Das neue Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) und die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Seit Mai 2018 gelten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG). Für Datenschutzbeauftragte, Verwaltungsleiter:innen und IT-Verantwortliche begann eine neue datenschutzrechtliche Zeitrechnung. Inzwischen etabliert sich das neue Recht nach und nach in der Praxis.

Ein wichtiger und ganz aktueller Meilenstein ist dabei die am 7. März 2019 veröffentlichte Bayerische Blacklist zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD).

rehm bietet Ihnen ein umfassendes Produkt- und Beratungsportfolio zum Thema Datenschutz. Unsere aktuellen Kommentierungen, Arbeitshilfen – auch für Ihre Mitarbeiter:innen – und der kostenlose Newsletter helfen im Bereich zum Datenschutz Bayern.

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Sie erhalten bei uns das komplette neue Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) von führenden Experten ausführlich kommentiert. In gedruckter Form oder als Online-Lösung. Einfach und übersichtlich ist unser Merkblatt für Beschäftigte. Sensibilisieren Sie so Ihre Mitarbeiter zum richten Umgang mit personenbezogenen Daten!

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Aktuelles zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aktuelle Beiträge
In der Übersicht:
Alle Beiträge auf einen Blick
Bereitstellung von Informationen nach der DSGVO

Nahezu alle öffentlichen Stellen stehen vor der Herausforderung, den Bürgern die von der DSGVO geforderten Informationen zur Verfügung zu stellen. Welche Informationen das sind und wie man dies am besten realisiert, das haben wir Ihnen hier zusammengefasst. 

Informationspflichten der DSGVO - Grundsatz der Transparenz der Datenverarbeitung

Für öffentlichen Stellen in Bayern sind nach Inkrafttreten der DSGVO und des BayDSG zum 25.05.2018 viele bisher bekannte Vorgaben im Wesentlichen gleichgeblieben. Welche Veränderungen es für Kommunen und Behörden gibt, lesen Sie hier

Verantwortlichkeiten im Datenschutz neu organisieren

Bis zum Inkrafttreten der DSGVO sind neue Organisationsregelungen zu treffen!
Festzulegen ist insbesondere, wer innerhalb einer öffentlichen Stelle welche Aufgaben des Verantwortlichen nach der DSGVO erfüllt, z.B. der Verpflichtung zur Meldung von Datenschutzverletzungen nachkommt oder das Verarbeitungsverzeichnis führt. Mehr lesen

Ein rechtskonformes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten - wie geht man es an, wie setzt man es um?

Nahezu alle öffentlichen Stellen stehen jetzt vor der Herausforderung, das eigene Verfahrensverzeichnis auf Vordermann zubringen. In drei Teilen haben wir für Sie aufbereitet, wie dies organisiert werden kann.

Teil 1: Ein rechtskonformes VVT - wie geht man es an?

Teil 2: Ein rechtskonformes VVT - Schritte zur Umsetzung

Teil 3: Ein rechtskonformes VVT - Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten

Praxisgespräch mit Jens Schmidt, LRA Nürnberger Land, Datenschutzbeauftragter Landkreiskommunen

Herr Schmidt ist bereits seit 2014 als Datenschutzbeauftragter der Landkreiskommunen tätig. Mit uns hat er über seine Aufgaben gesprochen. Mehr lesen

Umgang mit Informationen zum Krankenstand

Beim Umgang mit Krankmeldungen handelt es sich aus Sicht des Datenschutzes um die „Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten“. Die gesetzlichen Anforderungen sind insbesondere in Art. 9 DSGVO geregelt. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn: An die Verarbeitung solcher Daten wie Gesundheitsdaten sind spezielle Anforderungen geknüpft. Dies erfordert in Sachen Aufbewahrung und Schutz zusätzliche Maßnahmen. Dazu gehört u. a.:

  • Legen Sie besonderen Wert darauf, dass Krankmeldungen auf einem sicheren Übertragungsweg in Ihre Verwaltung gelangen.
  • Deshalb sollten Sie Ihre Beschäftigten informieren, dass die Übermittlung ausschließlich per Post, Hauspost, Fax oder verschlüsselter E-Mail erfolgt.
  • Keinesfalls darf eine Krankmeldung bzw. die Information über den Krankenstand über unverschlüsselte E-Mails oder Messenger-Dienste wie WhatsApp erfolgen.
  • Auch die Weitergabe solcher Daten zum Krankenstand mittels unverschlüsselter E-Mail etc. an externe Dienstleister wie z. B. Lohnbuchhalter verbietet sich.

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Aktuelle Entwicklungen im Datenschutz

Seit 25. Mai 2018 gelten die Datenschutzgrundverordnung und das neue Bayerische Datenschutzgesetz. Da der Gesetzgeber die entsprechenden bereichsspezifischen Vorschriften noch nicht komplett an das neue Recht angepasst hat, versorgen wir Sie auch weiterhin mit allen wichtigen Informationen, aktuellen Entwicklungen, Produkten und Dienstleistungen.

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