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Abschaffung von Gleichstellungsbeauftragten im Thüringer Landtag gescheitert

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) hat eine Stellungnahme zum gescheiterten AfD-Gesetzentwurf veröffentlicht.

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„Ablehnung des Gesetzesentwurfs der AFD zur Abschaffung von Gleichstellungsbeauftragten im Thüringer Landtag: Erleichterung aber kein Grund zum Aufatmen

  • Angriffe auf Gleichstellungsstrukturen nehmen zu

  • Aktuelles Rechtsgutachten: Gesetzesinitiativen, die die Pflicht zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten abschaffen wollen, widersprechen dem Verfassungsauftrag

  • BAG fordert Schutz und Unterstützung für Gleichstellungsstrukturen angesichts neuer Gesetzesinitiativen

Wir sind erleichtert, dass der Thüringer Landtag einen Gesetzesentwurf der AfD abgelehnt hat, der die Gleichstellungsarbeit komplett ausgehebelt hätte. Trotzdem sind wir alarmiert über die zunehmenden parlamentarischen Vorstöße in mehreren Bundesländern, die auf eine Abschaffung gesetzlich verankerter Gleichstellungsstrukturen zielen. Nachdem die AfD bereits in Sachsen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat, war ein vergleichbarer Vorstoß nun auch in Thüringen in den Landtag eingebracht worden und dort zum Glück an der Mehrheit gescheitert.

Zentraler Angriff auf Grundgesetz

Die BAG bewertet diese Initiativen als grundlegenden Angriff auf zentrale Prinzipien des Grundgesetzes und auf die demokratische Ordnung. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind kein politisches Randthema, sondern ein wesentlicher Bestandteil der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichstellungspolitik.

Ein von der BAG vor Kurzem veröffentlichtes Rechtsgutachten von Professorin Dr. Ulrike Lembke stellt klar: Der Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz verpflichtet den Staat auf allen Ebenen zu einem aktiven Abbau struktureller Benachteiligungen von Frauen*. Dieser Auftrag ist rechtlich bindend und verlangt wirksame, institutionell abgesicherte Maßnahmen.

Gesetzesinitiativen, die darauf abzielen, die Pflicht zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten abzuschaffen oder Gleichstellungsarbeit auf freiwillige oder unverbindliche Strukturen zu reduzieren, sind nach den Ergebnissen des Gutachtens nicht geeignet, diesen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen. Sie laufen dem Grundgesetz zuwider, weil sie bestehende staatliche Verpflichtungen unterlaufen, statt sie umzusetzen. (Quelle: Website BAG)

„Wer Gleichstellungsstrukturen abschaffen will, stellt den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Gleichberechtigung in Frage“, erklärt Tinka Frahm, Bundessprecherinder BAG. „Solche Vorstöße verkennen die Realität struktureller Ungleichheit und gefährden die Fortschritte, die in den vergangenen Jahrzehnten erreicht wurden.“

Die BAG warnt zudem vor den demokratiepolitischen Folgen: Gleichstellungsbeauftragte tragen wesentlich dazu bei, Teilhabe zu sichern, Diskriminierung abzubauen und staatliches Handeln an den Grundrechten auszurichten. Ihre Schwächung bedeutet eine Schwächung demokratischer Strukturen insgesamt.

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Stärkung von Gleichstellung fördert die Demokratie

Der gescheiterte Gesetzentwurf in Thüringen zeigt nach Auffassung der BAG zugleich, dass eine breite parlamentarische Mehrheit die Bedeutung von Gleichstellungsarbeit erkennt und verteidigt. Diese klare Haltung ist in allen Bundesländern erforderlich.

Die BAG appelliert an alle demokratischen Kräfte in Bund, Ländern und Kommunen, den verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrag ernst zu nehmen und bestehende Strukturen nicht in Frage zu stellen, sondern weiter zu stärken und zukunftsfähig auszugestalten.“

Quelle: Pressemitteilung der BAG vom 30.3.2026 

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