Frauen fordern die zügige Aufhebung von § 219a StGB
Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Die Bundesregierung hatte für den Herbst einen Gesetzentwurf zur Lösung dieser Frage angekündigt. Die Strafanzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte, die auf ihren öffentlichen Internetseiten auch über ihr Angebot der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs informieren, sind in den letzten Jahren gestiegen. Am 12. Oktober 2018 fand vor dem Landgericht Gießen die mündliche Verhandlung im Fall der Ärztin Kristina Hänel statt. Ihre Verurteilung wurde bestätigt; sie will weiter gegen § 219a StGB kämpfen.*
Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, erklärt: „Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Dienstleistung für Frauen in einer Notlage. Darüber müssen Ärztinnen und Ärzte öffentlich sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen. Das hat mit Werbung nichts zu tun. In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten sachliche Informationen über medizinische Angebote nicht strafbar sein. Verfassungsrechtliche, rechtssystematische und rechtspolitische Argumente sprechen dafür, eine Reform nun zügig auf den Weg zu bringen.“
Der djb hatte sich zuletzt in der Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags am 27. Juni 2018 zum Reformbedarf des § 219a StGB positioniert. Die Stellungnahme vom 26. Juni 2018 können Sie hier abrufen
*Lesen Sie mehr dazu in der SÜDDEUTSCHEN.

