Apell des Deutschen Frauenrats zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
„Mit der Istanbul-Konvention haben die europäischen Staaten zwar ein starkes Instrument geschaffen, um die vielfältigen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen zu begegnen und zu bekämpfen. Es muss aber auch zum Einsatz kommen. Jede dritte Frau in Europa hat seit ihrem 15. Lebensjahr bereits körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten. Zahlreiche Frauen sterben jede Woche in Europa an den Folgen von Partnergewalt. Diese wenigen Fakten aus europäischen Studien sind nur die Spitze des Eisbergs geschlechtsspezifischer Gewalt in unseren Gesellschaften. Und dies ist unerträglich“, so Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.
Die Istanbul-Konvention wurde 2011 von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarats als regionale Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet. Sie ist das erste spezifische, rechtsverbindliche europäische Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und definiert eine Reihe von Minimalstandards zur Verhinderung, Bekämpfung und Verfolgung verschiedener Formen von Gewalt, zum Schutz der Betroffenen sowie zu einer umfassenden politischen Vorgehensweise. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, Opfer solcher Gewalt zu schützen und zu unterstützen. Sie müssen auch gewährleisten, dass Betroffene Zugang zu Hotlines, Notunterkünften, medizinischer Versorgung, Beratung und Rechtshilfe haben. Die Konvention verlangt auch einen Überwachungsmechanismus, um eine effektive Umsetzung ihrer Bestimmungen durch die Parteien zu gewährleisten. Am 14. August 2014 trat die Istanbul-Konvention zwar in Kraft. Sie wurde bislang aber nicht von allen Mitgliedsstaaten des Europarats unterzeichnet. Mehr als der Hälfte, 24 Länder, haben sie bis heute noch nicht ratifizieret – auch Deutschland nicht!
„Die Bundesregierung darf die Ratifizierung des Abkommens nicht länger hinauszögern. Mit der jüngsten Reform des Sexualstrafrechts zugunsten eines „Nein heißt Nein“ ist jetzt endlich eine zentrale Voraussetzungen gegeben. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, sich nun voll zur Istanbul-Konvention zu bekennen und damit auch ein gutes Beispiel für die anderen 13 EU-Mitgliedsländer zu geben, die ebenfalls noch nicht ratifiziert haben,“ so die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats Mona Küppers weiter.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Frauenrats vom 24.11.2016

