rehm-verlag   Online-Produkte öffnen


Wichtiger Hinweis für dringende Bestellungen:
Bitte beachten Sie unsere Informationen zu einer technischen Umstellung vom 26.1.-4.2.2026 – Mehr Informationen >

Fristverlängerung für Entschädigung zu § 175 StGB gefordert

Jetzt bewerten!

Die Antidiskriminierungsstelle spricht sich für eine Verlängerung der Antragsfristen für Entschädigungen zu §175 StGB aus und hält dies für eine „moralische Pflicht Deutschlands“.

Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, macht sich für eine Verlängerung der im Juli endenden Antragsfrist für Opfer des Paragraphen 175 StGB stark. „Deutschland steht in der moralischen Pflicht, das durch Verurteilungen nach dem Paragraphen 175 StGB entstandene Leid zu entschädigen. Ich halte es deshalb für erforderlich, die Antragsfrist über den 21. Juli 2022 zu verlängern. Auch wenn es vermutlich nur noch um sehr wenige Menschen geht und auch wenn die Entschädigungssummen klein sind: Die Menschen haben darauf einen Anspruch. Die Antidiskriminierungsstelle wird sich dafür einsetzen“, sagte Franke anlässlich des am 17. Mai stattfindenden Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT).

Am 22. Juni 2017 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StRehaHomG) beschlossen. Mit diesem Gesetz wurden alle strafrechtlichen Urteile nach § 175 aufgehoben und die Betroffenen rehabilitiert. Für ihre Verurteilungen und eine erlittene Freiheitsentziehung können Betroffene einen Antrag auf Entschädigung stellen. Dieser Anspruch kann nur noch bis zum 21. Juli 2022 geltend gemacht werden. Bis dahin können Verurteilte eine Entschädigung von 3.000 Euro je aufgehobener Verurteilung plus 1.500 Euro je angefangenem Jahr in Haft beantragen.

Quelle: Pressemitteilung der ADS vom 16.5.2022

Weitere Artikel zu folgenden Schlagworten:
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-gleichstellungs-und-gleichbehandlungsrecht.png
Gleichstellung.png

Wählen Sie unter 14 kostenlosen Newslettern!

Mit den rehm Newslettern zu vielen Fachbereichen sind Sie immer auf dem Laufenden.

SX_LOGIN_LAYER