Bundestag beschließt Pflegestärkungsgesetz II
Unter anderem wird die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen verbessert und Pflegebedürftige erhalten einen besseren Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen. Zudem soll die Qualitätsmessung und -sicherung in der Pflege weiterentwickelt werden.
Ab Januar 2017 stuft der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff in die sogenannten Pflegegrade ein. Auch Menschen mit geistigen und seelischen Beeinträchtigungen werden dann berücksichtigt werden. Erstmals erhalten auch Menschen mit Pflegegrad 1 Leistungen der Pflegeversicherung.
Eine detaillierte Übersicht der neuen Leistungen finden Sie hier.
Mehr Infos unter http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/
Quelle: Infoblitz Nr. 05/2015
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt

