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Auslegungshilfe zur sog. "Männeransprache" in Ausschreibungen

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Der Interministerielle Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden (IMA) hat eine Auslegungshilfe für die verfassungskonforme Anwendung der §§ 6 und 13 BGleiG verfasst. Es geht dabei um die Frage der Unterrepräsentanz und der gezielten Ansprache von Männern in Ausschreibungen.

Diese Information ist wichtig für alle, die im Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes als Gleichstellungsbeauftragte die Umsetzung des Gesetzes überwachen und fördern sollen, oder die als Dienststelle oder Teil ihrer Dienststelle verantwortlich sind im Sinne von § 4 Abs. 1 BGleiG: „(1) Die Beschäftigten, insbesondere solche mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben, die Leitung der Dienststelle sowie die Personalverwaltung haben die Erreichung der Ziele dieses Gesetzes zu fördern. Diese Verpflichtung ist als durchgängiges Leitprinzip bei allen Aufgabenbereichen und Entscheidungen der Dienststellen sowie bei der Zusammenarbeit von Dienststellen zu berücksichtigen.“

Der IMA verbindet mit seiner Info die Hoffnung, dass es mit Hilfe dieser Auslegung durch die Experten Prof. Dr. Papier und Prof. Dr. Heidebach gelingt, eine verfassungskonforme Anwendung des BGleiG in diesem Punkt zu realisieren.

Sie finden das IMA-Info hier.

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