Die Europäische Kommission hat am 5. März 2026 ihre Gleichstellungsstrategie für die kommenden fünf Jahre vorgestellt. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) unterstützt die Strategie als Grundpfeiler für die europäische Gleichstellungspolitik.
„Europäische Gleichstellungspolitik ist kein ,nice-to-have‘, sondern unverzichtbar, wenn Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und sozialer Zusammenhalt gewahrt und gefördert werden sollen.“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.
Der djb begrüßt den umfassenden Ansatz der Strategie, insbesondere die systematische Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung in alle Politikbereiche (Gender Mainstreaming) sowie den intersektionalen Ansatz. Richtig ist auch die Betonung der Umsetzung der wichtigen gleichstellungspolitischen Richtlinien, wie der Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, der Entgelttransparenzrichtlinie, der Führungspositionen-Richtlinie und der verschärften Richtlinie gegen den Menschenhandel.
Die EU-Kommission ist auch weiteren Empfehlungen des djb aus seiner Stellungnahme zur Vorbereitung der Strategie gefolgt, insbesondere bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Der djb begrüßt das Ziel, sexuelle Handlungen ohne Einverständnis konsequent zu bestrafen und den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ in den Mitgliedstaaten im Einklang mit der Istanbul-Konvention zu verankern. Als wichtigen Meilenstein betrachtet der djb die Anerkennung von unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen als Angelegenheit öffentlicher Gesundheit. Positiv hervorzuheben sind auch der Fokus auf geschlechtsspezifische Cybergewalt sowie auf frauenspezifische Gesundheitsthemen wie Menstruation, Endometriose, Menopause und postnatale Depression.
„Eine starke EU-Gleichstellungsstrategie ist wichtiger denn je. Die Strategie enthält wichtige Elemente einer geschlechtergerechten Politik.“, so Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb Kommission Völker- und Europarecht

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In etlichen Punkten bleibt die Strategie jedoch hinter den Forderungen des djb zurück, etwa bei der Gesundheitsversorgung in Asylsystemen, der geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Klimawandels, der Regulierung grenzüberschreitender Pflegearbeit sowie beim Schutz vor sexualisierter Belästigung im Privatrecht. Zudem mangelt es an einigen Stellen an verbindlichen und konkreten Maßnahmen, um die Ansätze der Strategie in die Praxis umzusetzen. Der djb appelliert an die EU-Kommission, die Ambitionen der letzten Jahre beizubehalten und sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die an sie gerichteten Ziele und Forderungen erfüllen.
Quelle: Pressemitteilung des djb vom 24.3.2026
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