Dringende Mahnung an den Gesetzgeber
„Das Gesetz hat dazu beigetragen, die Gesellschaft für das Thema Diskriminierung zu sensibilisieren.“ Es habe es auch möglich gemacht, Diskriminierungen nicht nur allein aufgrund des Geschlechts sondern ebenfalls in Kombination mit rassistischer Diskriminierung oder einer Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft sowie Religion rechtlich greifbar zu machen. „Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und politischer Fragen in Deutschland ist der rechtliche Diskriminierungsschutz für geflüchtete Frauen und Frauen mit Migrationsgeschichte ein wichtiger Bestandteil, um die Vielschichtigkeit dieser Diskriminierungen aus Geschlechterperspektive sichtbar zu machen und angemessenen Schutz zu bieten“, betont Pisal.
Auch der djb sieht keinen Anlass, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Denn was die rechtliche Durchsetzung der Benachteiligungsverbote betrifft, sei das AGG dringend reformbedürftig. So hält der djb an seiner Forderung fest, der Individualklage eine Verbandsklage an die Seite zu stellen. Die letzten zehn Jahre hätten gezeigt, dass es nicht zu einer effektiven Verwirklichung der Gleichbehandlung geführt hat, wenn die Diskriminierten mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche allein gelassen werden. Der djb fordert den Gesetzgeber auf, entsprechend tätig zu werden.
Quelle: Pressemitteilung des djb vom 18.8.2016
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