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Faktisches „Aus“ für die Aufsichtsrätinnen-Richtlinie?

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Nach der EU-Ratstagung zur Quoten-Richtlinie am 7. Dezember 2015 ist davon auszugehen, dass es auf absehbare Zeit keine Quote geben wird. Der Entwurf sah vor, dass ab dem Jahr 2020 in Aufsichtsräten von Unternehmen 40 Prozent der Sitze Frauen vorbehalten sein sollten.

Noch am 30. November 2015 hatte die luxemburgische Ratspräsidentschaft einen weiteren Kompromissvorschlag veröffentlicht und weitere Ausnahmeregelungen aufgenommen. So sollte es auch den letzten zweifelnden Mitgliedstaaten ermöglicht werden, sich am 7. Dezember 2015 im Beschäftigungsrat auf die Aufsichtsrätinnen-Richtlinie zu einigen. Allerdings haben vor allem Großbritannien, Polen und leider auch Deutschland eine Abstimmung verhindert.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kommentiert die unveränderte Blockadehaltung der Bundesregierung mit Unverständnis und bedauert sehr, dass der Offene Brief der Berliner Erklärung vom 23. November 2015 mit seinem Appell an die Bundeskanzlerin für ein klares „Ja“ zur Frauenquote auf europäischer Ebene ohne Widerhall geblieben ist.

„Die Geschichte des deutschen Gesetzes zur Quote zeigt: Freiwillig wird nicht geteilt. Es stehen Gerechtigkeit und Teilhabe gegen Geld, Macht und Einfluss“, so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. „Die Richtlinie ist notwendig, denn nur wenige der 28 Mitgliedstaaten verfügen über grundsätzlich geltende Zielvorgaben für mehr Frauen in Führungspositionen. Nationale Regelungen – sofern überhaupt vorhanden – weichen zudem stark voneinander ab.“

Quelle: Pressemitteilung des djb vom 11.12.2015

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