Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) äußert sich besorgt über die jüngst angekündigten Neuregelungen des nordrhein-westfälischen Justizministeriums zum Referendariat: Bestehende Ungleichheiten werden verschärft.
Diese Änderungen beinhalten unter anderem die Vorverlegung der mündlichen Prüfung sowie das vorzeitige Ende des Ausbildungsverhältnisses und eine damit verbundene Kürzung der Unterhaltsbeihilfe. Besonders kritisch sieht der djb die Auswirkungen auf aktuell im Referendariat befindliche Jurist*innen, die von den Regelungen ab Dezember 2024 betroffen sein werden. Die Änderungen treffen Frauen, marginalisierte Personen, Referendar*innen ohne finanzielle Rücklagen und Personen mit Care-Verpflichtungen besonders hart, da sie ohnehin schon mit zusätzlichen Hürden konfrontiert sind.
Henriette Lyndian, Vorsitzende des Landesverbands Nordrhein-Westfalen, betont: „Die Neuregelungen erhöhen den ohnehin schon enormen Druck auf Nachwuchsjurist*innen, indem sie die Prüfungsvorbereitung und die Stationsarbeit zeitlich noch enger zusammenlegen. Dies führt nicht nur zu einer erheblichen Mehrbelastung, sondern schränkt auch die Möglichkeit ein, wertvolle Erfahrungen während der Wahlstation zu sammeln.“
Susanna Roßbach, Vorsitzende des Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf, ergänzt: „Die Neuregelungen verschärfen bestehende Ungleichheiten und erschweren die Vereinbarkeit von Ausbildung und persönlichen Verpflichtungen erheblich. Es ist essenziell, diese Belastungen zu reduzieren und nicht weiter zu verstärken.“
Der djb fordert daher das nordrhein-westfälische Justizministerium auf, die Neuregelungen zu überdenken und zumindest für bereits im Referendariat befindliche Jurist*innen zurückzunehmen. Eine ausgewogene und faire Ausbildungsstruktur ist unabdingbar, um die zukünftigen Jurist*innen bestmöglich auf ihre beruflichen Herausforderungen vorzubereiten.

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Quelle: Pressemitteilung des djb vom 22.7.2024

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