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Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher

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Verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen sind unabdingbar, um dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung entgegenzuwirken. Aktuellen Schätzungen einer prognos-Studie zufolge könnten in Deutschland bis zum Jahr 2025 rund 191.000 pädagogische Fachkräfte fehlen.

Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ verfolgt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Ziel, die Attraktivität der Erzieher/innen-Ausbildung zu steigern, vorhandenes Personal in seinen Kompetenzen zu stärken und Qualifizierungsperspektiven zu eröffnen, um den Beruf von Erzieherinnen und Erziehern insgesamt in seiner Bedeutung und Wahrnehmung in der Öffentlichkeit aufzuwerten.
Interessierte Träger von Kindertageseinrichtungen können sich seit Ende März 2019 für die Förderung in den folgenden drei Bereichen bewerben:

  • Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher: Der Bund gewährt Trägern einen Zuschuss von 1.450 Euro im ersten Jahr der Ausbildung, 1.130 Euro im zweiten und 540 Euro im dritten. Damit fördert der Bund jeden dieser Ausbildungsplätze mit insgesamt 37.440 Euro.

  • Praxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und Fachschüler: Das Bundesprogramm stellt bis zu 1.000 Euro pro Person zur Verfügung für die Weiterqualifizierung zu professionellen Anleitungskräften.

  • Perspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation: Der Bund gibt bis zu 300 Euro pro Monat und Person, um Erzieherinnen und Erzieher mit Zusatzqualifikation besser zu vergüten.

In allen drei Programmbereichen übersteigt die Nachfrage bei weitem das Angebot. Dabei ist das Interessenbekundungsverfahren noch nicht einmal in allen Bundesländern abgeschlossen. Zum Ausbildungsbeginn im Sommer sollen alle Träger ihre Bewilligungen erhalten haben.

Die Bundesländer wurden bei der Definition länderspezifischer Kriterien einbezogen und werden auch am Auswahlverfahren beteiligt. Antragsberechtigt sind Träger von öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtungen.

Weitere Informationen: www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

Quelle: Pressemitteilung des BMFSFJ vom 9.5.2019

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