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Erstmals Parität am Bundesverfassungsgericht

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Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) gratuliert Prof. Dr. Doris König, M.C.L., und Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein zur Ernennung als Vizepräsidentin bzw. als Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

"Heute schreibt das Bundesverfassungsgericht Geschichte.", stellt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, fest. Zum ersten Mal seit seiner Gründung vor fast siebzig Jahren ist das Bundesverfassungsgericht paritätisch besetzt.

Acht Richterinnen und acht Richter wachen von heute an über die Einhaltung des Grundgesetzes, im ersten Senat drei Richterinnen und fünf Richter, im zweiten Senat, dem Wallrabenstein angehören wird, fünf Richterinnen und drei Richter.

"Am Bundesverfassungsgericht wird damit das Grundrecht auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern aus Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz auch bei seiner Besetzung verwirklicht, ein Grundrecht, dem maßgeblich das Bundesverfassungsgericht durch seine Rechtsprechung seit Anfang der 1950er Jahre zur Durchsetzung verholfen hat", kommentiert Wersig weiter. Zudem ist durch die Ernennung von König zur Vizepräsidentin zum ersten Mal seit dem Ausscheiden von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach im Jahr 2002 auch die Leitung des Gerichts und der Vorsitz der Senate wieder paritätisch verteilt. König ist zudem nach Limbach erst die zweite Frau, die das Amt der Vizepräsidentin innehat.

Mit Spannung blickt der djb nun auf die noch ausstehende Wahl für die Nachfolge des Richters des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Johannes Masing, dessen Amtszeit bereits im April 2020 abgelaufen ist. Dazu Wersig: "Hier besteht die Chance auf eine paritätische Besetzung des ersten Senats. Leider sind bisher nur Männer als mögliche Nachfolgekandidaten genannt worden. Wir fordern die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten daher auf, auch mindestens eine Kandidatin für die Wahl im Bundesrat vorzuschlagen."

Quelle: Pressemitteilung des djb vom 22.6.2020

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