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Frauenpolitische Eckpunkte zur Reform des Sozialen Sicherungssystems

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Eine Reform des Sozialen Sicherungssystems (SGB II, „Hartz IV“) wird mittlerweile auf vielen gesellschaftlichen Ebenen diskutiert. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten möchten mit einem Eckpunktepapier zu diesem Diskurs beitragen.

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sehen mit Sorge, dass die vorliegenden Reformvorschläge von CDU, SPD und Liberalen keine emanzipativen Elemente enthalten und an dem Prinzip der Bedarfsgemeinschaft festhalten.

Eine Umbenennung in „Bürgergeld“ wäre in Sprache gegossener Ausdruck des paternalistischen Grundgedankens.

Aus Sicht der Gleichstellungsbeauftragten sind folgende erste Reformschritte erforderlich:

  • Aufhebung des Prinzips der Bedarfsgemeinschaft und Einführung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung jeder Person

  • Anhebung der Regelsätze auf ein Niveau, das echte soziale Teilhabe ermöglicht

  • Herausnahme von Kindern aus der sozialen Bedürftigkeit durch Zahlung eines existenzsichernden Kindergeldes/Erforderliche Sofortmaßnahme: Nichtanrechnung selbst verdienten Taschengeldes für Schülerinnen und Schüler

  • Anhebung des Sockelbetrages für Erwerbstätige

  • Geschlechterdifferenzierte und geschlechtergerechte Beratung in den Jobcentern

Das komplette Eckpunktepapier finden Sie hier im Dokument der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros.

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