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Bundesregierung verschleppt Bekämpfung geschlechtsspezifischer Lohnungerechtigkeit

Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen fordert zügige Umsetzung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht – denn die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gilt und die Bundesregierung muss jetzt handeln!

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Die BAG fordert die Bundesregierung auf, die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 unverzüglich und vollständig in deutsches Recht umzusetzen. Die Umsetzungsfrist der Richtlinie ist am 7. Juni 2026 abgelaufen. Trotz ihrer europarechtlichen Verpflichtung hat die Bundesregierung bislang kein entsprechendes Umsetzungsgesetz vorgelegt. Zugleich hat Bundesministerin Karin Prien öffentlich angekündigt, die nationale Umsetzung zunächst zu verschieben und bestehende europäische Vorgaben erneut zu überprüfen. Die BAG sieht dies kritisch für die Gleichstellungspolitik in Deutschland.

Verschleppung schadet vor allem Frauen

Die europäische Entgelttransparenzrichtlinie wurde geschaffen, um die geschlechtsspezifische Entgeltlücke wirksam zu bekämpfen. Sie stärkt Transparenzrechte von Beschäftigten, verpflichtet Arbeitgeber zu größerer Nachvollziehbarkeit bei der Entgeltfindung und verbessert die Möglichkeiten, Verstöße gegen den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ durchzusetzen.

Zugleich hat die ausbleibende Umsetzung nicht zur Folge, dass die europäischen Vorgaben bedeutungslos wären. Nach Ablauf der Umsetzungsfrist sind nationale Gerichte verpflichtet, bestehendes Recht gemäß der Richtlinie auszulegen. In vielen Bereichen können sich Beschäftigte bereits heute auf die europäischen Vorgaben berufen.

„Die Richtlinie gilt jetzt. Beschäftigte haben damit neue Rechte. Jetzt muss die Bundesregierung die notwendigen gesetzlichen Regelungen schaffen, die europäischen Standards konsequent ins Bundesrecht überführen und für ihre wirksame Durchsetzung sorgen“, erklärt Katrin Brüninghold, Sprecherin der BAG.

Die BAG erinnert daran, dass das deutsche Entgelttransparenzgesetz aus dem Jahr 2017 die Erwartungen an eine wirksame Bekämpfung von Entgeltungleichheit nicht erfüllt hat. Mehrere Evaluationen haben gezeigt, dass die bestehenden Regelungen die tatsächliche Durchsetzung von Entgeltgleichheit nur unzureichend fördern.

„Ein hoher Gender Pay Gap mündet zwangsläufig in einem Gender Pension Gap und manifestiert das Risiko für Altersarmut. Frauen müssen umgehend von diesen Risiken wirksam geschützt werden“, ergänzt Bundessprecherin Anja Assenbaum.

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Verfassungsauftrag Gleichstellung

Für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten hat die Verzögerung konkrete Folgen. Sie erschwert die Arbeit derjenigen, die vor Ort den gesetzlichen Auftrag verfolgen, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und bestehende Benachteiligungen abzubauen. Der verfassungsrechtliche Auftrag aus Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz kann nur wirksam erfüllt werden, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an seiner Umsetzung arbeiten. Die Verzögerung zentraler gleichstellungspolitischer Vorhaben durch den Bund sendet daher ein problematisches Signal und erschwert die praktische Durchsetzung von Entgeltgleichheit vor Ort.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft fordert die Bundesregierung deshalb auf:

  • unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie vorzulegen,

  • die europäischen Mindeststandards vollständig und wirksam in deutsches Recht zu übernehmen,

  • die bestehenden Defizite des Entgelttransparenzgesetzes von 2017 zu beseitigen,

  • Beschäftigten, Betriebs- und Personalräten sowie Gleichstellungsbeauftragten Rechtssicherheit zu verschaffen und

  • die Durchsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ wirksam zu stärken.

Entgeltgleichheit ist keine freiwillige politische Zielsetzung. Sie ist europäisches Recht, verfassungsrechtlicher Auftrag und ein Baustein für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Quelle: Pressemitteilung der BAG vom 10.6.2026 

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