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Entwurf zum Lohngerechtigkeitsgesetz

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Das Bundeskabinett hat am 11. Januar 2017 den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen), beschlossen.

„Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Denn bisher gab es kein Gesetz, das das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Das schaffen wir jetzt und ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Durchbruch“, so Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.

Bausteine des Gesetzentwurfs

  • Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

  • Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

  • Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

Nach Einschätzung des BMFSFJ gelingt mit diesem Gesetz „nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten nun ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es schafft nun neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt auch beim Lohn voranzutreiben.“ Und weiter: „Mit diesem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.“ (Pressemitteilung des BMFSFJ vom 11.1.2017)

Durchbruch…

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbüros (BAG) begrüßt das Gesetz ausdrücklich und sieht darin ein wichtiges Symbol, der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern in Deutschland entschieden entgegenzuwirken. (Pressemitteilung der BAG vom 12.1.2017)

Henrike von Platen, bis 2016 Vorsitzende der Business and Professional Women (BPW), bezeichnete den Gesetzentwurf als einen echten Durchbruch und als „Meilenstein auf dem Siegeszug zum FairPay“. Sie rechnet damit, dass ab 2020 der Equal Pay Day als Aktionstag gegen Lohnungerechtigkeit überflüssig sein wird. „Ab heute werden immer mehr mutige Frauen den Lohnungerechtigkeiten beherzt entgegentreten. Und sie haben dafür ein kühl-rationales Instrument an die Hand bekommen“, so von Platen.


„Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit wird das Tabu, über Geld zu sprechen, endlich aufbrechen. Kluge Unternehmen werden die Vorteile erkennen und handeln. Lohntransparenz, gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit, gleiche Aufstiegschancen für Männer und Frauen werden Auswahlkriterium dafür sein, wo sich fähige Arbeitnehmende bewerben. Lohntransparenz gehört nicht in die Kategorie Frauenpolitik, sondern ist notwendig für die Wirtschaft und den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft“, erklärt Uta Zech, aktuelle Präsidentin des BPW Germany. (Pressemitteilung der BPW Germany e. V. vom 11.1.2017)

… oder Bärendienst?

„Was lange währt, wird manchmal schlechter. Dass ein Entgeltgleichheitsgesetz, das die Handschrift der großen Koalition trägt, ein zahnloser Tiger wird, war abzusehen. Das, was nun nach zähen Verhandlungen präsentiert wird, hilft aber wirklich keiner Frau, deren Arbeit tagtäglich weniger wertgeschätzt wird als die ihrer männlichen Kollegen. Schade, dass sich Ministerin Manuela Schwesig nicht gegen den wirtschaftsliberalen Flügel der Union durchsetzen konnte und es jetzt noch nicht einmal verpflichtende Lohnvergleichsverfahren gibt. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dieses Gesetz bricht keine verkrusteten Strukturen in der Arbeitswelt auf. Im Gegenteil: Es gaukelt eine Lösung vor, die keine ist und leistet damit der Sache einen Bärendienst“, so Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Möhring weiter: „Absichtserklärungen und Auskunftsrechte sind zwar schön und gut, Transparenz alleine reicht aber nicht aus. Es braucht klare Lohnprüfinstrumente und vor allem Mechanismen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit bei einer festgestellten Diskriminierung. Nicht zuletzt deshalb fordern wir – genauso wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ja seit Jahren – die Einführung des Verbandsklagerechts.“ (Pressemitteilung von Cornelia Möhring vom 11.1.2017)

Ein Anfang mit Gerechtigkeitslücken

Der Deutsche Frauenrat (DF) begrüßt zwar die Ziele des Entwurfs, betrachtet ihn aber lediglich als einen "Anfang mit Gerechtigkeitslücken". Aus der Sicht des DF wird der vorliegende Referentenentwurf keine Verbesserung der Entgeltungleichheit in Deutschland erzielen: "Allenfalls kann er der vermehrten Diskussion dienen. Es scheint, als ob das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit mächtigen Wirtschaftsinteressen geopfert wurde." (Pressemitteilung vom 11.1.2017)

Hinweis:
Unser Experte Dr. Torsten v. Roetteken wird sich in einer Sonderausgabe zur GiP 1/2017 kritisch mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Abonnentinnen und Abonnenten wird die Sonderausgabe automatisch per Mail zugeschickt.

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