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Einen Schritt vor - zwei zurück

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Der Bundestag hat am 6. März 2015 das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen beschlossen.

Neben einer Quote für Führungspositionen in börsennotierten Unternehmen, gilt ab 2016 auch eine Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsgremien, in denen der Bund mit mindestens drei Sitzen vertreten ist. Ab 2018 soll der Frauenanteil auf 50 Prozent erhöht werden. Zudem soll die Bundesverwaltung Zielvorgaben zur Steigerung des Frauenanteils auf der Führungsebene erlassen.

Für das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) ist die Einführung einer gesetzlichen Quote "ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu tatsächlicher Chancengleichheit von Frauen und Männern und wird zu einem Kulturwandel in der Arbeitswelt beitragen."

Die gleichzeitig beschlossene Novelle des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) war kurzfristig noch geändert worden, nachdem der Gesetzentwurf in der Sachverständigenanhörung als verfassungswidrig und nicht europarechtskonform bezeichnet worden war (lesen Sie hier mehr dazu). Nach dem ursprünglichen Entwurf sollten nämlich Männer überall dort bevorzugt werden, wo sie unterrepräsentiert sind.

Aufgrund der massiven Kritik wurde der Entwurf nochmals geändert: Nun soll nur dann ein Geschlecht bei Einstellung und beruflichem Aufstieg bevorzugt werden, wenn es strukturell benachteiligt ist. Das gilt für Frauen und Männer gleichermaßen. Eine Verbesserung im Sinne eines Abbaus der tatsächlich vorhandenen strukturellen Benachteiligung von Frauen sieht die BGleiG-Novelle dagegen immer noch nicht vor.


Reaktionen auf das neue Gesetz

Berliner Erklärung

Die Vertreterinnen der Berliner Erklärung begrüßen einhellig das parteiübergreifende Votum für das Gesetz für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen. Sie fordern jetzt eine konsequente Umsetzung der gesetzlich vereinbarten Ziele durch die deutsche Wirtschaft.
Viele der in der Berliner Erklärung engagierten Verbände haben eine deutlich weitergehende Regelung mit schärferen Sanktionen für die Führungsgremien der großen deutschen Unternehmen gefordert. „Doch wir unterstützen gemeinsam die Regelung von Bundesministerin Manuela Schwesig und Bundesminister Heiko Maas“, so Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds. „Wir sind davon überzeugt, dass die klare gesetzliche Vorgabe entscheidend zu einem Umdenken in den Unternehmensspitzen beitragen wird.“

Deutscher Juristinnenbund (djb)

In den Augen des djb ist der Beschluss des Bundestages "ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu mehr Frauen in den Führungsetagen der deutschen Wirtschaft. Er ist vor allem dem Willen und Durchhaltevermögen der Frauen zu verdanken – nach mühsamen Diskussionen, erbitterten Widerständen und zähen Verhandlungen. Wie einschneidend diese Zäsur für unsere Gesellschaft sein wird, hängt in erster Linie von einer glaubhaften und engagierten Unterstützung der Unternehmensleitungen ab und davon, ob diese einen nachhaltigen Wandel der Unternehmenskultur bewirken." Mit dem Gesetz würden langjährige Forderungen des djb umgesetzt.
Weiter meint der djb: "Mit den ebenfalls beschlossenen vielfach kritisierten Novellierungen des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes gehen Verschlechterungen für Frauen im öffentlichen Dienst einher. Unverständlich bleibt, warum die Bundesregierung teilweise einen anderen Maßstab an das eigene Handeln anlegt als sie selbst von der Wirtschaft einfordert."

Die Opposition

DIE LINKE bewertet die Quote als "wichtig, richtig und überfällig, aber zu hohem Preis erkauft." Denn es gebe einen bitteren Beigeschmack: „Ohne inhaltliche Begründung wurden die Regelungen für die Privatwirtschaft gemeinsam mit Novellierungen des Bundegremienbesetzungsgesetzes (BGremBG) und des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) abgestimmt. Vergangene Woche hatte es ... heftige Kritik daran gegeben, dass auch Männer in Bereichen gefördert werden sollen, wo sie unterrepräsentiert sind. Aber anstatt die Geschlechtsblindheit im Bundesgleichstellungsgesetz einfach wieder zu streichen, hat die Koalition die Förderung von Männern unter den Vorbehalt der ‚strukturellen Diskriminierung‘ gestellt.“ Die Partei fragt sich, warum sich die Regierung den Kopf darüber zerbricht, gesetzliche Regelungen für eine bisher nicht dagewesene und nicht abzusehende Situation zu entwickeln, während sie tatsächliche Probleme von Frauen ignoriert.

Hinweis:
Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem Gleichstellungs-Blog von Kristin Rose-Möhring

Quellen:
Pressemitteilungen des BMFSFJ, der Berliner Erklärung, des djb und der LINKEN vom 6.3.2015

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