Das Land Nordrhein-Westfalen diskutiert aktuell einen Gesetzentwurf zur Reform des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes. Es soll Verfahren zur Beurteilung, Besetzung oder zur Richtervertretung verbessern – lässt aber wichtige Fragen der Gleichstellung offen. Aus Sicht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) besteht die Gefahr, dass dadurch Ungleichheiten fortbestehen.
Der djb betont, dass Transparenz und Vergleichbarkeit die Grundpfeiler eines geschlechtergerechten Beurteilungswesens – und einer gerechten Justiz – sind. Auf Bundesebene hat der djb dazu bereits Empfehlungen verfasst. Auch auf Landesebene müssen Auswahlentscheidungen nicht nur rechtmäßig, sondern auch fair sein. Dazu gehört u.a. ein gutes Monitoring der Beurteilungspraxis, beispielsweise durch Veröffentlichung geschlechtsdifferenzierter Beurteilungsstatistiken. Wichtig sind auch klare gesetzliche Vorgaben zur Gewichtung der Kriterien. Hier lässt sich nachbessern.
Stellungnahme des djb zum Gesetzentwurf
Empfehlungen des djb zur geschlechtergerechten Bestenauslese im öffentlichen Dienst
Quelle: „Recht kompakt“ des djb vom 3.6.2026

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