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djb unterstützt Vorhaben zur institutionellen Stärkung des Bundesverfassungsgerichts

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) appelliert an die Mitglieder aller demokratischen Parteien, über Parteigrenzen hinweg gemeinsam für einen wehrhaften Rechtsstaat einzutreten und die institutionelle Stärkung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Legislaturperiode zu bewältigen.

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„Unser Rechtsstaat beruht auf einer Demokratie, in der grundsätzlich die Mehrheit entscheidet. Eine funktionierende Demokratie ist aber ohne Minderheitenschutz undenkbar. Sie braucht Wehrhaftigkeit und ein unabhängiges Verfassungsgericht, das insbesondere Frauen- und Minderheitenrechte wirksam schützt“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Die Justizministerkonferenz hat am 1. Februar 2024 Inhalte und Fahrplan für eine Änderung des Grundgesetzes und des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vorgestellt.

Im Kern geht es darum, bestehende Regelungen, etwa zur Wahl der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts und zu ihrer Amtszeit, vom einfachen Gesetz in das Grundgesetz zu bringen. Auch die Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts soll in der Verfassung verankert werden. Zuvor hatten alle demokratischen Parteien auch auf Bundesebene signalisiert, die Verfassungsgerichtsbarkeit vor Demokratiefeinden schützen zu wollen.

Den Vorschlägen liegt die aus Sicht des djb überzeugende Überlegung zugrunde, dass Regelungen im Grundgesetz nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden können (Art. 79 Abs. 2 GG). Demgegenüber genügt für die Änderung von einfachen Gesetzen die Stimmenmehrheit.

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„Das Grundgesetz jetzt zu ändern und die zentralen Regelungen zum Bundesverfassungsgericht hochzuzonen wird das Gericht in Zukunft wirksam dem Zugriff von Verfassungsfeinden entziehen“, bewertet Dr. Stefanie Killinger, die Vorsitzende der Kommission öffentliches Recht, Verfassungsrecht und Gleichstellung, die Vorschläge.

Pressemitteilung des djb vom 5.2.2024

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