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DBB begrüßt Regelungen gegen Gesichtsverhüllung

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„Der öffentliche Dienst muss Gesicht zeigen“, das hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Hans-Ulrich Benra in einem Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung am 7. Dezember 2016 im Bundesministerium des Innern deutlich gemacht.

„Im unmittelbaren Kontakt muss der Bürger sein Gegenüber in der Verwaltung erkennen können. Das folgt schon aus der Neutralitätsverpflichtung des Staates“, erläuterte Benra die Auffassung des dbb. In diesem Sinne begrüßte er geplante Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundes und der Länder, wonach sie ihr Gesicht bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug oder bei Ausübung des Dienstes nicht verhüllen dürfen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies.


Der Gesetzentwurf soll noch im Dezember 2016 von der Bundesregierung beschlossen werden.

 

Quelle: dbb newsletter vom 7.12.2016

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