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Geplante Änderungen des AGG greifen zu kurz

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat – trotz der an sich zu kurzen Frist von nur drei Tagen – seine Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) veröffentlicht.

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Der Gesetzentwurf enthält zwar Verbesserungen, bleibt jedoch insgesamt deutlich hinter den Anforderungen zurück, Menschen wirksam vor Benachteiligung zu schützen. Er beschränkt sich weitgehend auf eine Minimalumsetzung von EU-Vorgaben. Sinnvoller wäre es, die bekannten Schwächen des AGG jetzt zu beheben.

„Das AGG muss endlich wirksamen Schutz vor Diskriminierung gewährleisten – punktuelle Nachbesserungen reichen dafür nicht aus“, erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Aus gleichstellungspolitischer Perspektive ist besonders kritisch zu bewerten, dass der Entwurf zwar einzelne Schutzlücken schließen soll, aber weiterhin keinen effektiven Schutz vor diskriminierenden algorithmischen Entscheidungssystemen bietet und geschlechtsspezifische sowie auf mehrere Gründe bezogene Diskriminierung nicht berücksichtigt. Der Entwurf nimmt vor allem die bekannten praktischen Probleme der Rechtsdurchsetzung nicht ausreichend in den Blick. Wer – als Frau und darüber hinaus – diskriminiert wird, stößt weiterhin auf erhebliche Hürden und kann so ihre Rechte kaum geltend machen. Vorgesehen sind eine Beistandschaftsmöglichkeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und eine minimale Verlängerung der Geltendmachungsfrist. Das kann diese Hürden kaum abbauen. Der djb fordert daher – wie all jene, die sich in der Praxis für einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung einsetzen – erneut auch ein Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände.

„Der Gesetzentwurf bleibt hinter dem Anspruch eines wirksamen Antidiskriminierungsrechts zurück – es braucht endlich den Mut zu einer echten Reform des AGG“, so Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb.

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Der djb fordert die Bundesregierung daher auf, die bekannten Defizite im Diskriminierungsschutz konsequent zu beheben. Tatsächlich müssen die europäischen Regeln nun umgesetzt werden, aber Eile kann sachlich sinnvolle Reformen nicht verhindern. Die Schutzlücken sind seit Langem bekannt, genauso wie die Vorschläge, sie zu beheben. Wirksames Antidiskriminierungsrecht muss die Lebensrealitäten von Betroffenen ernst nehmen und den Zugang zum Recht ermöglichen. Das tut der vorgelegte Entwurf nicht.

Quelle: Pressemitteilung des djb vom 22.4.2026

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