und Strom, die Energiepreispauschale für Studierende aber auch das Jahressteuergesetz 2022 die letzte Hürde genommen. Das JStG 2022 wurde diese Woche bereits im BGBl verkündet1.
Weiterlesen...Seit 26. Oktober 2022 besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31. Dezember 2024 eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 € steuerfrei zu zahlen1. Auf diese Vorschrift bin ich bereits in meinem Blog-Beitrag vom 10. Oktober eingegangen2. Knapp eineinhalb Monate nach der Verkündung des Gesetzes, veröffentlicht das BMF auf seiner Internetseite sog. FAQs rund um die Inflationsausgleichs-Sonderzahlung.
Weiterlesen...Klassische Nettolohnoptimierungsmodelle enthalten in den Vergütungsoptimierungsmodellen häufig den Abschluss eines Mietvertrags für eine Werbefläche auf Pkws der Mitarbeiter. Die Mitarbeiter erhalten dafür 255 €/Jahr steuerfrei ausgezahlt. Von Arbeitgeberseite wird die Auffassung vertreten, dass diese Vergütung nicht Ausfluss des Arbeitsverhältnisses sei. Vielmehr liege ein vom Arbeitsverhältnis unabhängiges weiteres Rechtsverhältnis vor. Entsprechende Vergütungen daraus unterlägen als sonstige Einkünfte dann nicht der Einkommensteuer, wenn sie weniger als 256 Euro/Jahr betragen1. Der Vertrag ist auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses befristet. Abweichend davon nahm die FinVerw in dem Lohnbestandteil Arbeitslohn an. Wenn zwei sich streiten urteilt der Dritte. Jetzt hat der BFH ein Urteil gefällt.
Weiterlesen...Am letzten Freitag im Oktober hat nun auch der Bundesrat den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Besteuerung des Arbeitslohns (Lohnsteuer-Richtlinien - LStR) 2023 zugestimmt. Damit steht einer Veröffentlichung in der vom Bundesrat zugestimmten Fassung nichts mehr im Wege, so dass die Änderungen ab dem 1. Januar 2023 Anwendung finden können. Die letzte größere Überarbeitung erfolgte durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015.
Weiterlesen...Parkplätze sind ein seltenes Gut, vor allem in den Großstädten. Gut, wenn der Arbeitgeber ausreichend Parkplätze am Arbeitsplatz (erste Tätigkeitsstätte) zur Verfügung stellt, oder alternativ Parkgebühren erstattet. Aber Vorsicht, auch wenn es wirtschaftlich für den Arbeitnehmer auf dasselbe hinausläuft, lohnsteuerlich besteht ein Unterschied zwischen der Gestellung eines Parkplatzes und der Erstattung von Parkgebühren.
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