Forderungen des djb an die Parteien zur Bundestagswahl 2017
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen umzusetzen, fordert der djb klare Aussagen von den Parteien bei der Erstellung ihrer Wahlprogramme für die Bundestagswahl 2017 zu den folgenden zentralen frauen- und gleichstellungspolitischen Themen:
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Effektuierung systematischer Gleichstellungsstrukturen in der Bundesregierung und Professionalisierung der bisher eher formal ausgeführten gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung bei den Gesetzesvorhaben;
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Beseitigung der Hindernisse für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen (Individualbesteuerung mit übertragbarem zweiten Grundfreibetrag einführen, sogenannte Mini-Jobs abschaffen);
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Einführung eines effektiven Entgeltgleichheitsgesetzes;
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Einführung eines Wahlarbeitszeitgesetzes;
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geschlechtergerechte Gestaltung der Alterssicherung;
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Ausbau auch des präventiven Schutzes von Frauen vor Gewalt, besonderer Schutz im Strafverfahren für von schweren Gewalttaten betroffene Frauen, für geflüchtete Frauen Verankerung des Gewaltschutzes in Sozialgesetzbuch II, XII und Asylbewerberleistungsgesetz, Sicherung des Cyberraums für Frauen als diskriminierungsfreier Lebensraum in der Gesellschaft;
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Ratifizierung und vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention auch im Hinblick auf geschlechtersensible Aufnahmeverfahren für Asylsuchende sowie die Unterstützung des Beitritts der Europäischen Union zur Istanbul-Konvention, Umsetzung geschlechtsspezifischer Vorgaben der EU-Verfahrens- und Aufnahmerichtlinie;
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gezielte Förderung der Integration von Migrantinnen, insbesondere geflüchteter Frauen in Qualifikation, Ausbildung und Arbeitsmarkt und die Beseitigung bestehender Hindernisse;
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gesetzliche Regelung des diskriminierungsfreien Zugangs zu Reproduktionsmedizin;
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Beendigung der derzeitigen deutschen Blockade und Zustimmung zur EU-Aufsichtsrätinnen-Richtlinie.
Der djb kündigt an, die Vorbereitungen zur Bundestagswahl entsprechend aufmerksam beobachten zu wollen und im März 2017 detaillierte Wahlprüfsteine vorzulegen.
Quelle: Pressemitteilung des djb vom 24.1.2017

