DBB begrüßt Regelungen gegen Gesichtsverhüllung
„Im unmittelbaren Kontakt muss der Bürger sein Gegenüber in der Verwaltung erkennen können. Das folgt schon aus der Neutralitätsverpflichtung des Staates“, erläuterte Benra die Auffassung des dbb. In diesem Sinne begrüßte er geplante Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundes und der Länder, wonach sie ihr Gesicht bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug oder bei Ausübung des Dienstes nicht verhüllen dürfen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies.
Der Gesetzentwurf soll noch im Dezember 2016 von der Bundesregierung beschlossen werden.
Quelle: dbb newsletter vom 7.12.2016
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