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Frauen müssen vor Deepfakes besser geschützt werden

Ein Deepfake ist heute mit generativer Künstlicher Intelligenz (KI) sehr einfach und schnell von jedem beliebigen Foto einer Person zu machen. Ein Großteil der kursierenden Deepfakes enthält pornografische Inhalte, von denen besonders Frauen und Mädchen betroffen sind.

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Diese Form der digitalen Gewalt verletzt massiv die Persönlichkeitsrechte und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung der Betroffenen. Deepfakes verursachen nicht nur tiefgreifende und z. T. traumatisierende Verletzungen, sondern können auch als Grundlage für Erpressungen, Verleumdungen und andere strafrechtlich relevante Handlungen verwendet werden. Die Auswirkungen werden durch die Verbreitung in den sozialen Medien exponentiell verschärft.

Der Bayerische Landesfrauenrat (BayLFR) erwartet von der Bayerischen Staatsregierung, schnellstmöglich die Lücken im Strafrecht bei bildbasierter sexueller Gewalt zu schließen, und fordert:

  • Eine Kennzeichnungspflicht für alle Deepfakes einzuführen.

  • Die Plattformbetreiber für die von ihnen verbreiteten Inhalte verantwortlich machen.

  • Das Herstellen, Gebrauchen und Zugänglichmachen von Deepfakes unter Strafe stellen.

  • Einen eigenständigen Straftatbestand für sexualisierende Deepfakes schaffen.

  • Strafverfolgungsbehörden sensibilisieren und qualifizieren.

  • Die Öffentlichkeit verständlich und barrierearm aufklären, was sexualisierte Deepfakes für die betroffenen Frauen und Mädchen bedeuten.

  • Für die Betroffenen geeignete Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung zu stellen.

Angesichts der rasanten Zunahme von Deepfakes im digitalen Raum und der gravierenden Verletzungen der Betroffenen, besteht rascher Handlungsbedarf. Denn Deepfakes bedrohen nicht nur die persönliche Integrität von Frauen und Mädchen, sie stellen auch eine ernsthafte Gefahr für die gesellschaftliche Gleichstellung von Frauen in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft dar.

Das gesamte Forderungspapier finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung des BayLFR vom 26.1.2026

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