Altersdiskriminierung durch Kinder-Verbot
Ein Restaurant in Binz auf der Insel Rügen lässt seit Mitte August 2018 abends keine Gäste mit Kindern unter 14 Jahren mehr hinein. Durch das Verbot möchte es eine „Oase der Ruhe bieten“.
Dazu sagt Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS):
„Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Benachteiligungen aufgrund des Lebensalters, also auch des Kindesalters. Eine Regelung, bei der Restaurants Personen unter 12 Jahren nachmittags pauschal den Zutritt verwehren, könnte gegen das AGG verstoßen.“ Und weiter: „Unterschiedliche Behandlungen sind nur dann zulässig, wenn es einen nachvollziehbaren, sachlichen Grund gibt. Argumente wie ein höherer Lärmpegel, durch den sich Gäste gestört fühlen könnten, reichen nicht unbedingt aus, um pauschal alle Kinder unter einem bestimmten Alter auszuschließen. In einem Rechtsstreit könnte ein Restaurantbetreiber bei einer entsprechenden Klage von Kunden die Verurteilung zu einer Entschädigungszahlung riskieren“.
Statt pauschaler Zutrittsverbote sei es angemessener, störende Kinder und ihre Eltern im Einzelfall aus dem Restaurant zu verweisen.
Quelle: Pressemitteilung der ADS
Kinderfeindliches Deutschland
Wir erinnern uns: In einer Studie von 2013 rangierte Deutschland in puncto Kinderfreundlichkeit unter 10 befragten europäischen Ländern auf dem letzten Rang.
2006 hatte die damalige Familienministerin die Parole ausgegeben: „Deutschland wird kinderfreundlich“. Sie bezog sich auf den Ausbau von Kita-Plätzen für unter Dreijährige. Doch Kinderfreundlichkeit lässt sich nicht allein an der Geburtenrate oder der Kinderbetreuungsquote festmachen – es ist die Summe von Kleinigkeiten, die im Alltag der Betroffenen darüber entscheidet, wie ein Vater berichtet.
Und in diesem Alltag, da hat sich noch lange nicht die Erkenntnis durchgesetzt, dass Kinderlärm Zukunftsmusik ist.

