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Entgeltgleichheit im Koalitionsvertrag, ein vergiftetes Versprechen?

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die fehlende oder zumindest verspätete Umsetzung der Europäischen Entgelttransparenzrichtlinie im kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag.

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„Die Koalition verpasst nicht nur eine Chance für Entgeltgleichheit, sondern verletzt, dem Anschein nach sogar vorsätzlich, europäisches Recht und Verfassungsrecht“, so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb

Die neue Koalition verspricht in ihrem Vertrag: „Wir wollen gleichen Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer bis 2030 verwirklichen. Dazu werden wir die EU-Transparenzrichtlinie bürokratiearm in nationales Recht umsetzen. Wir werden eine Kommission einsetzen, die bis Ende 2025 dazu Vorschläge macht. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll dann unverzüglich eingeleitet werden.“ Dafür soll eine Kommission eingerichtet werden, die Vorschläge zur Umsetzung Ende 2025 vorlegt. Die Bundesrepublik ist jedoch verpflichtet, die Europäische Entgelttransparenzrichtlinie spätestens bis zum 7. Juni 2026 in geltendes nationales Recht umzusetzen. Diese Frist kann absehbar nicht eingehalten werden.

Die dreijährige (statt der sonst üblichen zweijährigen) Umsetzungsfrist der Richtlinie sollte es den Unternehmen ermöglichen, sich auf die neuen Vorgaben zur Förderung von Transparenz vorzubereiten. Eine ressourcenschonende und bürokratieminimale Erfüllung der durch die Richtlinie festgelegten Pflichten setzt die entsprechende Implementation in das Personalmanagement, die Organisation von Datenzugängen, die Entwicklung oder den Ankauf digitaler Tools und möglicherweise bestimmte Umstellungen voraus. Voraussetzung dafür ist Rechtssicherheit. Deshalb hat das federführend zuständige BMFSFJ bereits einen Referentenentwurf erarbeitet.

Weder die Zielsetzung der geplanten Kommission noch deren Besetzung und Arbeitsweise sind im Koalitionsvertrag näher bestimmt. „Welche zusätzlichen Erkenntnisse eine Kommission einbringen kann, bleibt rätselhaft, noch erschließt sich der Mehrwert gegenüber üblichen Beteiligungen und Anhörungen jedes Gesetzgebungsvorgangs, in dem die Ressorts, Länder und Verbände und mithin auch die Zivilgesellschaft gehört werden“, sagt Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrechtskommission des djb.

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Der djb fordert die sich formierende Regierung auf, statt der angekündigten Kommission, die für Unternehmen nicht zu weniger Bürokratie, sondern zu Rechtsunsicherheit führt, das Gesetzgebungsverfahren auf der Basis des Referentenentwurfs zügig einzuleiten.

Quelle: Pressemitteilung des djb vom 14.4.2025

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Zur Stellungnahme

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