Frauen in der Politik sollten die Regel sein, nicht die Ausnahme. Doch selbst nach über 100 Jahren Frauenwahlrecht ist lediglich ein Drittel unserer Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Deutschen Bundestag weiblich. Hier werden große politische Entscheidungen getroffen, die unsere Gesellschaft gestalten und unsere Zukunft beeinflussen – als Mehrheitsentscheidungen von Männern.
Das aktuelle Wahlrecht ermöglicht und begünstigt die strukturelle Benachteiligung von Frauen und stärkt diese Ungleichheit sogar. Damit wird das verfassungsrechtlich geschützte passive Wahlrecht von Frauen – ihr Recht auf Chancengleichheit im Nominierungsverfahren – verletzt. Die Initiative „Parität jetzt“ bereitet daher gemeinsam mit Prof. Dr. Silke Laskowski als Verfahrensbevollmächtigte eine Wahlprüfbeschwerde für das Bundesverfassungsgericht vor, das die Rechtmäßigkeit der Bundestagswahl 2025 im Hinblick auf die Unterrepräsentation von Frauen überprüfen soll.
Hier ist Ihre Mithilfe gefragt: Je mehr Leute bis zum 23. April die Vollmacht für die Verfahrensbevollmächtigte unterschreiben, desto größeres Gewicht bekommt der Antrag. Deshalb hat Prof. Dr. Rita Süßmuth in einem öffentlichten Schreiben dazu aufgerufen, diese Vollmacht zu unterschreiben. Ihr Schreiben im Wortlaut:
„Sehr geehrte…,
die Bundestagswahl 2025 hat erneut deutlich gemacht: Frauen sind im Parlament nicht angemessen vertreten. Nur 32,4 % der Abgeordneten sind weiblich – das steht in keinem Verhältnis zur gesellschaftlichen Realität und widerspricht dem Gleichstellungsauftrag unseres Grundgesetzes Artikel 3, Absatz 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“.
Deshalb unterstütze ich die 2. Paritätische Wahlprüfungsbeschwerde, die von Prof. Dr. Silke Laskowski als Verfahrensbevollmächtigte und dem Verein Parité in den Parlamenten begleitet wird.

Beste Antworten.
Newsletter Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsrecht
Der Newsletter informiert über aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Politik. Außerdem erhalten Sie wertvolle Hinweise auf Veranstaltungen und neue Produkten.
Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit der Bundestagswahl 2025 im Hinblick auf die strukturelle Unterrepräsentation von Frauen verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen.
Ich lade Sie herzlich ein, sich daran zu beteiligen! Ihre Mitwirkung ist einfach und kostenfrei:
-
Vollmacht hier oder unter www.paritaetjetzt.de herunterladen
-
Ausfüllen und unterschreiben
- Per Post senden an:
Parité in den Parlamenten e.V.
Postfach 42 01 34
34070 Kassel
und vorab als Scan per E-Mail an: wahlpruefbeschwerde@parite.eu
Wichtig: Der Einspruch muss bis zum 23. April 2025 eingelegt werden.
Diese Beschwerde ist nicht nur juristisch, sondern vor allem politisch bedeutsam: Sie fordert ein demokratisches Umdenken, damit Frauen und Männer gleichberechtigt an politischer Macht teilhaben – so, wie es das Grundgesetz seit 1949 vorsieht.
Je mehr wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger sich beteiligen, desto stärker das Signal:
Es ist Zeit für Veränderung. Es ist Zeit für #ParitätJetzt, weil Demokratie uns alle braucht!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung – und für Ihr Engagement für eine wirklich gleichberechtigte Demokratie.
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Rita Süssmuth“
Wichtig: Es entstehen keine Kosten!
Link zur Vollmacht: Parität Jetzt – Mehr Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Hier kann auch das Manifest für „Parität in deutschen Parlamenten“ unterzeichnet werden!

Lesen Sie auch unsere Blogbeiträge rund um das Thema Gleichstellung und Gleichbehandlung
In diesem Blog erfahren Sie nicht nur Aktuelles und Informatives über rechtliche Themen, sondern auch etwas über die Rolle und das Selbstverständnis von Gleichstellungsbeauftragten, über Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerken und vieles mehr.