Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) hat am 14. Januar 2025 einen dringenden Appell an die Abgeordneten des deutschen Bundestages gerichtet: „Setzen Sie das Gewalthilfegesetz auf die Tagesordnung!“
Der Appell im Wortlaut:
Berlin, den 14.1.2025
Wir als Bundesgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen kämpfen seit vielen Jahren für einen besseren Gewaltschutz auf der kommunalen Ebene. Wir unterstützen daher tatkräftig die Bestrebungen der Bundesregierung, das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislatur zu verabschieden.
Zu unserem großen Bedauern befindet sich das Gewalthilfegesetz für die 2. Lesung derzeit noch nicht (!) auf der Tagesordnung der letzten möglichen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages.
Gerade angesichts der dramatischen und ansteigenden Zahlen von Gewalt gegen Frauen brauchen wir dieses Gesetz jetzt dringender denn je. Jeder weitere Aufschub bedeutet weitere Gewalt, besonders an Frauen und Kinder. Das kostet Leben – und zwar fast jeden Tag. Derzeit fehlen allein 15.000 Frauenhausplätze in Deutschland. Die Folgekosten häuslicher Gewalt betragen jährlich etwa 54 Milliarden Euro.
Die Zahlen von Gewalt gegen Frauen, die gerade im Bundeslagebericht „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“ veröffentlicht wurden, sind erschreckend, empörend und machen deutlich, wie dringend nötig dieses Gesetz ist:
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180.715 Frauen wurden als Opfer häuslicher Gewalt erfasst – 5,6 Prozent mehr als 2022.
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52.330 Frauen und Mädchen wurden Opfer von Sexualstraftaten - 6,2 Prozent mehr als 2022.
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17.193 Frauen waren von digitaler Gewalt betroffen - 25 Prozent mehr als 2022.
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938 Tötungsdelikte an Frauen wurden von der Polizei registriert, neun mehr als im Jahr zuvor.
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360 Frauen und Mädchen wurden ermordet, bei 247 der Opfer handelte es sich um Häusliche Gewalt.
Der Gesetzesentwurf des Gewalthilfegesetzes wurde vollumfänglich und unter Beteiligung der Fachverbände diskutiert und weist Beschlussreife auf. Es ist jetzt an der Zeit und die letzte Möglichkeit in dieser Legislatur dieses Gesetz zu verabschieden. Wir können es uns angesichts der hohen Zahlen der Gewalt an Frauen nicht leisten, weitere Zeit verstreichen zu lassen.
Wir fordern daher hiermit auf, dieses äußerst wichtige Gesetzesvorhaben auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestags zu setzen, damit dieses wichtige Gesetz noch in der letzten Sitzungswoche verabschiedet werden kann, um so dafür zu sorgen, dass es endlich ausreichend Schutz, Beratung und Zufluchtsmöglichkeiten für Gewaltbetroffene sowie eine umfängliche Präventions- und Täterarbeit gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marie-Luise Löffler
und Angelika Winter
Bundessprecherinnen
Quelle: Pressemitteilung der BAG vom 14.1.2025

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